Prozess zum Anschlag von Magdeburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung
Magdeburg, 05 Juni 2026
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Kurzfassung
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Staatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Sechs Menschen waren am 20. Dezember 2024 getötet und mehr als 300 teils schwer verletzt worden.
Magdeburg, 05 Juni 2026
Im Strafprozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 hat die Staatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Matthias Böttcher erklärte am Donnerstag vor dem Landgericht, an der Täterschaft des Angeklagten habe es zu keinem Zeitpunkt Zweifel gegeben. Die Tat habe 'in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt'. Böttcher sagte weiter, es sei unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte aus rein persönlichen Motiven über viele Menschen und Familien gebracht habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Taleb A. sechs vollendete Mordtaten sowie zahlreiche versuchte Morde und Körperverletzungen vor.
Während der Ausführungen des Oberstaatsanwalts schrie der Angeklagte aus seinem Glasstand und äußerte lautstark Unmutsbekundungen. Dirk Sternberg ließ daraufhin das Mikrofon des Angeklagten abstellen. Maskierte Spezialeinsatzkräfte der Justiz wurden im Saal positioniert. Erst nach einem Antrag auf Ausschluss des Angeklagten aus dem weiteren Verhandlungstag beruhigte sich die Situation. Der aus Saudi-Arabien stammende Mann war bereits zuvor durch Störungen aufgefallen.
Tathergang und Anklagevorwurf
Nach Darstellung der Anklagebehörde lenkte der Beschuldigte am 20. Dezember 2024 ein mehr als zwei Tonnen schweres Fahrzeug mit 340 PS durch eine Lücke in den Betonbarrieren auf den Fußweg zum Weihnachtsmarkt. Er fuhr den Ermittlungen zufolge in Schlangenlinien mit Geschwindigkeiten von bis zu 48 Kilometern pro Stunde durch die Stände. Menschen, die an einer Fußgängerampel warteten, hätten demnach keine Chance gehabt, sich in Sicherheit zu bringen. Bei dem Angriff starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt, einige davon schwer.
Böttcher führte aus, der Angeklagte habe die Tat über einen längeren Zeitraum geplant, jedoch keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt. Als eigentliches Motiv nannte die Staatsanwaltschaft einen Konflikt des Beschuldigten mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation, gegen die er vor Gericht unterlag. Die Staatsanwaltschaft erklärte zudem, es gehe dem Angeklagten nur um sich selbst. Auch Sachverständige diagnostizierten bei ihm ein ausgeprägtes Aufmerksamkeitsbedürfnis und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Der psychiatrische Gutachter Bernd Langer kam zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und jederzeit mit weiteren Gewalttaten zu rechnen sei. In seinem schriftlichen Gutachten hatte Langer zuvor formuliert, der Angeklagte habe 'als Herrscher über Leben und Tod Macht ausgeübt'. Der Sachverständige sprach sich für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aus. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an.
Beweisanträge und Verfahrensverlauf
Im Prozessverlauf kam es am 34. Verhandlungstag am 2. Juni nicht wie geplant zu den Schlussvorträgen. Stattdessen reichten sowohl die Nebenklage als auch die Verteidigung und der Angeklagte selbst zahlreiche Beweisanträge ein. Der Angeklagte verlas eigene Anträge über mehrere Stunden. Richter Sternberg hatte zuvor eine Frist für weitere Beweisanträge bis zum 2. Juni gesetzt. Am 35. Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers begannen.
Im Verfahren waren mehr als 200 Nebenkläger zugelassen. Wegen der großen Zahl an Verfahrensbeteiligten hatte das Landgericht eigens einen temporären Leichtbau-Gerichtssaal errichten lassen. Nach Angaben des Gerichts wurden bislang mehr als 100 Zeugen vernommen. Mehrere Betroffene haben angekündigt, im weiteren Prozessverlauf selbst das Wort ergreifen zu wollen. Der vorerst letzte angesetzte Verhandlungstag ist der 26. Juni.
Aussagen von Betroffenen und Sachverständigen
Zahlreiche Zeugen schilderten in den vergangenen Wochen die bis heute anhaltenden Folgen des Anschlags. Eine 63-jährige Frau berichtete, sie habe acht Operationen durchlitten und sei auf einen Rollator angewiesen. Eine 24-jährige Notfallsanitäterin, die am Abend des Anschlags Erste Hilfe leistete, sagte aus, sie leide unter Albträumen, Flashbacks und Konzentrationsstörungen und sei deswegen aus Magdeburg weggezogen. Ein Psychiater berichtete von fünf Kindern, die bis heute unter Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel litten.
Sachverständige stellten zudem fest, dass auch nicht körperlich verletzte Opfer unter Flashbacks, Schlafproblemen und Zittern leiden. Viele Betroffene kämpften mit Angstzuständen, Panikattacken und der Bewältigung von Menschenmengen. Die Angriffe auf einen Weihnachtsmarkt in Leipzig in der Vorwoche könnten die Magdeburger Opfer nach Einschätzung von Experten erneut traumatisieren und alte Ängste verstärken.
Der aus Saudi-Arabien stammende Beschuldigte arbeitete nach Angaben aus dem Verfahren über Jahre hinweg als Psychiater in der forensischen Psychiatrie in Bernburg. Am 25. Verhandlungstag hatte er die Teilnahme am Prozess verweigert und musste unter Protest in den Saal getragen werden. Ein medizinischer Sachverständiger erklärte ihn trotz erneuter Nahrungsverweigerung für verhandlungsfähig. Am 31. Verhandlungstag sagte die junge Notfallsanitäterin aus, am 30. Verhandlungstag ein Kinderpsychiater, am 28. und 29. Verhandlungstag Sachverständige zu den Verletzungen und psychischen Folgen bei den Opfern.
Forderung der Staatsanwaltschaft und weiterer Prozessverlauf
Marco Reinl bezeichnete den Beschuldigten in seinem Schlussvortrag als 'tickende Zeitbombe' und forderte die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die besondere Schwere der Schuld liege auf der Hand. Richter Sternberg hatte am 26. Verhandlungstag die Erwartung geäußert, dass ein Urteil im Juni möglich sei. In Frage komme nach dem bisherigen Verlauf nur eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Staatsanwaltschaft verlangt neben der lebenslangen Haft zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Der Prozess wird am Freitag mit den Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt. Mehrere Betroffene wollen sich danach persönlich an das Gericht wenden. Die Anklage wirft dem Beschuldigten unter anderem 222 beziehungsweise 338 versuchte Morde vor. Eine endgültige Zahl nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Im Raum steht zudem der Vorwurf, der Beschuldigte habe die Tat langfristig geplant und während des gesamten Verfahrens wiederholt versucht, Aufmerksamkeit zu erzwingen oder Entscheidungen zu beeinflussen.
Fragen & Antworten
Was wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Taleb A. vor?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Taleb A. sechs vollendete Morde sowie hunderte versuchte Morde und zahlreiche Körperverletzungen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 vor.
Welche Strafe hat die Staatsanwaltschaft gefordert?
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Wie ist der bisherige Verlauf des Prozesses am Landgericht?
Seit dem 10. November 2025 verhandelt das Landgericht die Anklage. Am 35. Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme geschlossen, mehr als 100 Zeugen waren gehört worden, darunter Opfer und Sachverständige.