Prozess um Gruppenangriff im Wasserpark: Wiener Landesgericht spricht alle zehn Angeklagten frei
Wien, 01 Juli 2026
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Kurzfassung
Das Wiener Landesgericht hat am Mittwoch alle zehn Angeklagten im Prozess um den brutalen Gruppenangriff im Wasserpark in Wien-Floridsdorf vom November 2025 freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Wien, 01 Juli 2026
Das Wiener Landesgericht hat am Mittwochvormittag alle zehn Angeklagten im Prozess um einen brutalen Gruppenangriff auf vier junge Männer im Wasserpark in Wien-Floridsdorf am 19. November 2025 freigesprochen.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte, sprach die Schöffenkammer am späten Mittwochvormittag alle zehn Männer im Alter zwischen 15 und 27 Jahren frei. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern schwere Körperverletzung vor, wobei einigen lediglich Beitragshandlungen, anderen wiederum nur der Versuch angekreidet wurde. Im Fall des jüngsten Angeklagten stand auch versuchter Mord im Raum. Die zehn Männer wurden nach dem Urteil enthaftet.
Hintergrund: Vom Chatgruppen-Aufruf zur „massiven Gewaltattacke"
Den Hintergrund der Tat bildet laut Anklage eine sogenannte „Ehrverletzung". Demnach habe sich einer der Angeklagten das nicht gefallen lassen wollen. In der Folge soll er seine Bekannten über eine Chatgruppe aufgerufen haben, nach Floridsdorf zu kommen – Grund: eine laut Anklage „gewaltige Abreibung". Rund 30 Syrer waren am 19. November 2025 mit Stöcken, Schlagringen, einer Schreckschusspistole, Pfefferspray und Messern auf ihre Opfer losgegangen. Die Anklagevertreterin ortete bei Prozessbeginn in ihrem Plädoyer eine „massive Gewaltattacke".
Zum Ablauf am Tag der Tat: Das Opfer, das an eine friedliche Aussprache geglaubt hatte, war damals zum Skaterplatz im Wasserpark bestellt worden. Er nahm seinen jüngeren Bruder und zwei Freunde mit. Daraufhin kam es zu der Gewalteskalation. Sie wurden damals zum Teil schwer verletzt.
Ablauf am Tatabend: „Friedliche Aussprache" und Eskalation
Alle zehn Angeklagten hatten sich zuvor nicht schuldig bekannt. Sie seien zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Einige hatten behauptet, sie wären nur zufällig in der Nähe des Tatorts gewesen. Andere hatten versichert, aus Neugierde hingegangen zu sein, weil sie von einem „Problem" erfahren hätten.
Im Zeugenstand hatten die Betroffenen am Dienstag plötzlich ihre Angaben zum Tattag geändert. Auch am Mittwoch beim letzten Prozesstag gaben Zeugen an, sich an nichts mehr erinnern zu können und die Tatverdächtigen nicht zu erkennen. Damit fand die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung offenbar keine tragfähige Grundlage mehr für eine Verurteilung.
Verteidigungslinien: „Falsche Zeit, falscher Ort"
Die Staatsanwaltschaft verzichtete nach dem Schuldspruch-Aus auf ein Rechtsmittel, wie aus dem Gericht hervorging. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Rest der Tatverdächtigen konnte bisher nicht ausgeforscht werden – darunter befindet sich auch der mutmaßliche Drahtzieher des Angriffs, der seither untergetaucht ist. Während die Brüder des mutmaßlichen Rädelsführers am Mittwoch von den Vorwürfen freigesprochen wurden, ist der Drahtzieher des Angriffs flüchtig.
Rechtlich bewertet bedeutet ein Freispruch nicht zwingend, dass die Tat nicht stattgefunden hat. Er bedeutet, dass die Beweislage in der Hauptverhandlung die Überzeugung der Schöffenkammer von der Schuld der einzelnen Angeklagten nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Sicherheit zu stützen vermochte.
Erinnerungslücken und geänderte Aussagen
Verfahrensrechtlich ist der Fall damit abgeschlossen – zumindest für die zehn namentlich Angeklagten. Für die Ermittlungsbehörden bleibt die Suche nach weiteren Tatverdächtigen, insbesondere nach dem flüchtigen mutmaßlichen Drahtzieher, weiterhin offen.
