Der österreichische Rechnungshof (RH) hat am Freitag das Ergebnis seiner Prüfung des ÖVP-Rechenschaftsberichts für das Jahr 2023 veröffentlicht und drei Verstöße gegen das Parteiengesetz an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) gemeldet.
Prüfung und Korrekturen
Nach mehreren Korrekturen und Stellungnahmen der ÖVP wurde der Bericht an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) weitergeleitet, der über mögliche Sanktionen wie Geldstrafen entscheidet. Laut Rechnungshof benötigte die Volkspartei insgesamt vier Anläufe, bis ihr Rechenschaftsbericht für 2023 den Anforderungen des Parteiengesetzes formal genügte. Die Partei habe die zusätzlichen formalen Mängel – darunter unvollständige Auflistungen von Untergliederungen und Bezirksorganisationen, fehlende Angaben zu Werbeumsätzen sowie Korrekturen zu verbundenen Unternehmen und Bankverbindlichkeiten – im Laufe des Prüfverfahrens behoben.
Im Zentrum der Beanstandungen steht unter anderem eine Spende von 7.000 Euro, die ein Unternehmen an die Partei geleistet hatte. Die ÖVP hatte den Betrag ursprünglich als Mitgliedsbeitrag deklariert; nach Rückfrage durch den Rechnungshof rechnete die Partei den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag auf 3.000 Euro herunter. Die Differenz von 4.000 Euro wurde in einer späteren Fassung des Rechenschaftsberichts als Spende umqualifiziert. Diese Spende hätte dem Rechnungshof zufolge bereits bis Sommer 2023 quartalsweise gemeldet werden müssen, was jedoch unterblieb.
