Das polnische Verfassungsgericht hat am Montag in Warschau eine Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski für verfassungswidrig erklärt, die gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Staaten in Polen anerkannt hätte.
Ausgangslage: EuGH-Urteil aus Luxemburg
Mit der Entscheidung setzt sich das Verfassungsgericht über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweg, das die gegenseitige Anerkennung solcher Ehen in der EU vorsieht. Die Richterinnen und Richter in Warschau stellten fest, dass die einschlägige Verordnung des Innenministeriums nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sei, wie aus der am Montag veröffentlichten Begründung hervorgeht.
