Sporrer Reform Laiengerichtsbarkeit: Vorbereitung, Zuständigkeit, KI
Wien, 23. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Justizministerin Anna Sporrer (SP) hat im APA-Sommerinterview eine Reform der Laiengerichtsbarkeit angekündigt. Geplant sind bessere Vorbereitung von Geschworenen und Schöffen sowie eine Prüfung der Zuständigkeiten, einen Zeithorizont nannte sie nicht.
Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SP) hat in einem APA-Sommerinterview angekündigt, die Laiengerichtsbarkeit in Österreich reformieren zu wollen, ohne dafür einen konkreten Zeitrahmen zu nennen.
Justizministerin Anna Sporrer (SP) will die Laiengerichtsbarkeit in Österreich grundlegend überarbeiten. In einem APA-Sommerinterview erklärte sie, man werde sich das anschauen, und kündigte eine mögliche Änderung an. Geplant sind demnach eine bessere Vorbereitung von Geschworenen und Schöffen sowie eine Überprüfung der Zuständigkeiten. Einen zeitlichen Horizont für die Reform konnte die Ministerin nicht nennen: "Ich darf Ihnen sagen, dass mir natürlich vieles zu langsam geht."
Standesvertretung kritisiert fehlende Begründung
Die bisherige Konstruktion der Laiengerichtsbarkeit bezeichnete Sporrer als "sehr antiquiert". Dabei räumte sie zugleich ein, dass die Auswahl der Laienrichterinnen und Laienrichter über einen Zufallsgenerator dem Ziel diene, "dass die Breite der Bevölkerung in die Gerichtsbarkeit eingezogen wird". Sie selbst ziehe daher eher mehr Information und mehr Wissenstransfer vorab in Betracht als eine Änderung der Auswahl.
Klar sei für sie jedoch: "Mein Ziel ist grundsätzlich, die Laiengerichtsbarkeit beizubehalten, weil es eine wichtige demokratische Errungenschaft war." Auch die Kritik der Standesvertretungen, wonach sich Entscheidungen von Geschworenen kaum überprüfen ließen, weil der so genannte Wahrspruch – die Entscheidung in der Schuldfrage – keiner Begründung bedarf, griff Sporrer auf. Teil der Evaluierung sind laut Sporrer auch Zuständigkeitsfragen: "Das sind Fragen, die man sich stellen wird müssen", sagte sie.
Schöffengerichte und Vermögensdelikte
Sporrer deutete zudem an, dass es um eine inhaltliche Schwerpunktsetzung gehen könnte: "Aber man muss sich natürlich anschauen, bei welchen Delikten", sagte sie im APA-Sommerinterview. Die Reform soll laut Ministerin unter anderem die Arbeitsbelastung der Gerichte berücksichtigen, die durch zusätzliche Einzelrichter-Zuständigkeiten ohnehin schon steigt. "Das heißt, es müssen weniger Personen an einem Urteil mitarbeiten, weil ich jetzt mehr Einzelrichter-Zuständigkeit habe", so Sporrer.
Im Rahmen des Projekts "Aufgabenkritik" haben die Standesvertretungen und Oberlandesgerichte bereits über 200 Vorschläge für Entlastung und Effizienzsteigerung an das Justizministerium übermittelt. Davon wurden 63 im Ampelsystem auf grün geschaltet, sind also direkt umsetzbar. "Da kommt noch einiges", sagte Sporrer. Im Zuge dieser ersten Tranche habe man sich auf sieben Vorschläge geeinigt. Kleinere Schritte seien nicht zu unterschätzen: "Das klingt zwar jetzt natürlich nach: 'Sie bäckt jetzt kleine Brötchen'. Ja, wir backen halt jetzt kleine Brötchen, aber die stillen auch den Hunger."
Künstliche Intelligenz für Gerichte
Parallel zur Reformdiskussion laufen weitere justizpolitische Vorhaben. So wird Schöffengerichte in Zukunft bei Vermögensdelikten nur mehr ab einem Schaden von 100.000 Euro zuständig sein. Eine Änderung der bisherigen Schwelle würde allerdings massiven Mehraufwand bedeuten, der angesichts des für die Jahre 2027 und 2028 geplanten Justizbudgets nicht stemmbar sei.
Die Ministerin verwies zudem auf den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz. Anfang kommenden Jahres wolle man "weitere Tools der künstlichen Intelligenz für die Gerichte und Behörden zur Verfügung stellen". Bald werde KI bei der Zusammenfassung von Schriftsätzen und Übersetzungen direkt im Akt verwendet werden können. Auch das soll helfen, die angespannte Personalsituation zumindest teilweise aufzufangen.
