Die Schweizer Wettbewerbskommission Weko hat eine Vorabklärung gegen Google eingeleitet, nachdem das Unternehmen die Auswahlmaske für Standardsuchmaschinen auf neuen Android-Geräten in der Schweiz abgeschafft hat.

Wie die Weko am Montag in einer Pressemitteilung bekannt gab, prüft sie, ob durch das Vorgehen von Google der Wettbewerb auf dem Markt für Suchmaschinen in der Schweiz unzulässig eingeschränkt wird. Konkret geht es um die kürzlich erfolgte Abschaltung der sogenannten „Choice Screen“-Funktion bei der Einrichtung neuer Android-Smartphones. Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz können damit nicht mehr zwischen verschiedenen Suchmaschinen wählen, sondern erhalten Google Search als voreingestellte Standardsuche.

Hintergrund der Vorabklärung

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde handelt es sich um eine sogenannte Vorabklärung. In dieser Phase wird geprüft, ob genügend Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des schweizerischen Kartellrechts vorliegen. Erst auf dieser Grundlage entscheidet die Weko, ob sie ein formelles Verfahren eröffnet.

Die Weko begründete ihr Vorgehen auch mit der besonderen Bedeutung von Standardeinstellungen in digitalen Märkten. Die Behörde erklärte, „Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden“. Damit werde die Marktstellung von Google weiter verfestigt.