Trump kündigt nach EU-Buße gegen Google Zolluntersuchung gegen die EU an
Washington, 24 Juli 2026
Daniel Torok / Wikimedia Commons / Public domain
Kurzfassung
US-Präsident Donald Trump hat nach einer Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google eine neue Zolluntersuchung gegen die Europäische Union angekündigt. Er begründete den Schritt auf seiner Plattform Truth Social mit dem Vorwurf, die EU beraube amerikanische Unternehmen.
Washington, 24 Juli 2026
US-Präsident Donald Trump hat einen Tag nach der Verhängung einer Strafe von 890 Millionen Euro gegen den Google-Mutterkonzern Alphabet durch die EU-Kommission eine Zolluntersuchung gegen die Europäische Union angekündigt und der EU einen erheblichen Zoll in Aussicht gestellt.
Hintergrund: Buße gegen Google
Trump schrieb am Freitag auf seiner Plattform Truth Social, die EU werde für dieses Verhalten einen „sehr hohen Preis zahlen". Er kündigte zugleich an, dass zunächst eine Untersuchung eingeleitet werde, um eine „Abzocke amerikanischer Unternehmen und damit der amerikanischen Steuerzahler" näher zu beleuchten. Konkret werde den Europäern „so bald wie möglich ein erheblicher Zoll auferlegt", schrieb Trump weiter.
Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission vom Donnerstag, die gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro verhängt hatte. Die Brüsseler Behörde wirft dem US-Konzern vor, im Bereich Google Search eigene Dienste prominenter platziert zu haben als unabhängige Vergleichsdienste wie Expedia oder Idealo. Die Kommission sprach von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Die Höhe der Buße entspricht umgerechnet rund einer Milliarde US-Dollar.
Section 301 als rechtliche Grundlage
Trump beruft sich nach eigenen Angaben auf Paragraph 301 des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser Paragraf räumt der US-Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden" Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu erheben. Es handelt sich um dasselbe Instrument, mit dem Trump zuletzt bereits Zölle gegen rund 60 Handelspartner verhängt hatte, darunter auch die EU. Mit dieser Vorgehensweise will der Präsident seine Zollmauer wieder aufbauen, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA frühere, in einem anderen Verfahren eingeführte Tarife für rechtswidrig erklärt hatte.
Brüsseler Politiker wiesen den Vorwurf Trumps, die EU betreibe „Raub" an amerikanischen Unternehmen, als absurd zurück. Sie verwiesen darauf, dass die EU-Kommission als unabhängige Wettbewerbsbehörde nach europäischem Recht handle. Aus EU-Kreisen hieß es, man werde sich nicht durch politische Drohungen aus Washington unter Druck setzen lassen. Wörtlich sagte ein Sprecher der Kommission, die Buße sei das Ergebnis einer „gründlichen rechtlichen Prüfung".
Reaktionen aus Brüssel und Berlin
In seinem englischsprachigen Originalpost auf Truth Social schrieb Trump: "The penalties will be entirely reversed and, we anticipate, a substantial TARIFF to be placed on them at the earliest possible moment." Damit verband er die Drohung mit der Forderung, die Strafe gegen Google vollständig zurückzunehmen. Ergänzend kündigte er an, die US-Regierung werde eine Untersuchung „into the practice of 'ROBBING' American Companies and, in turn, the American Taxpayer" einleiten.
Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase angespannter transatlantischer Handelsbeziehungen. Erst am Donnerstag hatte Trump Zölle von mindestens zehn Prozent auf Produkte aus rund 60 Handelspartnern verhängt, darunter auch die EU. Begründet worden war dieser Schritt unter anderem mit dem Ziel, Waren einzudämmen, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden. Die EU hatte zuvor in Verhandlungen mit Washington gegen erhebliche Zugeständnisse die Zusicherung erhalten, dass die Einfuhrzölle auf ihre Produkte 15 Prozent nicht übersteigen würden.
Politischer Kontext und Vorgeschichte
Beobachter in Berlin werten den Vorstoß als Eskalation. Der ZDF-Korrespondent Ulf Röller sagte, es bestehe Sorge, dass US-Präsident Trump „zurückschlägt". Auch Karen Grass, WDR-Wirtschaftsexpertin, hatte in einer Analyse darauf hingewiesen, dass die EU mit einer Reaktion Trumps rechnen müsse. „Kleine Strafe für Google: Kneift die EU?" hatte sie ihren Beitrag überschrieben und damit auf die vergleichsweise moderate Höhe der Buße im Verhältnis zu früheren Milliardenstrafen gegen Google angespielt.
Die EU-Kommission hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach hohe Strafen gegen Google verhängt. Im aktuellen Fall geht es jedoch nicht – wie bei früheren Kartellverfahren – um das Android-Betriebssystem oder die Suchmaschine selbst, sondern um die Platzierung eigener Dienste innerhalb der Google-Suchergebnisse. Vergleichsportale wie Expedia, Idealo oder andere Anbieter hatten sich beschwert, dass ihre Treffer zugunsten eigener Google-Produkte zurückgedrängt worden seien. Die Kommission sieht darin eine unzulässige Bevorzugung und einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt.
