Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhandelt am 22. Juni öffentlich über eine Beschwerde von FPÖ und Grünen gegen die Regelung zur Überwachung von Messenger-Diensten, die Anfang Juli des Vorjahres im Nationalrat beschlossen worden war.
Bei einer sogenannten Drittelbeschwerde können ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats – das entspricht 62 Abgeordneten – beim Verfassungsgerichtshof ein bereits beschlossenes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Von diesem Instrument haben die FPÖ und die Grünen Gebrauch gemacht, um gegen die Messenger-Überwachung vorzugehen.
Das umstrittene Gesetz wurde Anfang Juli des Vorjahres im Nationalrat verabschiedet. NEOS-Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf. Auch innerhalb der damaligen Regierungskoalition hatte es Widerstände gegen die Regelung gegeben. Die Messenger-Überwachung darf in Fällen terroristischer Aktivitäten, verfassungsgefährdender Bestrebungen sowie Spionage eingesetzt werden.
