Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat den Salzburger Festspielfonds verpflichtet, zusätzlich zu bereits erteilten Auskünften auch offenzulegen, ob er Regress- oder Schadenersatzforderungen gegen Mitglieder des Kuratoriums prüfen lässt.
Gegenstand der Entscheidung
Mit dem Beschluss wird der Kreis der offenzulegenden Sachverhalte erweitert. Der Festspielfonds muss nun konkret mitteilen, ob eine entsprechende Prüfung stattfindet und, falls bereits geschehen, deren Ergebnis kommunizieren. Das Gericht folgt damit einem Antrag auf Informationszugang, in dem diese Frage bislang nicht abschließend beantwortet wurde.
