Warkens Pflegereform stößt auf scharfe Kritik: Kommunen, Opposition und Pflegebranche warnen vor Kürzungen
Berlin, 5. Juni 2026
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Kurzfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der höhere Beiträge für Kinderlose, eine eingeschränkte Partner-Mitversicherung und schärfere Hürden für Pflegegrade vorsieht. Kommunen, Opposition und Pflegeverbände kritisieren das Vorhaben als Kürzungsreform zu Lasten Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgestellt, der mit höheren Hürden bei Pflegegraden, einer eingeschränkten beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und geringeren Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige ein jährliches Defizit von 7,5 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung abdecken soll.
Finanzielle Ausgangslage: Milliardendefizit droht
Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur und dem Deutschlandfunk vorliegt, sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Ausgabenbremsen und zusätzliche Einnahmen vor, um ein drohendes Defizit der sozialen Pflegeversicherung zu schließen und allgemeine Beitragssteigerungen zu vermeiden. Im kommenden Jahr wird nach Berechnungen des Ministeriums ein Fehlbetrag von rund 7,5 Milliarden Euro erwartet, der bis 2028 auf 15 Milliarden Euro anwachsen könnte. Mit den geplanten Maßnahmen soll im nächsten Jahr etwa elf Milliarden Euro und bis 2030 mehr als 20 Milliarden Euro eingespart oder eingenommen werden.
Konkret soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung stabil bei 1,8 Prozent bleiben, der Kinderlosenzuschlag jedoch um 0,1 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte ansteigen, sodass Kinderlose künftig insgesamt 4,3 Prozent zahlen. Für Minijobber sollen ab dem nächsten Jahr erstmals Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Löhne bis 603 Euro anfallen, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, sodass Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen oberhalb von derzeit 5.812,50 Euro nach Ministeriumsangaben höchstens 17 Euro zusätzlich im Monat zahlen.
Beiträge und Mitversicherung: Wer künftig mehr zahlt
Ab 2028 soll die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen eingeschränkt werden, ähnlich wie in der Krankenversicherung. Künftig sollen nur noch Partner mit Kindern unter sieben Jahren, mit behinderten Kindern, pflegende Angehörige und Rentner ohne eigene Beiträge mitversichert bleiben. Für alle übrigen Fälle ist ein Beitrag von 0,52 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des Partners vorgesehen.
Die Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3 soll nach dem Willen des Ministeriums erschwert werden. Wer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Pflegegrad hat, behält diesen allerdings. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat für Pflegegrad 1 soll komplett gestrichen, der Betrag für die Pflegegrade 2 und 3 in den ersten drei Monaten halbiert werden. Die frei werdenden Mittel sollen nach Plänen des Ministeriums unter anderem in einen neuen Anspruch auf eine so genannte Pflegebegleitung für die häusliche Versorgung fließen. Zudem soll ein Überbrückungsbudget unter anderem bei Ausfall der Hauptpflegeperson vorübergehende Heimaufenthalte finanzieren. Verschiedene Einzelleistungen in der häuslichen Pflege sollen zu Budgets zusammengefasst, die Leistungsbeträge der Pflegekassen ab 2028 jährlich an die Inflation angepasst werden.
Pflegegrade und Leistungen: Hürden werden höher
Für pflegende Angehörige plant das Ministerium, die von den Pflegekassen gezahlten Rentenbeiträge auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus zu senken. Damit sollen jährlich rund zwei Milliarden Euro eingespart werden. Das Ministerium bezeichnet dies als eine notwendige Maßnahme zur finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung: „Dies ist eine notwendige Maßnahme zur finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung.“
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen verschiebt der Entwurf die zeitlichen Stufen, in denen die Pflegekassen den Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer bezuschussen. Bislang steigt der Zuschuss nach 12 Monaten auf 30 Prozent, nach 24 Monaten auf 50 Prozent und nach 36 Monaten auf 75 Prozent. Künftig soll jede dieser Stufen erst ein halbes Jahr später greifen, sodass der Höchstsatz von 75 Prozent erst nach 4,5 Jahren erreicht wird. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege lag zuletzt bei über 3.200 Euro im ersten Jahr.
