Pensionsversicherung beschließt verbindliche Richtlinie für medizinische Gutachterinnen und Gutachter
Wien, 30 Juni 2026
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Kurzfassung
Die Pensionsversicherungsanstalt hat eine verbindliche Richtlinie für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter beschlossen, die ab 1. September in ganz Österreich gilt. Die neuen Regeln verpflichten zu objektivierbaren Befunden, fairer Kommunikation und dem Recht auf eine Vertrauensperson bei Begutachtungen.
Wien, 30 Juni 2026
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat am Montag eine österreichweit einheitliche und verbindliche Richtlinie für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter beschlossen, die ab 1. September 2026 in Kraft tritt.
Die neuen Bestimmungen wurden vom Verwaltungsrat der PVA verabschiedet und gelten sowohl für angestellte Gutachterinnen und Gutachter als auch für externe medizinische Sachverständige, die im Auftrag der Pensionsversicherung tätig sind. Die Richtlinie definiere „Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit“, wie aus dem Beschluss hervorgeht.
Mit der Reform reagieren die Verantwortlichen auf eine längere Reihe von Kritik an Begutachtungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Pensionsversicherung. Auslöser war unter anderem ein im Mai des Vorjahres veröffentlichter gemeinsamer Bericht von APA, ORF und Dossier, der Missstände bei Gutachten für Post-Covid- und ME/CFS-Patientinnen und -Patienten aufzeigte. Im Anschluss daran mehrten sich Berichte über Mängel im Umgang mit Versicherten.
Lange Liste an Vorwürfen
Im März dieses Jahres legte zudem eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich beauftragte Studie erschreckende Befunde vor: Demnach wurden PVA-Begutachtungen von Betroffenen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfunden. Genannt wurden unter anderem ein „kasernenhofartiger Ton“, Schreien und der Vorwurf der Simulation. Wenig später, Anfang Juni, untermauerten eine Umfrage der Armutskonferenz gemeinsam mit den Vereinen Chronisch Krank und Lichterkette die Kritik.
Zusätzlich waren Ende April interne Schulungsunterlagen des für die Gutachter-Ausbildung zuständigen ÖBAK-Verbands zu ME/CFS und Post-Covid an die Öffentlichkeit gelangt, die ebenfalls Fragen aufwarfen. Auf diese Vorwürfe hatte das Sozialministerium gemeinsam mit der PVA bereits Anfang April ein Maßnahmenpaket angekündigt, das unter anderem einen Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter umfasste.
Inhalte der neuen Richtlinie
Konkret werden die Sachverständigen mit der neuen Richtlinie dazu angehalten, ihre Beurteilungen „ausschließlich auf Basis objektivierbarer medizinischer Grundlagen“ vorzunehmen. Zudem müssen sie den Zweck der Begutachtung sowie den Ablauf der Untersuchung in „verständlicher Form“ erläutern. Auch individuelle Bedürfnisse und Belastungssituationen „werden berücksichtigt“, und Versicherte erhielten „ausreichend Gelegenheit, ihre persönliche Situation darzustellen“.
Zusätzlich erhalten Versicherte ab 1. September einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, zu jeder Begutachtung eine Vertrauensperson mitzubringen. Auch die laufende fachliche Fortbildung der Sachverständigen wird ausdrücklich betont; die gesetzliche Fortbildungspflicht gilt gleichermaßen für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter, andere Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte.
Ebenfalls Bestandteil der Regelwerke ist eine klare Warnung vor einer Überschreitung der eigenen fachlichen Zuständigkeit. So werden Gutachterinnen und Gutachter angehalten, „niemals“ ihre fachliche Kompetenz „und die Grenzen ihres Fachgebiets“ zu überschreiten, „da dies haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann“.
Begründung der Pensionsversicherung
Die PVA begründet den Schritt auch mit den weitreichenden Folgen ihrer Entscheidungen: Medizinische Begutachtungen hätten „weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Versicherten“, weshalb „fachliche Qualität, Objektivität, Transparenz und ein respektvoller Umgang“ mit den Betroffenen „umso wichtiger“ seien. Mit der neuen Richtlinie verankere die Pensionsversicherung diese Grundsätze nun verbindlich.
