Das Verwaltungsgericht München hat die Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt, einen Eilantrag auf Unterlassung künftiger Kontrollen aber zurückgewiesen – die Betroffenen müssen die Maßnahmen damit weiterhin dulden.

Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wies es zugleich einen Eilantrag auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen zurück. Damit müssen die Betroffenen die Maßnahmen bis auf Weiteres hinnehmen, obwohl das Gericht selbst die Praxis als nicht mit geltendem Recht vereinbar einstufte.