Pflegereform: Warken legt Entwurf mit Einsparungen in Milliardenhöhe vor
Berlin, 04. Juni 2026
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Kurzfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Entwurf für eine umfassende Pflegereform vorgelegt, der die Pflegeversicherung stabilisieren soll. Geplant sind höhere Beiträge für Kinderlose, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie Kürzungen bei Leistungen für Pflegebedürftige. Sozialverbände und Gewerkschaften kritisieren die Pläne scharf.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Donnerstag einen Entwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vorgestellt, der mit Einsparungen in Milliardenhöhe das Defizit der Kassen verringern und einen Anstieg der Beiträge verhindern soll.
Finanzlage der Pflegeversicherung
Der Entwurf, über den zuerst das Portal Politico berichtete und der dem ARD-Hauptstadtstudio sowie dem Tagesspiegel vorliegt, sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung zu erhöhen und die Ausgaben zu senken. Hintergrund ist ein erwartetes Defizit von 7,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr bei einem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 3,6 Prozent. Warken bezifferte die kumulierte Lücke in den kommenden beiden Jahren auf rund 22,5 Milliarden Euro.
Mehr als sechs Millionen Menschen sind in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums pflegebedürftig. Die Alterung der Gesellschaft und steigende Pflegekosten belasten die Kassen zunehmend. Die Reform soll verhindern, dass die Beitragssätze weiter steigen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht".
Höhere Beiträge für Gutverdiener und Kinderlose
Eine zentrale Einnahmequelle soll die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sein, die bislang in der Pflegeversicherung niedriger liegt als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Angleichung an das Niveau der Krankenversicherung werden Gutverdiener künftig stärker zur Kasse gebeten. Das Ministerium erwartet dadurch Mehreinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 1,7 Milliarden Euro in den beiden Folgejahren.
Zusätzlich soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen. Diese Anhebung soll im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von etwa 1,1 Milliarden Euro generieren. Außerdem sollen künftig auch auf Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben werden.
Einschnitte bei Pflegeleistungen
Auf der Ausgabenseite sieht der Entwurf deutliche Einschnitte vor. So sollen pflegebedürftige Versicherte höhere Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen bei den Heimpflegekosten erst sechs Monate später als bisher erhalten. Die verzögerte Einstufung in den nächsthöheren Pflegegrad soll nach Berechnungen des Ministeriums 2027 rund 2,6 Milliarden Euro einsparen.
Bei der stationären Pflege soll der höchste Pflegezuschlag künftig erst nach viereinhalb statt drei Jahren erreicht werden. Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 soll ersatzlos gestrichen werden. Diese Mittel wurden bisher unter anderem für Haushaltshilfen genutzt, um ein selbstständiges Leben zu Hause zu ermöglichen. Betroffene sollen stattdessen verstärkt Präventionsberatung erhalten.
Belastungen für pflegende Angehörige
Für Erstantragsteller in den Pflegegraden 2 und 3 ist geplant, in den ersten drei Monaten nur den halben Entlastungsbetrag zu gewähren. Zugleich sollen pflegende Angehörige künftig nur noch 70 Prozent statt der vollen Rentenbeiträge aus den Pflegekassen erhalten. Die Kürzung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige soll im kommenden Jahr 1,8 Milliarden Euro sparen und bis 2030 auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen.
Kinder von Pflegebedürftigen könnten nach dem Willen der Koalition stärker an den Kosten des Pflegeheimaufenthalts ihrer Eltern beteiligt werden. Diese Regelung soll allerdings in einem separaten Gesetz erfolgen. Die Kommunen wiederum sollen durch die Reform von Sozialhilfelasten entlastet werden, da Kürzungen bei den Heimpflegezuschüssen zunächst auf kommunaler Ebene aufgefangen werden müssten.
Stärkere Heranziehung von Angehörigen und Kommunen
Erstmals soll ein Mechanismus eingeführt werden, mit dem die Regelleistungen der Pflegeversicherung jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Damit sollen die steigenden Eigenanteile der Versicherten abgefedert werden. Versicherte ab 60 Jahren sollen zudem einen regelmäßigen Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Früherkennungsleistungen erhalten, um altersbedingten Gesundheitsrisiken vorzubeugen.
Prävention und neue Instrumente
Geplant ist darüber hinaus ein Anspruch auf eine sogenannte Pflegebegleitung für die häusliche Versorgung, um Anzeichen einer gesundheitlichen Verschlechterung früher zu erkennen. Für Notfälle, etwa wenn pflegende Angehörige ausfallen, soll ein neues Überbrückungsbudget eingeführt werden. Auch die Digitalisierung der Pflege soll mit 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur gefördert werden.
Einsparungen sind auch bei den Pflegekräften vorgesehen. So sollen Tariflohnsteigerungen in der Pflege gedeckelt werden. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe kritisiert insbesondere die geplante zeitweise Aussetzung der Tariftreueregelung. Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem „Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern".
Insgesamt rechnet die Bundesregierung im ersten Jahr mit Einsparungen von rund elf Milliarden Euro. Bis 2030 könnten sich die Einsparungen nach Schätzungen auf etwa 20,34 Milliarden Euro summieren. Ohne Reform würde die jährliche Finanzierungslücke nach Angaben des Ministeriums bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro anwachsen.
Reaktionen aus Sozialverbänden und Politik
Die Reaktionen auf den Entwurf fallen verhalten bis ablehnend aus. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bezeichnete das Vorhaben als „vor allem ein Spargesetz". SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier betonte zwar, es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, kritisierte jedoch die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten".
Der GKV-Spitzenverband zeigte zwar Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzlage „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss". Dessen Vorstand Oliver Blatt bemängelte jedoch, das Gesamtpaket sei „unausgewogen" und die Belastungen träfen zu einseitig Pflegebedürftige und Beitragszahler.
Der Deutsche Caritasverband kritisierte die Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung". Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige". Brysch erinnerte daran, dass viele Pflegende ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf ganz aufgeben und „erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf" nehmen.
Aus den Reihen der Koalition kam ebenfalls Kritik. CSU-Fraktionsvize Klaus Holetschek warnte, wer pflegende Angehörige stärken wolle, „darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen". Die Bundesregierung will das Reformpaket noch in diesem Sommer verabschieden. Die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs steht noch aus.
Parallel zur Reform der Pflegeversicherung plant die Regierung zudem Änderungen am System der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Die Regelungen sollen stärker an die Krankenversicherung angeglichen werden. Auch eine private Pflegevorsorge soll gestärkt werden, möglicherweise über steuerliche Anreize für freiwillige Zusatzversicherungen oder betriebliche Pflegevorsorge.
Fragen & Antworten
Was sieht der Entwurf von Nina Warken für die Pflegeversicherung konkret vor?
Der Entwurf sieht höhere Beiträge für Kinderlose, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener sowie Einsparungen bei Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige vor. Auch eine jährliche inflationsbezogene Anpassung der Regelleistungen ist geplant.
Warum reagiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) so kritisch auf die Reformpläne?
Der SoVD kritisiert die Reform als „vor allem ein Spargesetz" und bemängelt insbesondere die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier sprach von einem fatalen Signal für die häusliche Pflege.
Welche konkreten Einschnitte sind für Pflegebedürftige vorgesehen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sollen den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich verlieren, Zuschüsse zu Heimpflegekosten sollen erst später fließen, und Erstantragsteller der Pflegegrade 2 und 3 sollen zunächst nur den halben Entlastungsbetrag erhalten. Außerdem soll die Einstufung in den nächsthöheren Pflegegrad künftig erst nach sechs Monaten erfolgen.