Bei der Erarbeitung wurde laut PVA ein breiter Prozess innerhalb der Pensionsversicherung genutzt; die finale Richtlinie ist online abrufbar unter: https://go.apa.at/LZo2QEoV. Die Beschlüsse sind Ausdruck eines längeren Reformprozesses, der nun in einer einheitlichen österreichweiten Regelung mündet.
Stellungnahmen der PVA-Spitze
PVA-Obmann Peter Schleinbach (SPÖ) sieht die Reform als Bekenntnis zu Qualität und Verlässlichkeit. „Mit der heute beschlossenen Richtlinie unterstreichen wir unseren Anspruch, medizinische Begutachtungen nach dem höchst möglichen Standard durchzuführen. Damit schaffen wir Transparenz und stärken das Vertrauen unserer Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung“, sagte er. Die Selbstverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pensionsversicherung würden für „Verantwortung, Verlässlichkeit und Qualität“ stehen, so Schleinbach.
Der zweite PVA-Obmann Andreas Herz (ÖVP) betonte insbesondere die menschliche Dimension des Themas. „Medizinische Begutachtungen betreffen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Deshalb müssen sie fachlich fundiert, nachvollziehbar und respektvoll durchgeführt werden. Diese Grundsätze waren für die Pensionsversicherung immer wesentlich. Mit der neuen Richtlinie schaffen wir dafür nun einen österreichweit einheitlichen und verbindlichen Rahmen“, erklärte Herz.
Schwere Vorwürfe gegen den PVA-Chef
Auch der Vorwurf von We&Me-Stifter Gerhard Ströck, wonach PVA-Chef Winfried Pinggera ME/CFS-Patientinnen und -Patienten sowie deren Ärztinnen und Ärzte als „Trittbrettfahrer“ und „Scharlatane“ bezeichnet haben soll, bleibt Teil der Debatte. Pinggera habe die Vorwürfe zurückgewiesen, während Ströck nach eigenen Angaben an seinen Aussagen festhalte.
Beobachter sehen in der neuen Richtlinie einen nötigen, aber möglicherweise nicht ausreichenden Schritt. Während klare Standards für Kommunikation und Objektivität gesetzt würden, bleibe abzuwarten, wie die Vorgaben in der Praxis kontrolliert und durchgesetzt werden. Insbesondere die Situation schwer erkrankter Patientinnen und Patienten, deren Beschwerden schwer objektivierbar sind, dürfte weiter im Fokus stehen.
Ausblick auf die Umsetzung
Insgesamt markiert der Beschluss eine Zäsur in der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherung. Erstmals gelten österreichweit einheitliche Mindeststandards, die Versicherte vor unangemessener Behandlung schützen und den Gutachterinnen und Gutachtern klare Leitlinien an die Hand geben sollen. Offen ist, welche zusätzlichen Maßnahmen folgen werden.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die neuen Regeln tatsächlich zu spürbaren Verbesserungen führen – oder ob die Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA weiter anhält.
Fragen & Antworten
Was hat die Pensionsversicherung genau beschlossen?
Der Verwaltungsrat der PVA hat eine verbindliche Richtlinie für alle medizinischen Gutachterinnen und Gutachter verabschiedet, die ab 1. September 2026 österreichweit gilt und unter anderem Standards für Kommunikation, Transparenz und Objektivität festlegt.
Welche konkreten Rechte erhalten Versicherte mit der Reform?
Versicherte können ab 1. September eine Vertrauensperson zur Begutachtung mitnehmen, müssen über Zweck und Ablauf verständlich informiert werden und erhalten ausreichend Gelegenheit, ihre persönliche Situation darzustellen.
Was war der Auslöser für die neuen Regeln?
Auslöser waren eine APA/ORF/Dossier-Recherche zu Post-Covid- und ME/CFS-Gutachten im Vorjahr, eine AK-Studie aus Oberösterreich im März sowie eine Umfrage der Armutskonferenz Anfang Juni, die respektlose Umgangsformen bei PVA-Begutachtungen dokumentierten.
PVA-Richtlinie: Neue Regeln für Gutachter ab September | nachrichten360