Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass das Stadtmagazin Falter sämtliche Chats aus dem Umfeld von ORF-Chef Roland Weißmann vollständig publizieren darf und Weißmann keinen außerordentlichen Revisionsrekurs zum Obersten Gerichtshof (OGH) erheben kann.
Ausgangslage im Streit um die Chats
Im Streit um die Veröffentlichung von Chatprotokollen hat das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) eine Entscheidung getroffen, die für den ORF-Chef Roland Weißmann eine deutliche Niederlage bedeutet. Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen den Beschluss des Handelsgerichts Wien aus der Vorinstanz und gab der Medienanwältin sowie dem Falter in der Sache recht.
