Halle (Saale), 18. Juli 2026

Das Verwaltungsgericht Halle hat die im Mai erfolgte Freigabe des Nordteils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Angebote per Zwischenverfügung vorerst gestoppt, nachdem der Naturschutzbund NABU Sachsen-Anhalt einen Eilantrag zum Schutz seltener Brutvogelarten gestellt hatte.

Hintergrund: Freigabe im Mai und sofortiger Stopp

Der Streit um die Nutzung des Geiseltalsees im Saalekreis geht damit in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Halle hat die Freigabe des Nordteils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Angebote vorerst gestoppt. Hintergrund ist ein Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) Sachsen-Anhalt, wie MDR (Tobias Schwarze, Anja Walczak, Felix Fahnert) berichtet.

Der Geiseltalsee war im Mai vollständig für den Freizeit- und Wassertourismus freigegeben worden. Mit der jetzt ergangenen Zwischenverfügung wird diese Freigabe für den nördlichen Teil des Sees bis zur endgültigen Entscheidung über den NABU-Antrag wieder aufgehoben.

Bis über den Antrag der Naturschützer endgültig entschieden ist, darf im Nordteil des Geiseltalsees deshalb lediglich gebadet werden. Andere Aktivitäten wie Segeln, Surfen oder das Angebot touristischer Nutzungen sind in diesem Bereich vorerst nicht mehr zulässig.