Die Verteidigung von Thomas P. hat im Großglockner-Prozess Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck eingelegt, mit dem der Angeklagte im Februar wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden war.

Die Verteidigung von Thomas P. hat gegen das Urteil im Großglockner-Prozess Berufung eingelegt. Damit wird der Fall voraussichtlich vor dem Oberlandesgericht Innsbruck weiterverhandelt. Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck ist durch die Berufung noch nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch war im Februar am Landesgericht Innsbruck ergangen. Thomas P. wurde dabei wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Die Verteidigung will diese Entscheidung nun durch das nächste Gericht überprüfen lassen.

Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck