Wiener Neustadt, 18 August 2026
In einem Strafverfahren um Luka O. kommt ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei ihm zuletzt wahrscheinlich eine schizotypische Persönlichkeitsstörung vorlag, die jedoch keine schwerwiegende oder nachhaltige psychische Störung darstellte.
Das Gutachten beschreibt eine schizotypische Persönlichkeitsstörung. Laut dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten psychiatrischen Gutachten litt Luka O. zuletzt wahrscheinlich darunter. Die Störung habe jedoch keine schwerwiegende beziehungsweise nachhaltige psychische Störung dargestellt.
Die Feststellungen stammen aus einer psychiatrischen Expertise, die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden war. Das Gutachten beurteilt damit den psychischen Zustand des Mannes. Es enthält keine weitergehenden Angaben zu einem möglichen Strafmaß oder zu einer gerichtlichen Entscheidung.
