Prozess in Wien: Angeklagte Polizisten bestreiten Vorwürfe nach mutmaßlicher Polizeigewalt mit Schlaganfall-Folge
Wien, 01. Juli 2026
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Kurzfassung
Vor dem Wiener Landesgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen vier Polizeibedienstete wegen mutmaßlicher Polizeigewalt gegen einen ukrainischen Mann begonnen, der nach seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz im Mai 2024 einen Schlaganfall erlitten haben soll. Alle vier Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig"; die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Körperverletzung, Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen sowie Missbrauch der Amtsgewalt vor.
Am Mittwoch hat am Wiener Landesgericht ein Prozess gegen vier Polizeibedienstete wegen eines drastischen Falls mutmaßlicher Polizeigewalt begonnen, bei dem ein damals 54-jähriger Ukrainer nach seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz im Mai 2024 einen Schlaganfall erlitten haben soll.
Festnahme am Schwarzenbergplatz
Am Mittwoch wurde am Wiener Landesgericht ein außergewöhnlich drastischer Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt verhandelt. Wie die APA berichtet, steht die Festnahme eines damals 54-jährigen ukrainischen Staatsbürgers am Schwarzenbergplatz vom 9. Mai 2024 im Zentrum des Verfahrens. Der Mann lebt nach Angaben aus dem Prozess seit 2012 in Österreich. Am Tag der Festnahme legten russische Diplomatinnen und Diplomaten am sowjetischen Heldendenkmal am Schwarzenbergplatz zum Gedenken an den Sieg im Zweiten Weltkrieg einen Kranz nieder.
Laut Anklage äußerte der Ukrainer bei der Kranzniederlegung lautstark seinen Unmut und zog dadurch die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich. Schließlich wurde er wegen aggressiven Verhaltens nach § 35 Ziffer 3 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) festgenommen. Bei ihm wurde später eine Alkoholisierung von 0,76 Promille festgestellt. Der erste Angeklagte, der den Mann seit 2004 im Exekutivdienst kennt und die Festnahme anordnete, sagte am ersten Prozesstag aus, dass der Ukrainer während der Festnahme seine ballistische Weste gepackt und sich an seinen Hals gehängt habe, wodurch es beim Zu-Boden-Bringen zu einem Sturz gekommen sei.
Hals-Nacken-Trauma und Schlaganfall
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten kam laut Anklage jedoch zu dem Schluss, dass die Festnahme ein Hals-Nacken-Trauma durch den Druck eines Knies gegen den Halsbereich verursacht habe. Dieses Trauma habe in weiterer Folge einen Schlaganfall ausgelöst. Der ukrainische Mann wurde nach seiner Festnahme in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt.
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem einschreitenden Beamten am Schwarzenbergplatz fahrlässige Körperverletzung mit schweren gesundheitlichen Folgen vor. Der Ankläger stellte zu Beginn der Verhandlung fest: „Es ist eine außergewöhnliche Sache". Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei „eskaliert". Zugleich billigte er dem dort eingesetzten Beamten zu, nicht vorsätzlich mit einer Verletzungsabsicht gehandelt zu haben. Bei hinreichender Klärung des Sachverhalts sei für diesen Polizisten eine diversionelle Erledigung „möglich".
Stunden in der Zelle
Im Polizeianhaltezentrum zeigte der 54-Jährige laut Anklage bereits deutliche Schlaganfall-Symptome. Wie die Staatsanwaltschaft schilderte, habe er den Beamten gegenüber angegeben: „Ihm wird heiß. Ihm wird schlecht. Er kann nicht stehen. Er kann nicht gehen." Trotz dieser Hinweise sowie der Betätigung des Notfallknopfs in der Zelle sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben.
Die zweite im PAZ eingesetzte Beamtin habe ihren Dienst laut Verteidiger Klaus Heintzinger um 18.00 Uhr angetreten, während der Ukrainer kurz nach 16.30 Uhr eingeliefert und einer Zelle zugewiesen worden sei. Heintzinger betonte, dass diese Beamtin mit dem Mann „überhaupt nichts zu tun gehabt" habe, da sich der Betroffene in einer Zelle im dritten Stock befunden habe, die Beamtin aber im Erdgeschoß stationiert gewesen sei. „Er war nicht der Gruppenführer im dritten Stock", betonte Heintzinger. Der Beamte sei „irgendwo im Eck hinten" gesessen.
