Wien, 30 Juni 2026

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat am Montag eine österreichweit einheitliche und verbindliche Richtlinie für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter beschlossen, die ab 1. September 2026 in Kraft tritt.

Die neuen Bestimmungen wurden vom Verwaltungsrat der PVA verabschiedet und gelten sowohl für angestellte Gutachterinnen und Gutachter als auch für externe medizinische Sachverständige, die im Auftrag der Pensionsversicherung tätig sind. Die Richtlinie definiere „Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit“, wie aus dem Beschluss hervorgeht.