Neben Google hatte die EU-Kommission erst zu Beginn derselben Woche auch gegen den Online-Händler Aliexpress eine Buße von 550 Millionen Euro verhängt. Beide Verfahren zusammen verdeutlichen den Kurs der Brüsseler Wettbewerbshüter, gegen die Marktmacht großer Digitalkonzerne aus den USA und Asien konsequent vorzugehen. Branchenkenner werten dies als Signal, dass die EU ihre digitale Regulierungsagenda unabhängig von politischem Druck aus Washington fortsetzen will.
Wirtschaftliche Folgen und Risiken
Trump hatte das Vorgehen der EU-Kommission als „illegal" und „unethisch" bezeichnet. Er warf der Behörde vor, sie schade gezielt amerikanischen Unternehmen und damit dem amerikanischen Steuerzahler. Mit der Anrufung von Section 301 wählt er ein Instrument, das international als einseitig und häufig als protektionistisch kritisiert wird. Die Welthandelsorganisation WTO erlaubt solche Maßnahmen nur unter strengen Auflagen und nach einem geregelten Streitbeilegungsverfahren.
Aus Washington verlautete, die förmliche Untersuchung werde vom Handelsbeauftragten Jamieson Greer koordiniert. Dieser solle prüfen, ob die EU mit ihrer Wettbewerbspolitik und insbesondere mit der Buße gegen Alphabet gegen handelsrechtliche Verpflichtungen gegenüber den USA verstoße. Sollte die Untersuchung diesen Verdacht bestätigen, könnten Vergeltungszölle auf europäische Waren verhängt werden. Branchenkenner rechnen dabei vor allem mit höheren Abgaben auf Maschinen, Automobile, chemische Erzeugnisse und Lebensmittel.
Die Bundesregierung in Berlin reagierte zurückhaltend. In Regierungskreisen hieß es, man beobachte die Entwicklung genau und sei in engem Kontakt mit der EU-Kommission. Man setze weiter auf Dialog und eine Lösung im Rahmen der Welthandelsorganisation. Wirtschaftsverbände warnten vor den Folgen zusätzlicher Zölle und verwiesen auf die starke Exportabhängigkeit Deutschlands vom US-Markt, insbesondere in der Automobilindustrie und im Maschinenbau.
In den europäischen Hauptstädten wächst die Sorge vor einem neuen Kapitel im transatlantischen Handelsstreit. Die EU hatte in den vergangenen Monaten versucht, die Beziehungen zu Washington durch ein Rahmendokument zu stabilisieren, in dem sie sich unter anderem zu Energieimporten und gegenseitigen Investitionen verpflichtete. Im Gegenzug hatte die US-Seite eine Begrenzung der Zölle auf europäische Waren auf maximal 15 Prozent zugesichert. Diese Zusicherung steht nun durch Trumps Vorgehen infrage.
Fest steht, dass die nächste Eskalationsstufe unmittelbar bevorstehen könnte. Sollte Trump tatsächlich Vergeltungszölle verhängen, wäre die EU nach eigenen Angaben bereit, mit Gegenmaßnahmen zu reagieren. Aus Brüssel hieß es, man werde sich nicht „erpressen" lassen. Gleichzeitig signalisierte die Kommission Gesprächsbereitschaft, falls Washington die Untersuchungsergebnisse vorlege und einen diplomatischen Weg suche.
Die wirtschaftspolitische Dimension ist indes nicht die einzige Ebene des Konflikts. Mit der Verknüpfung einer rein wettbewerbsrechtlichen Buße gegen ein Privatunternehmen mit handelspolitischen Drohungen verschiebt Trump die Auseinandersetzung auf eine politische Bühne. Kritiker sprechen von einer Instrumentalisierung handelsrechtlicher Maßnahmen, um innenpolitisch Stärke zu zeigen. Befürworter sehen darin einen legitimen Schutz amerikanischer Interessen gegen eine aus ihrer Sicht zu aggressive EU-Regulierung.
Fragen & Antworten
Worüber hat die EU-Kommission Google genau bestraft?
Die EU-Kommission hat gegen Google eine Strafe von 890 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen bei Google Search eigene Dienste prominenter platziert haben soll als unabhängige Vergleichsdienste wie Expedia oder Idealo.
Auf welches Gesetz stützt Trump seine Zolldrohung?
Trump beruft sich auf Paragraph 301 des US-Handelsgesetzes von 1974, der der US-Regierung erlaubt, bei nachweislich diskriminierenden Handelspraktiken Zölle zu verhängen. Es ist dasselbe Instrument, mit dem er bereits Zölle gegen rund 60 Handelspartner verhängt hatte.
Wie haben Brüssel und Berlin auf die Drohung reagiert?
Brüsseler Politiker wiesen den Vorwurf Trumps, die EU betreibe Raub an amerikanischen Unternehmen, als absurd zurück und verwiesen auf die Unabhängigkeit der EU-Wettbewerbsbehörde. Aus der Bundesregierung hieß es, man beobachte die Lage und setze weiter auf Dialog im Rahmen der Welthandelsorganisation.
Trump droht EU mit Zöllen nach Google-Strafe | nachrichten360