Eine Sonderregelung aus dem Jahr 2021, die Privatkonkursverfahren in Österreich auf drei Jahre verkürzte, ist am Donnerstag ausgelaufen, ohne dass die Regierung eine Nachfolgeregelung geschaffen hat.

Hintergrund der Sonderregelung

Damit müssen überschuldete Privatpersonen in Österreich ab sofort wieder mit deutlich längeren Verfahrensdauern rechnen. Statt der bisher möglichen Entschuldung nach drei Jahren droht Betroffenen nun erneut ein Zeitraum von rund fünf Jahren, bis sie eine Restschuldbefreiung erreichen können.

Die kürzere Frist war im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um wirtschaftlich in Not geratenen Menschen einen schnelleren Neustart zu ermöglichen. Sie war als befristete Sonderregelung konzipiert, an deren Ende ohne politische Entscheidung über eine Verlängerung oder dauerhafte Verankerung der Status quo ante zurückkehrt.