Verwaltungsgericht München: Pendler müssen Grenzkontrollen trotz Urteil weiter dulden
München, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Verwaltungsgericht München hat deutsche Grenzkontrollen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt, einen Eilantrag auf Unterlassung künftiger Kontrollen aber zurückgewiesen. Betroffene müssen die Maßnahmen damit vorerst weiter hinnehmen, eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Das Verwaltungsgericht München hat die Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt, einen Eilantrag auf Unterlassung künftiger Kontrollen aber zurückgewiesen – die Betroffenen müssen die Maßnahmen damit weiterhin dulden.
Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wies es zugleich einen Eilantrag auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen zurück. Damit müssen die Betroffenen die Maßnahmen bis auf Weiteres hinnehmen, obwohl das Gericht selbst die Praxis als nicht mit geltendem Recht vereinbar einstufte.
Geklagt hatten drei Männer, die im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen ist Werner Schroeder, der am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck lehrt. Schroeder fährt immer mit dem Zug von München nach Österreich, mindestens einmal pro Woche oder häufiger. Im Jahr 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht.
Die drei Kläger und ihre Vorwürfe
Die systematischen Binnengrenzkontrollen würden gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen, sagte Schroeder. „Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?" Schroeder kritisierte die Praxis als ein fortwährendes rechtswidriges Verhalten des Staates gegenüber unbescholtenen Reisenden.
Auch der österreichische Jurist Hubert Niedermayr hatte gegen die Bundesrepublik geklagt, nachdem er im Grenzgebiet bei Rosenheim mehrfach kontrolliert worden war. Er befürchte, „dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird", sagte der Jurist. „Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden." Daher sei es höchste Zeit, „diesen rechtswidrigen Irrweg zu beenden".
Der dritte Kläger ist der Nigerianer Abdulhamid A., der der Polizei sogenanntes Racial Profiling vorwirft. Er geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe bei einer Zugfahrt ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Als einziger Fahrgast des Abteils habe er im Juli 2025 seine Papiere vorzeigen müssen, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die A. und Schroeder unterstützt hat.
Hintergrund: Grenzkontrollen seit September 2024
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.
Rechtlich erforderlich sei dafür eine neue, ernsthafte Bedrohung – nicht nur einer „weiterhin" hohe Sekundärmigration. Diesen Maßstab hatte zuvor bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angelegt und die Verlängerung der Grenzkontrollen vom Bundesinnenministerium als nicht ausreichend begründet bewertet.
Begründung des Gerichts
Wesentlicher Gesichtspunkt für die Rechtswidrigkeit sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen, insbesondere an der österreichisch-deutschen Grenze, und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, erklärte das Verwaltungsgericht. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe.
Nach Angaben des Gerichts ist aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.
Mögliche Beschwerde und Folgen
Schon in der Vergangenheit hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit Grenzkontrollen bei einzelnen Klägern im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Auswirkungen auf die Grenzkontrollen hatten die Urteile in der Praxis aber nicht, weil sie nur für schon erfolgte Kontrollen von einzelnen Menschen galten.
Politische Reaktionen
Innenpolitisch sorgt das Urteil für weiteren Streit. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagte: „Es ist die verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik von Alexander Dobrindt, die heute erneut vor Gericht gescheitert ist." Dobrindt sei ein „Minister für Rechtsbruch mit Ansage" und schade damit dem demokratischen Rechtsstaat.
Das Verwaltungsgericht München hat damit die Praxis des Bundesinnenministeriums in der Sache beanstandet, zugleich aber den Weg zu einem sofortigen Stopp der Kontrollen versperrt. Wie die zuständigen Behörden auf die Entscheidung reagieren werden, blieb zunächst offen. Die schriftlichen Urteilsbegründungen stehen noch aus und könnten den weiteren Gang der Verfahren maßgeblich beeinflussen.
Die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze bei Rosenheim waren bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Reisende und Berufspendler sehen sich dort seit dem Herbst 2024 anhaltenden Kontrollen ausgesetzt, unabhängig davon, ob sie Hinweise auf eine konkrete Gefährdungslage geben. Die jüngste Entscheidung setzt diese Linie fort, ohne sie zu durchbrechen.
Für die Kläger bleibt der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Selbst wenn der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wäre damit lediglich die Rechtswidrigkeit der konkreten Kontrollen festgestellt. Eine grundsätzliche Aussetzung der stationären Grenzkontrollen ist auf diesem Weg nach derzeitigem Stand nicht zu erreichen.
Fragen & Antworten
Wer sind die drei Kläger gegen die Grenzkontrollen?
Geklagt haben der Innsbrucker Europarechtler Werner Schroeder, der österreichische Jurist Hubert Niedermayr und der Nigerianer Abdulhamid A., die nach eigenen Angaben 2025 an der deutsch-österreichischen Grenze kontrolliert worden waren.
Warum hat das Verwaltungsgericht München die Kontrollen für rechtswidrig erklärt?
Das Gericht sah die seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Kontrollen, insbesondere an der österreichisch-deutschen Grenze, als nicht ausreichend begründet und mit dem Schengener Grenzkodex für unvereinbar an.
Welche rechtlichen Schritte sind nach dem Urteil noch möglich?
Nach Angaben des Gerichts können die Kläger Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen; die schriftliche Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.
Grenzkontrollen rechtswidrig: VG München weist Eilantrag ab | nachrichten360