Das Wiener Landesgericht hat am Montag vier Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, nachdem ein in Polizeigewahrsam befindlicher Mann einen Schlaganfall erlitten hatte.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer befand, dass die Schuld der Angeklagten nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellbar sei. Der Mann, in den Akten als Herr K. bezeichnet, hatte angegeben, am 9. März 2025 beim PAZ – dem Polizeianhaltezentrum am Wiener Hernalser Gürtel – von Beamten geschlagen worden zu sein. Wenige Stunden später erlitt er einen Gehirninfarkt.

Laut Anklage sollen die vier Polizisten den Mann nach einem Einsatz am Wiener Schwarzenbergplatz in ihre Gewahrsamszelle gebracht und ihm dort unter anderem Faustschläge und Tritte versetzt haben. Der 38-Jährige habe danach über Sehstörungen geklagt, woraufhin er in das AKH Wien gebracht worden sei, wo ein Schlaganfall diagnostiziert wurde. Die Staatsanwaltschaft warf den Beamten Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen vor.