Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigt einen Gesetzentwurf an, der den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder bis einschließlich 15 Jahre begrenzen und die Kommunen finanziell entlasten soll.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss deutlich einschränken. Wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte, möchte sie „schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen". Demnach soll die Leistung künftig nur noch bis zum 15. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Aktuell können Alleinerziehende den Vorschuss ohne weitere zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag erhalten.

Hintergrund der geplanten Änderung ist die finanzielle Belastung der Kommunen. Prien erklärte, die Leistung habe sich zu „einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen" entwickelt. Bund und Länder hatten an alleinerziehende Elternteile zuletzt jährlich rund 3,2 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Kosten hätten sich seit der jüngsten Reform vervierfacht.

Hintergrund: Ausweitung 2017 und steigende Kosten

Seit einer Reform im Jahr 2017 kann er für alle minderjährigen Kinder und ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden. Vor der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017 sei dieser nur bis zum 12. Geburtstag und nur für maximal 72 Monate gezahlt worden. Mit der nun geplanten Rückkehr zu einer Altersgrenze – allerdings bei 15 statt 12 Jahren – würde der Bund einen Mittelweg zwischen der ursprünglichen und der heutigen Regelung einschlagen.

Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn Partner nach einer Trennung keinen Unterhalt zahlen. Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt für gemeinsame Kinder, springt der Staat ein – säumige Partner – in der Regel die Väter – nicht zahlen. Prien betonte, es sei wichtig, dass Länder und Kommunen gebündelt die Eintreibung ausstehender Unterhalte verfolgten: „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit".

Geplante Sanktionen gegen säumige Zahler

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD sich darauf verständigt, die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss zu verändern. Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung sei „zur Zeit einfach nicht finanzierbar", sagte Prien. Es werde vorläufig bei der vollständigen Anrechnung bleiben.

Gleichzeitig plant das Ministerium schärfere Sanktionen gegen säumige Unterhaltspflichtige. So solle zum Beispiel der Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich werden. Wer etwa falsche Angaben mache, um Unterhaltszahlungen zu entgehen, dem könne künftig der Führerschein entzogen werden.

Prien verwies darauf, dass Bund und Länder verabredet hätten, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen. Die Begrenzung der Leistung auf Kinder bis 15 Jahre ist Teil dieses Pakets. Damit würde der Staat bei älteren Jugendlichen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, künftig nicht mehr automatisch in Vorleistung gehen.

Einbettung in weitere familienpolitische Vorhaben

Die Ankündigung reiht sich in weitere familienpolitische Vorhaben der Ministerin ein. Prien hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf zwölf Monate zu senken. Beide Maßnahmen zusammen verändern das Leistungsspektrum für Familien mit kleinen und heranwachsenden Kindern spürbar.

Über den genauen Zeitplan und die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs machte Prien keine weiteren Angaben. Die Nachricht wurde am 12.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Bis zu einer möglichen Verabschiedung müssten die Pläne noch die üblichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern durchlaufen.

Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass eine Begrenzung auf 15 Jahre gerade ältere Jugendliche aus Trennungsfamilien treffen könnte, deren Unterhalt weiterhin ausbleibt. Befürworter verweisen auf die explodierenden Kosten und die Notwendigkeit, die Kommunen spürbar zu entlasten. Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen an Fahrt aufnehmen.