Prozess zum Anschlag von Magdeburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung
Magdeburg, 05. Juni 2026
Kurzfassung
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung und der Angeklagte stellten noch zahlreiche Beweisanträge, sodass das Urteil voraussichtlich erst im Juni 2026 fallen wird.
Im Strafprozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag vor dem Landgericht Magdeburg eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Anordnung der Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegen den Angeklagten Taleb A. gefordert.
Anklage: Tat ohne ideologisches Motiv, nur aus Eigeninteresse
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher trug am Donnerstag das Plädoyer der Anklage vor und bezeichnete die Tat, die am Abend des 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschenleben forderte und mehr als 300 weitere zum Teil schwer verletzte, als in ihrer Dimension kaum fassbar. „Es sei unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte aus rein persönlichen Motiven über viele Menschen und Familien gebracht habe“, sagte Böttcher. Der Angeklagte habe den Anschlag über lange Zeit geplant, dabei aber keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt. „Die Tat sprenge jede menschlich begreifbare Dimension“, so Böttcher weiter.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Taleb A., der aus Saudi-Arabien stammt und über Jahre als Psychiater im Maßregelvollzug in Bernburg tätig war, sechs vollendete Morde, 338 versuchte Morde sowie zahlreiche weitere Körperverletzungen vor. Nach Darstellung der Anklage hatte der Angeklagte die Tat aus einem persönlichen Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation heraus verübt, gegen die er vor Gericht unterlag. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst“, fasste Böttcher die Motivlage zusammen.
Gutachter sehen weiterhin Gefahr für die Allgemeinheit
Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer hatte den Angeklagten zuvor als narzisstisch und auf Aufmerksamkeit bedingt beschrieben. In seinem Gutachten kam Langer zu dem Schluss, dass der Beschuldigte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und jederzeit mit weiteren Gewalttaten zu rechnen sei. Der Sachverständige sprach zudem von einem Mann, der „als Herrscher über Leben und Tod Macht ausgeübt“ habe, und empfahl die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Auch Staatsanwalt Marco Reinl bezeichnete den Angeklagten in seinem Plädoyer als „tickende Zeitbombe“, von der weitere Gewaltstraftaten zu erwarten seien.
Der Angeklagte selbst störte die Sitzung mehrfach durch laute Zwischenrufe aus dem Sicherheitsglaskasten. Vorsitzender Richter Dirk Sternberg ließ daraufhin das Mikrofon des Beschuldigten abstellen. Als Taleb A. dennoch weiter tobte, positionierten sich vermummte Spezialeinsatzkräfte der Justiz im Saal. Erst nachdem Böttcher den Ausschluss des Angeklagten von der weiteren Verhandlung beantragt hatte, beruhigte sich die Situation. Bereits am 25. Verhandlungstag am 23. März 2026 hatte der Angeklagte den Sitzungssaal verweigert und war unter Protest in den Glaskasten getragen worden.
Verzögerung durch zahlreiche neue Beweisanträge
Am 34. Verhandlungstag, dem 2. Juni 2026, waren die für diesen Tag erwarteten Schlussvorträge durch zahlreiche neue Beweisanträge der Nebenkläger, der Verteidigung und des Angeklagten selbst verzögert worden. Taleb A. hatte über Stunden eigene Anträge verlesen. Ein Nebenklageanwalt beantragte unter anderem zu prüfen, ob das Fahrzeug mehr Personen gefährdet habe als bislang angenommen und sich die Zahl der Opfer dadurch erhöhen könnte. Zudem sollten aktuelle ärztliche und behandelnde Berichte in das Protokoll aufgenommen werden, um die erlittenen Schäden zu verdeutlichen. Die Verteidigung stellte Anträge zu dem Tatfahrzeug und zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses.
Im Zentrum des Verfahrens stehen die Schicksale der mehr als 200 Nebenkläger, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Unter ihnen sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren aus verschiedenen Bundesländern und dem Ausland. Am 31. Verhandlungstag hatte ein 24 Jahre alter Rettungsdienst-Azubi ausgesagt, der noch in der Nacht des Anschlags Erste Hilfe leistete und die Stadt Magdeburg infolge der Erlebnisse verlassen musste. Er leide bis heute unter Albträumen, Flashbacks und Konzentrationsstörungen. Eine 63-jährige Frau berichtete am selben Tag, sie habe acht Operationen hinter sich, sei auf einen Rollator angewiesen und könne nicht mehr eigenständig leben.
