Dresden, 03 Juni 2026

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Dienstag entschieden, dass der gesamte Christopher Street Day (CSD) Dresden 2026 einschließlich des Straßenfests auf dem Altmarkt vorläufig als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts zu behandeln ist.

Die 5. Kammer (5. Senat) des Gerichts gab damit dem Eilantrag des CSD-Vereins statt und korrigierte die vorherige Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist unanfechtbar, entfaltet allerdings nur für das diesjährige Fest Wirkung und gilt ausdrücklich nur für die Veranstaltung vom 4. bis 6. Juni 2026.