Vor dem Wiener Landesgericht hat ein Prozess gegen einen Anästhesisten wegen grob fahrlässiger Tötung begonnen, bei dem laut Anklage eine Patientin nach einer fehlerhaften Beatmung an einem Herz-Kreislauf-Versagen starb.

Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, dass im konkreten Fall medizinische Standards nicht eingehalten wurden. So wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein neuromuskuläres Monitoring und eine Narkosetiefemessung geboten gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Anästhesisten vor, durch gravierende Versäumnisse den Tod einer Patientin verursacht zu haben.

Den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung stützt die Anklage unter anderem auf technische Daten eines Logfiles. Demnach soll die Umstellung auf eine manuelle Beatmung mit einem Ambubeutel zu spät erfolgt sein. Die Frau soll infolgedessen siebeneinhalb Minuten gar nicht beatmet worden sein. Der Anklage zufolge führte das zu einem Kreislaufstillstand.