Wien, 04 Oktober 2026

Patientenvertretungen kritisieren, dass in Verfahren über Pflegegeld und Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension entscheidungsrelevante Stellen medizinischer Gutachten geschwärzt ausgehändigt werden.

Hintergrund: Was wird geschwärzt?

Die Praxis betrifft laut den vorliegenden Berichten direkt jene Gutachten, auf deren Basis die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) über die Zuerkennung oder Ablehnung von Pflegegeld sowie von Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen entscheidet. Patientinnen und Patienten erhalten die ihnen zugestellten Unterlagen demnach in einer Form, in der wesentliche Begründungen, Befunde und Bewertungen unkenntlich gemacht sind.