Prozess zum Magdeburger Anschlag: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung
Magdeburg, 05. Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher erklärte, die Tat sprenge jede menschlich begreifbare Dimension.
Im Strafprozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Anklage und Hintergrund der Tat
Die Anklage wirft dem 51-jährigen Taleb A., der aus Saudi-Arabien stammt und viele Jahre als Psychiater im Maßregelvollzug in Bernburg tätig war, sechs vollendete Morde sowie 338 beziehungsweise nach anderer Zählung 222 versuchte Morde und zahlreiche weitere Körperverletzungen vor. Am 20. Dezember 2024 war er mit einem mehr als zwei Tonnen schweren, 340 PS starken Auto in schlängelnden Linien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde durch eine Lücke in den Betonbarrieren auf den Fußweg zum Weihnachtsmarkt gefahren. Bei dem Attentat, das in der Anklage als Amokfahrt und Attentat bezeichnet wird, starben sechs Menschen, mehr als 300 Personen wurden verletzt, viele von ihnen schwer.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher erklärte im Plädoyer, die Tat sprenge jede menschlich begreifbare Dimension. Die Tat habe nur eine Minute gedauert, ihre Auswirkungen aber seien kaum zu überschauen. Böttcher sagte weiter: „Es sei unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte aus rein persönlichen Motiven über viele Menschen und Familien gebracht habe." Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft plante der Angeklagte die Tat über einen längeren Zeitraum, verfolgte aber keine ideologischen Ziele. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst", zitierte Böttcher die Ermittlungsergebnisse. Das tatsächliche Motiv der Tat sah die Anklage in einem Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation, gegen die der Beschuldigte vor Gericht verloren hatte.
Während der Ausführungen Böttchers rief und tobte der Angeklagte in seinem Glasstand. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg ließ daraufhin das Mikrofon des Angeklagten abschalten. Maskierte Justizkräfte positionierten sich als Reaktion auf den Ausbruch im Saal. Bereits am 23. März hatte der Angeklagte den Verhandlungssaal verweigert und musste von Justizbeamten unter Protest in den Glasstand getragen werden. Am Donnerstag unterbrach er das Plädoyer mehrfach mit lauten Zwischenrufen.
Gutachten und Sicherungsverwahrung
Ergänzend zum Antrag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt die Generalstaatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung. Die besondere Schwere der Schuld solle ausdrücklich festgestellt werden. Mitangeklagter Marco Reinl bezeichnete den Beschuldigten als „tickende Zeitbombe", von der jederzeit weitere Gewalttaten zu erwarten seien. Auch der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, der Beschuldigte sei voll schuldfähig und stelle für die Allgemeinheit eine anhaltende Gefahr dar. Langer empfahl die Sicherungsverwahrung und führte aus, der Angeklagte habe „als Herrscher über Leben und Tod Macht ausgeübt".
Der Sachverständige diagnostizierte bei dem 51-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein ausgeprägtes Geltungsbedürfnis. Wiederholt habe der Beschuldigte versucht, Druckmittel einzusetzen, um Aufmerksamkeit zu erhalten oder Entscheidungen zu beeinflussen, so Langer. Erst als ein Antrag auf Ausschluss des Angeklagten aus dem restlichen Verhandlungstag gestellt wurde, habe er sich beruhigt. Während des Prozesses hatte sich der Beschuldigte wiederholt als Aktivist bezeichnet, der saudischen Frauen in Asylangelegenheiten helfe, und von angeblichen Vertuschungen durch deutsche Behörden gesprochen.
Aussagen der Opfer und Nebenkläger
Die Verfahrenstage seit Prozessbeginn am 10. November 2025 waren von einer Vielzahl von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten geprägt. Nach Angaben des Gerichts wurden bislang mehr als 100 Zeuginnen und Zeugen vernommen. Am 30. Verhandlungstag am 4. Mai 2026 schilderte ein Kinder- und Jugendpsychiater die anhaltenden Folgen des Anschlags für betroffene Kinder, darunter fünf Kinder mit schweren Symptomen wie Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel. Am 31. Verhandlungstag am 6. Mai 2026 sagte ein 24-jähriger Rettungsdienst-Auszubildender aus, er habe Magdeburg nach dem Anschlag verlassen müssen und leide unter Albträumen, Flashbacks und Konzentrationsstörungen. Eine 63-jährige Frau berichtete, sie habe sich acht Operationen unterziehen müssen und sei auf einen Rollator angewiesen.
Weitere Sachverständige hatten in früheren Sitzungen die psychischen Folgen für nicht körperlich verletzte Opfer beschrieben, darunter Flashbacks, Schlafstörungen und Zittern. Betroffen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren aus verschiedenen Bundesländern sowie aus dem Ausland. Viele von ihnen kämpfen bis heute mit Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen und Schwierigkeiten in Menschenmengen.
Verfahrensgang und Beweisanträge
Mehr als 200 Nebenklägerinnen und Nebenkläger beteiligen sich am Verfahren. Wegen der großen Zahl der Betroffenen war eigens ein temporärer Leichtbau-Gerichtssaal auf dem Gelände des Landgerichts Magdeburg errichtet worden. Vorsitzender Richter Sternberg hatte bereits Ende März die Erwartung geäußert, ein Urteil im Juni sei möglich, und darauf hingewiesen, dass nur eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht komme.
Am 34. Verhandlungstag am 2. Juni 2026 wurden entgegen der ursprünglichen Erwartung keine Schlussplädoyers gehalten, weil zahlreiche zusätzliche Beweisanträge eingingen. Diese kamen von der Nebenklage, der Verteidigung und vom Angeklagten selbst, der eigene Anträge stundenlang verlas. Die Nebenklage beantragte unter anderem die Prüfung, ob durch das Fahrzeug mehr Menschen gefährdet wurden als bislang angenommen, und damit möglicherweise die Zahl der Opfer höher ausfällt. Zudem sollten aktuelle ärztliche und Behandlungsberichte in das Protokoll aufgenommen werden. Die Verteidigung stellte Anträge zum Tatfahrzeug und zum Abschlussbericht des Ermittlungsausschusses.
Sternberg hatte zuvor eine Frist zum 2. Juni gesetzt, bis zu der Verfahrensbeteiligte weitere Beweisanträge stellen konnten. Nach dem 33. Verhandlungstag am 12. Mai 2026, an dem das letzte Sachverständigengutachten verlesen und damit die Beweisaufnahme formal abgeschlossen wurde, war der Prozess für drei Wochen unterbrochen worden. Der 32. Verhandlungstag am 11. Mai 2026 hatte bereits erkennen lassen, dass ein Verfahrensende im Juni möglich ist; Sternberg setzte weitere Verhandlungstermine an und fragte nach dem Zeitbedarf für die Plädoyers. Der vorerst letzte geplante Verhandlungstag ist der 26. Juni.
Am Freitag nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollen die Schlussvorträge der Nebenklage fortgesetzt werden. Mehrere Betroffene haben angekündigt, persönlich sprechen zu wollen. Die Verteidigung wird voraussichtlich ebenfalls ein Schlusswort halten, bevor das Gericht über das Urteil berät.
Sicherheitsvorkehrungen und Ausblick
Der Prozess findet unter strikten Sicherheitsvorkehrungen statt. Nach einem Ausbruch des Angeklagten im Gerichtssaal waren maskierte Justizkräfte in Stellung gegangen. Ein medizinischer Sachverständiger erklärte den Beschuldigten trotz erneuter Nahrungsverweigerung für die verkürzte Sitzung als verhandlungsfähig. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, an der Täterschaft des Angeklagten habe zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel bestanden.
Die Stadt Magdeburg und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatten bereits kurz nach dem Anschlag eine umfassende Aufarbeitung zugesichert. Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt gilt als eine der schwersten Gewalttaten der Nachkriegsgeschichte in Sachsen-Anhalt. Die Ermittlungen und das Strafverfahren werden daher auch über den Prozess hinaus politisch und juristisch mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt. Opferschutzverbände begleiten die Nebenklägerinnen und Nebenkläger, deren Zahl die Kapazität des regulären Gerichtssaals bei Weitem überstieg und den Bau des Ausweichsaals erforderlich machte.
Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft nähert sich der seit dem 10. November 2025 laufende Strafprozess seinem Abschluss. Sollte das Gericht dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft folgen, wäre die Höchststrafe des deutschen Strafrechts verhängt. Die Sicherungsverwahrung würde eine unbefristete Unterbringung des Verurteilten nach Verbüßung der Strafe ermöglichen, sofern die Fachkliniken die Gefährlichkeit weiterhin bestätigen.
Fragen & Antworten
Wer ist der Angeklagte im Magdeburger Weihnachtsmarkt-Prozess?
Der Angeklagte ist der 51-jährige Taleb A., der aus Saudi-Arabien stammt und nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft viele Jahre als Psychiater im Maßregelvollzug in Bernburg gearbeitet hat.
Was hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert?
Die Generalstaatsanwaltschaft hat am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Wie viele Menschen sind bei dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ums Leben gekommen?
Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 starben sechs Menschen, mehr als 300 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.
Magdeburg-Anschlag: Prozess, Plädoyer, Forderung nach | nachrichten360