Das Verwaltungsgericht München verhandelt am Donnerstag die Klagen von drei Männern gegen die seit September 2024 bestehenden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und will noch am selben Tag sein Urteil verkünden.

Geklagt haben unter anderem der Nigerianer Abdulhamid A., der sich nach eigenen Angaben bei den Kontrollen vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier genommen fühlt und den Behörden Racial Profiling vorwirft, sowie der Innsbrucker Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der im Raum Rosenheim mehrfach kontrolliert worden ist. Auch ein in München lebender, in Innsbruck arbeitender Mann klagt gegen eine Personenkontrolle in einem Zug, bei der er nach Angaben des Gerichts im Juni vergangenen Jahres von der Bundespolizei angehalten und nach Verweigerung des Ausweises einer Taschenkontrolle unterzogen wurde.