Salzburg, 01 Juli 2026

Ein 70-jähriger früher unbescholtener Akademiker ist am Mittwoch vom Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Hintergrund der Tat

Die acht Laienrichterinnen und Laienrichter entschieden mehrheitlich, dass es sich um versuchten Mord handle, obwohl der Angeklagte im Prozess lediglich vorsätzliche schwere Körperverletzung gestanden hatte. Laut Anklage hatte der Mann seiner früheren Ehefrau Anfang des Jahres in deren Wohnung in der Region Salzburg mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter Klingenlänge drei Stiche in Brust, Bauch und Kniebereich zugefügt und damit lebensgefährliche Verletzungen verursacht.

Die Staatsanwältin sprach von einem versuchten Femizid aufgrund einer gescheiterten Beziehung. Sie erklärte, nur die Flucht der Frau habe weitere Stiche verhindert. Wörtlich sagte sie: "Flucht hielt ihn von weiteren Stichen ab". Ohne diese Flucht hätte die Frau den Vorfall möglicherweise nicht überlebt. Das Opfer musste im Spital operiert werden und befindet sich seither in psychotherapeutischer Behandlung.

Das Ehepaar hatte 1986 geschieden, gemeinsam haben sie einen Sohn. Laut den Angaben im Prozess kaufte die Ex-Frau im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Sohn ein Haus in Mattsee, in das der Angeklagte ursprünglich für drei Monate zog, um Renovierungsarbeiten durchzuführen. Aus den geplanten drei Monaten sind allerdings "mehrere Jahre geworden". 2022 zog er auf Wunsch der Ex-Frau wieder aus. Wenig vor Weihnachten 2025, mittlerweile obdachlos und mittellos, bat er darum, wieder im Haus wohnen zu dürfen, da er einen Meldezettel brauchte.

Aussagen vor Gericht

Am 12. Januar 2026 erklärte der Angeklagte seinem Sohn, er sei mit seiner Lage am Ende, weil seine Ex-Frau ihn aufgefordert habe, für das Wohnen im Haus einen monatlichen Beitrag von 200 Euro zu zahlen. In weiterer Folge suchte er die Wohnung seiner früheren Ehefrau auf. Nachdem sie sich bei einer Nachbarin beschwert hatte, betrat er die Wohnung. Auf die Frage, was los sei, antwortete er laut deren Aussage, er wolle aus dem Leben scheiden und sie vorher umbringen, weil sie ihm den Sohn weggenommen habe.

Die Ex-Frau sagte als Zeugin vor Gericht aus: "Er ist mit dem Messer vor mir gestanden. Es war klar für mich, dass er mich umbringen will." Sie schilderte weiters, dass es kein vorausgegangenes Streitgespräch gegeben habe und dass die Idee mit den 200 Euro nicht von ihr gekommen sei. Sie sei froh, davongekommen zu sein: "Ich bin froh, dass ich davongekommen bin."

Der Angeklagte schilderte dem Vorsitzenden, er habe die Aussage, er wolle sie mitnehmen, nur gemacht, um ihr Angst zu machen, und es sei kein festes Stechen gewesen. "Das habe ich gesagt, um ihr Angst zu machen. Es war kein festes Stechen", sagte er laut Gericht. Er erklärte, er habe sich in einer ausweglosen Lage befunden, von einem Trauma und "nicht schönen Erinnerungen" an die Beziehung gesprochen. Wörtlich sagte er: "Ich war verzweifelt mit meiner Lebenssituation gewesen". Zudem habe er sich mit dem Messer selbst eine Verletzung am Arm zugefügt, weil er nicht habe weiterleben wollen und nicht ungesehen habe sterben wollen.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung argumentierte, die Stichführung sei mit geringer Intensität erfolgt, und der Angeklagte habe die Frau nicht weiter verfolgt, als sie floh. Der Verteidiger meinte: "Er wollte sicher nicht, dass die Frau stirbt." Die Staatsanwältin hielt dem entgegen, der Beschuldigte sei unzufrieden gewesen "mit seiner tristen Situation und auch mit ihrem Verhalten".

Der als früher unbescholtener Akademiker mit Psychologiestudium beschriebene Mann wird sich nun nach dem Urteil mit der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sodass sowohl Verteidigung als auch Anklage noch Rechtsmittel ergreifen können. Ob und in welcher Form das Verfahren in eine nächste Instanz geht, war zunächst offen.

Folgen und offene Fragen

Die Hintergründe der Tat werfen ein Schlaglicht auf die Lebenssituation des Beschuldigten in den Monaten vor der Tat: Obdachlosigkeit, fehlendes Einkommen und das Ringen um eine Meldeadresse. Zugleich beschreibt die Anklage das Motiv als langjährigen Konflikt mit der Ex-Frau, die letztlich nur durch ihre Flucht schwerere Folgen abwenden konnte. Das Verfahren wurde am Landesgericht Salzburg unter Beteiligung von acht Laienrichterinnen und Laienrichtern geführt, die mehrheitlich auf versuchten Mord erkannten.

Die psychotherapeutische Behandlung des Opfers dauert nach Angaben aus dem Prozess weiter an. Die Frau hatte nach der Tat schwere, lebensbedrohliche Verletzungen erlitten und musste operiert werden. In ihrer Zeugenaussage schilderte sie die Situation als eindeutig lebensbedrohend und erklärte, sie habe keinerlei Zweifel an der Tötungsabsicht des Angeklagten gehabt.