Kritik an dem Vorhaben kam unter anderem vom Präsidenten des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung (SPD), der zugleich Oberbürgermeister von Leipzig ist. Jung sprach in den Zeitungen der Funke Mediengruppe von einem „Schlag ins Gesicht der Kommunen“. Die Pläne würden in den kommenden Jahren für die Städte zu zusätzlichen Belastungen in Milliardenhöhe führen, anstatt für Entlastung zu sorgen. Klar formulierte er auch seine Forderung: „Dieser Entwurf darf so niemals den Bundestag passieren.“
Kritik aus Kommunen, Opposition und Pflegebranche
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen bezeichnete den Entwurf gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als reine Sparrunde. „Das ist keine Strukturreform, sondern eine Kürzungsreform“, sagte Dahmen. Der größte Brocken bestehe darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken. „Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen.“ Zugleich verwies er darauf, dass Deutschland gemessen an seiner Wirtschaftsleistung weniger für Pflege ausgebe als viele vergleichbare europäische Nachbarländer, obwohl die Bevölkerung deutlich älter sei: „Deutschland gibt für Pflege gemessen an seiner Wirtschaftsleistung weniger aus als viele vergleichbare europäische Nachbarländer, obwohl wir eine deutlich ältere Bevölkerung haben.“ Die Bundesregierung weigere sich zudem weiterhin, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Seine Einschätzung zu den Folgen der Reform fasste Dahmen so zusammen: „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
Kritik kam auch von der Pflegewirtschaft. Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, sagte der Rheinischen Post: „Dieser Raubzug bei Beitragszahlern, Pflegebedürftigen und Kommunen schafft nicht einen Pflegeplatz.“ Der Verband, der private Pflegeunternehmen vertritt, verwies zudem auf ohnehin lange Wartezeiten bei Heimplätzen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht in dem Paket eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. Auch die Stiftung Patientenschutz und der Sozialverband Deutschland bewerten die Reformpläne kritisch. Die Linke-Fraktionschef Sören Pellmann fürchtet, dass die Kürzungen die Altersarmut weiter verschärfen.
Verteidigt wurde das Konzept vom CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn im ARD-„Interview der Woche“. „Ich finde, die Ministerin macht da einen schweren, aber notwendigen Schritt und legt ein ausgewogenes Paket vor“, sagte Spahn. Zugleich räumte er die prekäre Finanzlage ein: „Aber die Pflegeversicherung – wie übrigens auch die Krankenversicherung – die sind schlicht und ergreifend pleite.“ Spahn war früher selbst Bundesgesundheitsminister. Auch die SPD und die CSU haben nach Angaben aus den Fraktionen verschiedene Änderungswünsche an dem Entwurf angemeldet.
Politischer Fahrplan: Beschluss vor der Sommerpause?
Ministerin Warken hofft auf einen Beschluss des Pflegegesetzes noch vor der Sommerpause im Juli. Danach müssen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen befassen. Die Reform ist eines der Vorhaben, die die Bundesregierung bis zum Sommer 2026 verabschieden will. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Pflegekassen künftig Beiträge zur ergänzenden Pflegeversicherung steuerlich absetzbar machen können – dies ist allerdings bislang nur als Absicht formuliert und nicht Teil des eigentlichen Reformgesetzes. Zudem soll die seit 2020 geltende Grenze abgeschafft werden, nach der erwachsene Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden.
Die Reaktionen aus den Ländern und Verbänden zeigen, dass erhebliche Widerstände gegen den Entwurf bestehen. Kritiker werfen der Ministerin vor, einseitig bei den Schwächsten zu sparen, während strukturelle Probleme der Pflegefinanzierung ungelöst blieben. Befürworter verweisen auf die angespannte Haushaltslage der Pflegekassen und sehen in dem Maßnahmenbündel einen pragmatischen Versuch, ein weiteres Auseinanderdriften von Einnahmen und Ausgaben zu verhindern.
Fragen & Antworten
Warum steht die Pflegereform von Ministerin Warken in der Kritik?
Kritiker aus Kommunen, Opposition und Pflegeverbänden werfen der Reform vor, einseitig bei Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Städten zu sparen, anstatt die strukturelle Unterfinanzierung der Pflegeversicherung zu lösen.
Welche konkreten Belastungen sieht der Entwurf vor?
Der Kinderlosenzuschlag soll um 0,1 Prozentpunkte steigen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 eingeschränkt, die Hürden für Pflegegrade 1 bis 3 erhöht und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus gekürzt werden.
Bis wann soll die Pflegereform verabschiedet werden?
Gesundheitsministerin Nina Warken hofft auf einen Beschluss des Pflegegesetzes noch vor der Sommerpause im Juli 2026, anschließend müssen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben befassen.
Pflegereform 2026: Warkens Kürzungspläne in der Kritik | nachrichten360