USA verhängen neue Zölle gegen 60 Handelspartner – EU mit zehn Prozent, Schweiz mit 12,5 Prozent
Berlin, 24. Juli 2026
Kurzfassung
US-Präsident Donald Trump hat neue Einfuhrzölle von zehn bis 12,5 Prozent gegen 60 Handelspartner verhängt, die am Freitagmorgen in Kraft traten. Die EU erhält den niedrigeren Satz von zehn Prozent, während Schweiz, Japan und China mit 12,5 Prozent belastet werden.
Die US-Regierung hat in der Nacht zum Freitag neue Einfuhrzölle von zehn bis 12,5 Prozent gegen rund 60 Handelspartner in Kraft gesetzt, die nach Angaben aus Washington unzureichend gegen Zwangsarbeit vorgehen.
Hintergrund: Supreme Court kippt frühere Zölle
Die neuen Zölle traten um 06.01 Uhr MESZ (Mitternacht US-Ostküstenzeit) in Kraft und lösten den zuvor geltenden weltweiten Sonderzoll von zehn Prozent auf US-Importe ab, dessen gesetzliche Höchstfrist von 150 Tagen am Freitag ablief. Nach US-Angaben betreffen die neuen Abgaben 99,4 Prozent aller Importe und damit den Großteil des US-Handels.
Die Maßnahme stützt sich auf Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974, der dem Präsidenten erlaubt, Strafzölle gegen Länder zu verhängen, denen "ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende" Handelspraktiken vorgeworfen werden. Im aktuellen Fall lautet der Vorwurf, die betroffenen Staaten würden Importe von Gütern aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht ausreichend verhindern oder bestehende Verbote nicht genügend überprüfen.
Wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte, wurden "mehr als 1.600 schriftliche Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Gegenmaßnahme erhalten, geprüft und analysiert". Zudem hätten mehr als 100 Zeugen in öffentlichen Anhörungen ausgesagt. Die Regierung hatte Anfang Juni Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.
Rechtsgrundlage: Paragraf 301 des Handelsgesetzes
Welcher der beiden Sätze zur Anwendung kommt, hängt davon ab, wie Washington die Anstrengungen der Handelspartner im Kampf gegen Zwangsarbeit bewertet. Volkswirtschaften, die nach Einschätzung der USA zumindest gegen Zwangsarbeit vorgehen, müssen den niedrigeren Satz von zehn Prozent zahlen; dazu gehören die EU, Kanada, Indien und Großbritannien. China, Japan, Südkorea und Dutzende weitere Länder müssen den höheren Satz von 12,5 Prozent entrichten.
Für die Europäische Union greift nach Angaben aus dem Weißen Haus künftig ein allgemeiner Satz von zehn Prozent. Damit gilt für die meisten EU-Importe in die USA weiterhin der Zollsatz, der bereits im Rahmen des sogenannten "Turnberry-Deals" zwischen Brüssel und Washington vereinbart worden war. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen nach Angaben eines EU-Beamten bisher Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an.
Betroffene Länder und Zollsätze
Die EU wird dort gemeinsam mit unter anderem Taiwan, Japan und der Schweiz als Handelspartner genannt, bei denen für die Importe bestimmter Produkte in die USA beide Sätze aufgeführt werden. Für die Schweiz gilt grundsätzlich der höhere Satz von 12,5 Prozent, wobei der "Most-Favoured Nation"-Zoll abgezogen wird, sodass die Schweiz genau 12,5 Prozent zu zahlen hat und nicht 12,5 Prozent zusätzlich.
Hintergrund der neuen Zollrunde ist eine juristische Auseinandersetzung über die rechtliche Grundlage früherer Zölle. Der Supreme Court hatte im Februar entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. Als Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Trump hatte daraufhin in Windeseile einen Übergangszoll von zehn Prozent verkündet, der nach dem Handelsgesetz von 1974 maximal 150 Tage lang erhoben werden durfte. Zeitgleich läuft am Freitag die gesetzliche Frist für diese bisherigen globalen Zölle aus. Parallel startete die Regierung Untersuchungen, um eine alternative Rechtsgrundlage zu schaffen – die nun in Paragraf 301 gefunden wurde.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich zuvor auf den "Turnberry-Deal" geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden. Brüssel machte darin weitere Zugeständnisse, zum Beispiel die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Nach Informationen aus Brüssel hat Washington die Vereinbarung bisher weitgehend eingehalten. Ein Sprecher der Brüsseler Behörde erklärte: "Die EU hat ihren Teil der Abmachung bereits erfüllt. Wir werden uns weiterhin mit der US-Regierung austauschen, um sicherzustellen, dass die USA ihre Verpflichtungen vollständig einhalten."
EU und Schweiz: Verhandlungen und Sicherheitsnetz
Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas wies den Vorwurf zurück, die EU gehe nicht entschieden genug gegen Zwangsarbeit vor: "Das kann man für die Europäische Union nicht sagen", erklärte sie.
Die neuen Zölle treffen nicht alle Produkte gleichermaßen. Ausgenommen sind vor allem Güter, die ohnehin schon anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium. Auch Öl und Gas sind einem US-Beamten zufolge nicht betroffen. Für bestimmte Produkte wie Käse fällt der effektive Zollsatz allerdings deutlich höher aus – er liegt nach Berechnungen bei knapp 25 Prozent.
Zudem sind Produkte ausgenommen, die bereits vor dem Stichtag auf ein Schiff geladen wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt zum Bestimmungsort befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden. Im Transit befindliche Waren sind bis zum 28. Juli von den neuen Zöllen ausgenommen. Auch gewisse Importe von Nahrungsmitteln, Dünger und Rohstoffen werden nicht zusätzlich belastet.
