Wien, 08 Juli 2026

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch entschieden, dass der Zugang zu Anhörungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse über den Kreis beruflich für Medienunternehmen tätiger Journalisten hinaus geöffnet werden muss, und hob die entsprechende Wortfolge „beruflich“ aus der Regelung auf.

Ausgangslage und Antragsteller

Wien. Die Entscheidung betrifft eine seit langem umstrittene Bestimmung der Geschäftsordnung des Nationalrats, die den Zutritt zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen (U-Ausschüssen) bisher auf Personen beschränkte, die beruflich für ein Medienunternehmen tätig sind. Der VfGH erklärte diese Einschränkung am Mittwoch für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Konkret wird das Wort „beruflich“ aus der Zugangsregelung gestrichen, womit künftig auch private Personen, Blogger und zivilgesellschaftliche Organisationen als sogenannte „public watchdogs“ anerkannt werden können.