Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Verkauf von Alkohol in personallosen Automatenshops für unzulässig erklärt und damit eine jahrelange rechtliche Debatte um das Geschäftsmodell beendet.
Begründung des Höchstgerichts
Der Verwaltungsgerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass Räume, die ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattet sind und kein Personal beschäftigen, keine Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung darstellen. Der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten sei damit unzulässig, heißt es in der Begründung des Höchstgerichts.
Die Gewerbeordnung sieht ein Verbot des Verkaufs von Alkohol ohne physische Ausweiskontrolle vor. Genau an dieser Vorgabe scheitern die Automatenshops, da eine persönliche Kontrolle des Ausweises durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht stattfindet. Dennoch konnte bisher Alkohol in derartigen Shops gekauft werden, was nun vom Gericht klar untersagt wurde.