Bundesstaatsanwaltschaft und Unabhängigkeit
Dabei ist die Lage beim Personal ohnehin angespannt: Zwar musste die Justiz anders als die meisten anderen Ressorts – ausgenommen Bildung und Inneres – keine Planstellen einbüßen. Laut Standesvertretung fehlt es aber an 250 richterlichen und 60 bis 70 staatsanwaltschaftlichen Planstellen. In den letzten Wochen und Monaten hätten die Budgetverhandlungen viele Kapazitäten gebunden und dafür gesorgt, "dass andere Themen hintangestellt wurden".
Einer der größten Brocken in Sporrers bisheriger Amtszeit war die Präsentation eines Gesetzesentwurfs für die Bundesstaatsanwaltschaft vor wenigen Wochen, der bis Ende August in Begutachtung ist. "Es kann sich noch alles Mögliche tun", nahm sie den Entwurf in Schutz. Ihr Ziel bleibe "die höchstmögliche Unabhängigkeit dieser neuen Bundesstaatsanwaltschaft". Bis zum Ablauf der Begutachtungsfrist werde man "alle Stimmen hören" und entsprechend berücksichtigen.
"Sehr viel" abgewinnen könne sie dem Vorschlag einer längeren Amtsdauer für die Organe der Bundesstaatsanwaltschaft. "Das sind die obersten Organe, die keinem Ministerium unterstellt sind", betonte sie. Konkrete Schritte hängen allerdings an der Regierungsabstimmung: Derzeit liege das Paket "in der Koordinierung", also bei den Verhandlungsteams der Regierungsparteien. "Weil wir in einer Dreierkoalition sind", betonte Sporrer. "Wenn ich in der Koordinierung säße, dann wäre es morgen. Ich bin auch manchmal ungeduldig." Sie sei aber "hoffnungsvoll", dass nun Bewegung in die Sache komme.
EU-Kritik an politischer Einflussnahme
Für Kritik bei den Staatsanwaltschaften, noch bevor es überhaupt einen entsprechenden Entwurf gibt, sorgt auch die geplante Erweiterung der Strafbarkeit von Spionageaktivitäten. Auch dieses Vorhaben wird derzeit politisch verhandelt. Erst am Freitag hatte die EU-Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 politische Einflussnahme auf die österreichische Justiz kritisiert.
Ein weiteres Thema ist die Nachbesetzung des Präsidentenamts am Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der VwGH-Präsident soll weiterhin politisch besetzt sein. "Der VwGH-Präsident hat auch Budget- und Personalhoheit, daher braucht man dort eine demokratische Legitimierung durch die Bundesregierung", hieß es dazu aus dem Ministerium. Außerdem gehe es mit Präsident und Vizepräsident lediglich um zwei der 68 Richter am VwGH.
Verwaltungsgerichtshof und Personalia
Insgesamt zeigt sich, dass Sporrer zahlreiche Reformen parallel vorantreibt oder anstoßen will. Die Geschwindigkeit der Umsetzung hängt wesentlich an der Abstimmung innerhalb der Dreierkoalition und an den laufenden Budgetverhandlungen für 2027 und 2028. Die Evaluierung der Laiengerichtsbarkeit ist dabei nur ein Baustein eines größeren justizpolitischen Pakets.
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission dürfte dabei zusätzlichen Druck erzeugen. Die Brüsseler Kritik an politischer Einflussnahme auf die Justiz wurde von Sporrer indirekt aufgegriffen, indem sie die Unabhängigkeit der künftigen Bundesstaatsanwaltschaft betonte. Das Justizministerium verweist zudem darauf, dass die Unabhängigkeit der Gerichte durch klare Zuständigkeitsregeln und verbesserte Information der Laienrichter gestärkt werden solle.
Fragen & Antworten
Was plant Justizministerin Anna Sporrer mit der Laiengerichtsbarkeit?
Anna Sporrer (SP) hat im APA-Sommerinterview angekündigt, die Laiengerichtsbarkeit reformieren zu wollen. Geplant sind eine bessere Vorbereitung von Geschworenen und Schöffen sowie eine Prüfung der Zuständigkeiten.
Warum steht die Laiengerichtsbarkeit in der Kritik?
Standesvertreter kritisieren, dass sich die Entscheidungen von Geschworenen kaum überprüfen ließen, weil der Wahrspruch keiner Begründung bedarf. Sporrer bezeichnete den bestehenden Zustand als "sehr antiquiert".
Bis wann soll die Reform der Laiengerichtsbarkeit umgesetzt werden?
Einen konkreten Zeithorizont für die Reform nannte Sporrer nicht. Sie sagte lediglich, dass ihr vieles zu langsam gehe und sie hoffnungsvoll sei, dass nun Bewegung in die Sache komme.