Vorführung beim Polizeijuristen
Am Abend wurde der Mann dann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen einem Polizeijuristen vorgeführt – in einem Rollstuhl, weil der damals 54-Jährige mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeijuristen Missbrauch der Amtsgewalt sowie das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Sie charakterisierte sein Verhalten als „amtsmissbräuchlich".
Gegen 21.00 Uhr führte der Polizeijurist eine Vernehmung mit dem Mann durch, obwohl dieser laut Anklage offenkundig nicht vernehmungsfähig war und sein Recht auf Gehör nicht wahrnehmen konnte. Die der Vernehmung beigeordnete Schriftführerin „hat geglaubt, er ist ein Pflegefall". Der Mann sei „komplett nicht ansprechbar" gewesen.
Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei im PAZ beschäftigten Beschuldigten damit potenziell härtere Strafen vor als dem einschreitenden Beamten am Schwarzenbergplatz.
Verteidiger Klaus Heintzinger, der die drei Polizeibeamten vertrat, sagte, die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei korrekt und „exakt so abgelaufen, wie es der Einsatztechnik-Richtlinie entspricht". Der erste Angeklagte bestritt, dem Mann während der Festnahme mit dem Knie in den Nacken gedrückt zu haben. Er schilderte zudem, der Ukrainer habe nach der Festnahme Witze gemacht und eine lockere Unterhaltung begonnen, sei also „fein" gewesen.
Zum Abschluss bemerkte Heintzinger: „Es ist tragisch, was passiert ist. Aber dass die drei einen Fehler begangen haben, kann nicht gesagt werden." Die Verteidigerin des Polizeijuristen, Astrid Wagner, wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten entschieden zurück: „Das ist wirklich nicht haltbar." Ihr Mandant sei seit Jahrzehnten für die Polizei tätig und habe stets sehr pflichtbewusst gehandelt.
Verteidigung und Privatgutachten
Wagner stützte sich auf ein von ihr eingeholtes, 52 Seiten umfassendes Privatgutachten eines Neurologen. Dieses komme zum Schluss, dass ein asymptomatischer Schlaganfall vorgelegen habe, der für medizinische Laien nicht erkennbar gewesen sei. „Nur ein Facharzt für Neurologie hätte die medizinische Notlage erkennen können", zitierte Wagner aus dem Gutachten.
Wagner verwies zudem darauf, dass der Ukrainer nach seiner Einlieferung ins PAZ von zwei Amtsärzten begutachtet und als vernehmungsfähig beschrieben worden sei. Die Erstattung der Anzeige durch den Betroffenen erfolgte demnach erst nach seiner Entlassung aus dem PAZ. Für alle vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Alle vier Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig". Der Prozess am Wiener Landesgericht wird fortgesetzt. Sollte sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung mit schweren Folgen bestätigen, drohen dem Beamten vom Schwarzenbergplatz im Fall einer diversionellen Erledigung jedenfalls weniger weitreichende Konsequenzen als den drei Beschuldigten aus dem PAZ, denen die Staatsanwaltschaft das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vorwirft.
Fragen & Antworten
Worum geht es in dem Prozess am Wiener Landesgericht?
Verhandelt wird der Vorwurf der mutmaßlichen Polizeigewalt gegen einen damals 54-jährigen Ukrainer nach seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz am 9. Mai 2024, bei der er laut Anklage ein Hals-Nacken-Trauma und in Folge einen Schlaganfall erlitten haben soll.
Welche Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen die vier Angeklagten?
Dem einschreitenden Beamten am Schwarzenbergplatz wird fahrlässige Körperverletzung mit schweren gesundheitlichen Folgen vorgeworfen, dem Leiter der Aufnahmestelle und dem Arrestanten-Posten Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen, und dem Polizeijuristen Missbrauch der Amtsgewalt sowie Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen.
Wie haben die Angeklagten und ihre Verteidiger reagiert?
Alle vier Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig". Verteidiger Klaus Heintzinger erklärte, die Amtshandlung sei „exakt so abgelaufen, wie es der Einsatztechnik-Richtlinie entspricht", und Verteidigerin Astrid Wagner nannte die Vorwürfe gegen ihren Mandanten „wirklich nicht haltbar".
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