Internationale Reaktionen und Kritik
Die Reaktionen aus den betroffenen Ländern fallen überwiegend kritisch aus. Australiens Handelsminister Don Farrell erklärte: "Diese Zölle sind ungerechtfertigt und stehen im Widerspruch zu unserem Freihandelsabkommen. Sie müssten abgeschafft werden." Neuseelands Premierminister Christopher Luxon nannte die Ankündigung "äußerst enttäuschend" und sagte, die Zölle trieben die Kosten in die Höhe und schüfen Unsicherheit für Unternehmen. Die US-Untersuchung habe "keine stichhaltigen Beweise für die Behauptungen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit geliefert".
Auch die japanische Regierung äußerte "Bedauern" über die US-Entscheidung und betonte, Japans Industrie und Handel richteten sich nach internationalen Regeln. Ein Sprecher erklärte, die Zölle gegen Tokio seien offenbar allein deshalb verhängt worden, weil Japan kein Verbot für Importe von Zwangsarbeitsprodukten habe. Die Schweiz wies die Vorwürfe laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zurück und bekräftigte ihren Wunsch nach einem dauerhaften Abkommen mit den USA.
Ausblick: Weitere Zölle und Klagen erwartet
Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden von Experten als erheblich eingeschätzt. Die überparteiliche Denkfabrik Tax Foundation schätzt, dass US-Haushalte in diesem Jahr durchschnittlich mit einer zusätzlichen Belastung von 700 Dollar rechnen müssen. Das Tax Policy Center beziffert die Bürde sogar auf 960 Dollar. Ryan Mulholland vom Center for American Progress erklärte, die Zölle "führten weder zu neuen Handelsabkommen noch zu einem besseren Marktzugang für amerikanische Exporteure". Das US-Handelsdefizit lag im Mai bei 77,6 Milliarden Dollar und damit 41 Prozent höher als zum Zeitpunkt der Zollankündigung.
Brasiliens Regierung bezeichnete die Zölle als "willkürlich und ungerechtfertigt" und kündigte an, ihr Gegenseitigkeitsgesetz zu aktivieren, das Vergeltungszölle ermöglichen könnte. Zudem wolle das Land Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) einlegen. Kanada kündigte an, mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen, sollten die Zölle wie geplant greifen. Der demokratische US-Abgeordnete Richard Neal sprach von einer "vorgeschobenen Begründung für eine Zollpolitik, die auf fragwürdigen rechtlichen Grundlagen beruhe".
Parallel zur Zwangsarbeit-Untersuchung lässt Greer auch prüfen, ob 16 wichtige Handelspartner – darunter die Schweiz, China, die EU, Indien, Japan, Südkorea und Mexiko – mit unfairen Mitteln für eine strukturelle Überkapazität in ihren Industriesektoren sorgen. Während Greer die Zwangsarbeit-Untersuchung sehr rasch vorangetrieben hat, damit die neuen Zölle am 24. Juli bereit sind, hat er sich bei der Überkapazität-Untersuchung Zeit gelassen und seinem Chef im Weißen Haus noch keinen Bericht und keinen Vorschlag zukommen lassen.
Experten sehen die Chancen allerdings als etwas besser an, dass Trumps Zoll-Strategie im dritten Versuch auch vor Gerichten Bestand hat. Die USA-Korrespondentin Barbara Colpi erklärte, es sei zu erwarten, dass Unternehmen oder demokratisch regierte Gliedstaaten, die den Protektionismus des Weißen Hauses ablehnen, Klage einreichen werden. Der Oberste Gerichtshof werde sich vermutlich erneut mit der Rechtmäßigkeit der Zölle befassen müssen.
Die Trump-Regierung hat unterdessen bereits angekündigt, dass schon in der kommenden Woche weitere Zölle nach Paragraf 301 folgen könnten, die weniger gleichmäßig verteilt sein dürften. Zudem ist es aus US-Sicht möglich, dass Länder ihren Zollsatz von 12,5 auf zehn Prozent senken können, wenn sie zusätzliche Maßnahmen gegen den Import von Gütern aus Zwangsarbeit einführen. Die wirtschaftspolitische Unsicherheit bleibt damit hoch – sowohl für die betroffenen Handelspartner als auch für die US-Wirtschaft selbst.
Fragen & Antworten
Welche Länder sind von den neuen US-Zöllen betroffen?
Die neuen Zölle richten sich gegen rund 60 Handelspartner, darunter die EU, die Schweiz, China, Japan, Kanada, Großbritannien und Indien. Die EU erhält den niedrigeren Satz von zehn Prozent, während die Schweiz, China, Japan und Südkorea mit 12,5 Prozent belastet werden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die neuen Zölle?
Die US-Regierung stützt die Zölle auf Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974, der Strafzölle gegen Länder mit nachweislich "ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden" Handelspraktiken erlaubt. Voraussetzung waren Untersuchungen, Stellungnahmen und öffentliche Anhörungen.
Wie reagieren die betroffenen Länder auf die Zölle?
Die Reaktionen fallen überwiegend kritisch aus. Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz wiesen die Vorwürfe zurück, Brasilien kündigte Vergeltungszölle und eine WTO-Beschwerde an, und Kanada prüft Gegenmaßnahmen. Die EU betonte, sie habe ihren Teil des "Turnberry-Deals" erfüllt.
Trump-Zölle: Neue US-Zölle gegen 60 Länder ab 24. Juli | nachrichten360