Schicksale der Nebenkläger: Kinder, Helfer, Senioren
Eine Kindheitspsychiaterin schilderte am 30. Verhandlungstag die Folgen des Anschlags für die jüngsten Betroffenen. Sie hatte fünf Kinder untersucht, die noch immer schwer unter den Folgen litten. Die Kinder kämpften mit schweren posttraumatischen Belastungsstörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel. Die gesamte Familie sei betroffen, die Eltern müssten die Folgen mittragen, ein normales Leben mit Freizeit, Freunden und Hobbys sei den Kindern unmöglich.
Sachverständige hatten in früheren Sitzungen berichtet, dass auch nicht körperlich verletzte Opfer unter Flashbacks, Schlafstörungen und Zittern leiden. In vielen Fällen reiche das psychische Leid für die Anerkennung als Nebenkläger aus. Am 27. Verhandlungstag war der letzte Zeuge vernommen worden, danach waren Sachverständige zur Frage einer posttraumatischen Belastungsstörung gehört worden, die für die spätere Schadensregulierung der Betroffenen relevant ist. Das Urteil selbst werde durch die psychiatrische Diagnose der Opfer allerdings nicht beeinflusst, da für den Angeklagten ohnehin nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht komme.
Ablauf des Verfahrens und kommende Verhandlungstage
Vorsitzender Richter Sternberg hatte am 32. Verhandlungstag weitere Verhandlungstermine angesetzt, der laut damaligem Stand letzte Prozesstag war der 26. Juni. Am 26. Verhandlungstag äußerte er die Zuversicht, dass ein Urteil noch im Juni 2026 möglich sei. Allerdings verzögerten die zahlreichen neuen Beweisanträge am Folgetag den Zeitplan. Nach dem 33. Verhandlungstag am 12. Mai 2026, an dem das letzte Gutachten verlesen und die Beweisaufnahme formal abgeschlossen worden war, hatte das Gericht die Verhandlung für drei Wochen unterbrochen. Sternberg setzte eine Frist zum 2. Juni, bis zu der weitere Beweisanträge eingereicht werden konnten.
Der Anschlag selbst hatte sich am Abend des 20. Dezember 2024 ereignet. Nach den Feststellungen der Ermittler war Taleb A. mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Auto mit 340 PS über eine Straßenlücke zwischen Betonbarrieren auf einen Fußweg zum Weihnachtsmarkt abgebogen und in schlängelnden Linien mit Geschwindigkeiten von bis zu 48 Kilometern pro Stunde durch die Stände gefahren. Der Prozess wird seit dem 10. November 2025 vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt. Wegen der großen Zahl an Betroffenen war eigens ein temporärer Gerichtssaal in Leichtbauweise errichtet worden.
Im Laufe des Verfahrens waren nach Angaben des Gerichts mehr als 100 Zeugen gehört worden. Die Nebenkläger werden im Prozess von einer Vielzahl von Anwälten vertreten, mehrere Betroffene haben angekündigt, in den kommenden Sitzungen selbst sprechen zu wollen. Am Freitag, dem Tag nach dem 35. Verhandlungstag, sollen die Schlussvorträge der Nebenkläger fortgesetzt werden. Ein konkreter Urteilstermin steht bislang nicht fest.
Sicherungsverwahrung und besondere Schwere der Schuld
Neben dem Strafmaß wird die Frage der Sicherungsverwahrung als eigenständige Maßnahme eine zentrale Bedeutung haben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Antrag auch auf das psychiatrische Gutachten, das dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert. Sollte das Gericht der Forderung der Anklage vollständig folgen, würde der Beschuldigte nach Verbüßung der lebenslangen Haft in der Sicherungsverwahrung verbleiben, was einer dauerhaften Unterbringung in einem geschlossenen Vollzug gleichkäme.
Die besondere Schwere der Schuld, die die Staatsanwaltschaft ausdrücklich beantragt hat, hätte zur Folge, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Erst nach einer Mindestverbüßung von 15 Jahren könnte überhaupt eine Haftprüfung stattfinden, deren Voraussetzungen durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erheblich erschwert würden. Damit würde der Schuldspruch auch über den Tod des Angeklagten hinaus wirken, da eine Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende möglich bliebe.
Fragen & Antworten
Was wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Taleb A. vor?
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Taleb A. sechs vollendete Morde, 338 versuchte Morde sowie zahlreiche weitere Körperverletzungen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 vor.
Welche Strafe hat die Staatsanwaltschaft beantragt?
Die Staatsanwaltschaft hat am 35. Verhandlungstag eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Anordnung der Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Wie ist der Stand des Verfahrens und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Der Prozess läuft seit dem 10. November 2025 vor dem Landgericht Magdeburg, am 35. Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers begannen; Vorsitzender Richter Dirk Sternberg hält ein Urteil noch im Juni 2026 für möglich, ein konkreter Termin steht aber noch nicht fest.