Im Strafprozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft am 35. Verhandlungstag vor dem Landgericht Magdeburg eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Anordnung der Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegen den Angeklagten Taleb A. gefordert.

Anklage: Tat ohne ideologisches Motiv, nur aus Eigeninteresse

Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher trug am Donnerstag das Plädoyer der Anklage vor und bezeichnete die Tat, die am Abend des 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt sechs Menschenleben forderte und mehr als 300 weitere zum Teil schwer verletzte, als in ihrer Dimension kaum fassbar. „Es sei unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte aus rein persönlichen Motiven über viele Menschen und Familien gebracht habe“, sagte Böttcher. Der Angeklagte habe den Anschlag über lange Zeit geplant, dabei aber keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt. „Die Tat sprenge jede menschlich begreifbare Dimension“, so Böttcher weiter.