Christina Salzborn trat am Mittwochvormittag als Auskunftsperson gegenüber den Medien in Erscheinung und bestätigte den Ausgang des Verfahrens. Über mögliche dienstrechtliche oder interne Konsequenzen – etwa im Hinblick auf die Ermittlungsarbeit – ist bislang nichts bekannt.
Konsequenzen: Rechtsmittelverzicht und Fahndung
Indes wirft das Verfahren Fragen zur Beweissicherung in Fällen von Massenattacken auf. Wenn Geschädigte oder Zeugen im Laufe eines Prozesses von früheren Angaben abweichen oder sich an Vorgänge nicht mehr erinnern können, wie es hier an den beiden letzten Verhandlungstagen geschah, schwindet für die Staatsanwaltschaft regelmäßig die Grundlage, einen konkreten Tatbeitrag dem jeweiligen Angeklagten zuzuordnen.
Zugleich verdeutlicht der Ausgang die Reichweite der Unschuldsvermutung. Solange ein Gericht nicht aufgrund einer nachvollziehbaren Beweisführung vom Gegenteil überzeugt ist, bleibt die Angeklagtenposition bestehen – und zwar unabhängig von der medialen oder politischen Aufmerksamkeit, die ein Fall zuvor erzeugt hat.
Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach dem Urteil auf Rechtsmittel verzichtete, wird in der strafrechtlichen Praxis als Signal gewertet, dass die Behörde selbst keine Aussicht auf Erfolg einer höheren Instanz sieht.
Für die vier verletzten jungen Männer, die teils schwer verletzt wurden, bedeutet der Abschluss des Verfahrens, dass ihre Aussagen vor Gericht am Ende nicht zu einer Verurteilung von Beschuldigten geführt haben. Welche zivilrechtlichen Schritte – etwa Schadenersatzforderungen – sie oder ihre Familien verfolgen könnten, war Gegenstand der Berichterstattung nicht.
Rechtliche Einordnung
Die Berichterstattung über den Fall basiert auf einer Meldung der Austria Presse Agentur (APA) vom 1. Juli 2026 und wurde durch mehrere österreichische Medienredaktionen weiterverarbeitet. Mit dem Rechtskraftvermerk gilt das Strafverfahren gegen die zehn Angeklagten als beendet.
Beobachterinnen und Beobachter der Wiener Strafjustiz werden den Fall dennoch weiter im Blick behalten – insbesondere mit Blick auf die laufenden Fahndungen und die Frage, ob und wann weitere Tatverdächtige identifiziert werden können.
Am Ende bleibt ein Ergebnis, das viele Beobachterinnen und Beobachter überrascht hat: Trotz einer massiven Anklage und der Schilderung eines aus Sicht der Staatsanwaltschaft brutalen Überfalls führte die Beweislage am Ende zu einem vollständigen Freispruch aller zehn Angeklagten. Die Suche nach dem mutmaßlichen Haupttäter dauert derweil an.
Fragen & Antworten
Worum ging es im Verfahren am Wiener Landesgericht?
Am Wiener Landesgericht wurde gegen zehn Männer zwischen 15 und 27 Jahren wegen eines brutalen Gruppenangriffs auf vier junge Männer am 19. November 2025 im Wasserpark in Wien-Floridsdorf verhandelt; die Staatsanwaltschaft legte ihnen schwere Körperverletzung, teilweise auch versuchten Mord, zur Last.
Warum kam es trotz schwerer Vorwürfe zu Freisprüchen?
Im Prozess änderten Geschädigte am Dienstag ihre Angaben, und am letzten Verhandlungstag am Mittwoch gaben Zeugen an, sich an nichts mehr erinnern zu können und die Tatverdächtigen nicht zu erkennen – sodass die Schöffenkammer offenbar nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt war.
Was geschieht mit dem flüchtigen mutmaßlichen Drahtzieher?
Der Rest der Tatverdächtigen, darunter auch der mutmaßliche Drahtzieher des Angriffs, konnte bisher nicht ausgeforscht werden und ist seither untergetaucht; die Fahndung nach ihm läuft damit weiter.
Wasserpark-Prozess Wien: Freispruch für alle Angeklagten | nachrichten360