Prozess in Wels: Angeklagte legen Teilgeständnisse zu Bankomatensprengungen ab
Wels, 16 Juni 2026
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Kurzfassung
Vor dem Landesgericht Wels hat der Prozess gegen vier Männer aus den Niederlanden begonnen, denen eine Serie von Bankomatensprengungen in Österreich zur Last gelegt wird. Die Angeklagten im Alter von Männer sollen zwischen April und Juli 2025 in Wels, Gmunden, Wien und Brunn am Gebirge zugeschlagen und dabei mehr als 500.000 Euro erbeutet haben.
Wels, 16 Juni 2026
Vor dem Landesgericht Wels hat am Dienstag der Prozess gegen vier Staatsbürger begonnen, denen eine Serie von Bankomatensprengungen in Österreich im Jahr 2025 zur Last gelegt wird.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von Männer vor, im Frühjahr und Sommer 2025 mehrere Bankomaten in Oberösterreich und Wien gesprengt zu haben. Den Auftakt der verhandelten Sprengserie machte im April 2025 eine Tat in Wels, bei der Dritt- und Viertangeklagte laut Anklage knapp 175.000 Euro erbeutet haben sollen. Insgesamt beläuft sich das Diebesgut auf mehr als 500.000 Euro, zudem richteten die Männer erheblichen Sachschaden an.
Den Auftakt der Verhandlung markierten die Anklageverlesung sowie die Überprüfung der Personalien der Angeklagten, die laut Strafregisterauszügen bereits in Holland wegen Hehlerei, schweren Diebstahls und Geldwäsche einschlägig vorbestraft sind. Die Überprüfung der Identitäten nahm einige Zeit in Anspruch, auch weil umfangreiche Vorstrafen aus den Niederlanden in den Akten vermerkt sind. Die hohe Anzahl an Polizisten und Justizwachebeamten im Landesgericht unterstrich den Umfang des Verfahrens.
Anklage wirft arbeitsteiliges Vorgehen vor
Die Staatsanwältin sprach von einem Paradebeispiel organisierter Kriminalität. „Nichts werde dem Zufall überlassen“, führte sie aus und verwies darauf, dass ausgewählte unmittelbare Täter von der Vereinigung alles Notwendige erhielten, „wie Sprengstoff oder hochmotorisierte Autos für die Flucht“. Allein die Anklageschrift für die Fälle in Wels und Gmunden umfasse 33 Seiten, betonte sie. „Es geht heute um was“, meinte sie mit Blick auf den Sicherheitsaufwand im Gerichtssaal.
Ab Herbst 2024 sei Österreich von einer Welle von Bankomatensprengungen überrollt worden, begann Staatsanwältin ihre Ausführungen. Die Anklage umfasst nicht nur Taten in Wels und Gmunden, sondern auch Sprengungen, die im Juni und Juli 2025 in Wien sowie in Brunn am Gebirge verübt worden sein sollen. Die Ermittlungen wurden in enger Abstimmung mit den Kollegen aus Wien geführt.
Teilgeständnisse zu Beginn der Verhandlung
Im Prozess legten die Angeklagten laut den vorliegenden Berichten Teilgeständnisse ab. Einzelne Beschuldigte räumten demnach eine Beteiligung an konkreten Taten ein, während sie zu anderen Vorwürfen schweigen oder diese bestreiten. Details zu den genauen Geständnisinhalten wurden beim Prozessauftakt nicht vollständig öffentlich gemacht.
Die Strafregister der Angeklagten weisen neben den niederländischen Verurteilungen auch Einträge wegen weiterer Delikte auf. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein Muster, das die Einordnung als organisierte Kriminalität rechtfertige. Die Täter hätten arbeitsteilig agiert und seien gezielt für bestimmte Aufgaben eingeteilt worden, hieß es.
Hoher Sicherheitsaufwand im Landesgericht
Der Sicherheitsaufwand rund um den Prozessauftakt war laut Berichten deutlich erhöht. Neben Justizwachebeamten sicherten Polizeikräfte das Landesgericht, da die Staatsanwaltschaft ein hohes Sicherheitsrisiko annimmt. Auch das öffentliche Interesse an der Verhandlung ist groß, nicht zuletzt wegen der medialen Aufmerksamkeit durch einen Live-Stream des Senders OE24 TV.
Das Verfahren gilt als einer der größten Prozesse rund um die Welle von Bankomatensprengungen, die Österreich seit Herbst 2024 erfasst hat. Die Ermittler werfen der Gruppe vor, über einen längeren Zeitraum hinweg koordiniert zugeschlagen zu haben, wobei Sprengstoff, Fluchtfahrzeuge und Kommunikation zentral organisiert gewesen seien.
Ausblick auf die kommenden Verhandlungstage
Mit den Teilgeständnissen zeichnet sich ab, dass zumindest Teile der Vorwürfe von den Angeklagten anerkannt werden. Der Prozess wird fortgesetzt, weitere Verhandlungstage sind angesetzt, um die Vorwürfe in Wels und Gmunden sowie die Taten in Wien und Brunn am Gebirge vollständig aufzuarbeiten.
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Beweise wie Sprengstoffspuren, Telekommunikationsdaten und DNA-Spuren vorzulegen. Auch die Rolle einzelner Angeklagter als Fluchtfahrer oder als unmittelbare Sprengstoffverwender soll in den kommenden Verhandlungstagen weiter aufgeklärt werden.
Der Ausgang des Verfahrens könnte über die österreichische Rechtsprechung hinaus Signalwirkung haben, da die Behörden seit Herbst 2024 verstärkt gegen Banden vorgehen, die Bankomaten mit Sprengstoff angreifen. Die kommenden Prozesstage gelten daher als richtungsweisend für die juristische Aufarbeitung der gesamten Sprengserie.
Strafrechtlich drohen den Angeklagten bei einer Verurteilung wegen schweren Diebstahls, Sachbeschädigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mehrjährige Haftstrafen. Das Urteil wird frühestens in mehreren Wochen erwartet, da das Verfahren einen erheblichen Umfang aufweist und zahlreiche Zeugen geladen sind.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Prozess am Landesgericht Wels?
Am Landesgericht Wels müssen sich vier Staatsbürger wegen einer Serie von Bankomatensprengungen in Wels, Gmunden, Wien und Brunn am Gebirge im Jahr 2025 verantworten, bei denen laut Anklage mehr als 500.000 Euro erbeutet wurden.
Was wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten konkret vor?
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von Männer schweren Diebstahl, Sachbeschädigung und die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung vor und spricht von einem Paradebeispiel organisierter Kriminalität.
Was bedeutet es, dass die Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt haben?
Teilgeständnisse bedeuten, dass einzelne Beschuldigte eine Beteiligung an konkreten Taten einräumen, während sie zu anderen Vorwürfen schweigen oder diese bestreiten; die endgültige Bewertung bleibt dem Gericht vorbehalten.
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