OLG München verurteilt irakisches Ehepaar wegen Versklavung jesidischer Mädchen
München, 13. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen sowie Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat verurteilt. Der Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine frühere Partnerin eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Das Oberlandesgericht München hat am 13. Juli 2026 ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung und sexuellen Missbrauchs zweier jesidischer Mädchen sowie wegen weiterer schwerer Straftaten verurteilt; der Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine frühere Partnerin eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Das Oberlandesgericht München fällte am 13. Juli 2026 das Urteil gegen ein irakisches Ehepaar, dem die Versklavung und der sexuelle Missbrauch zweier jesidischer Mädchen zur Last gelegt worden war. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen.
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Ehepaar neben Völkermord auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie schweren sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Die Anklage warf den Beschuldigten vor, die beiden Mädchen auf einem Basar im Irak gekauft zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Taten dem Ziel gedient hätten, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Den Angeklagten, einen aus dem Irak stammenden Mann, identifiziert als Twana H.S., verhängte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Seine frühere Partnerin, Asia R.A., erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Verfahren am Oberlandesgericht München hatte damit mehr als ein Jahr gedauert.
Den Angaben zufolge soll das Paar im Jahr 2015 auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen erworben haben. Später erwarben Twana H.S. und Asia R.A. ein weiteres, damals zwölfjähriges Mädchen. Laut Bundesanwaltschaft kaufte das Paar 2015 auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen. Die Mädchen mussten demnach pausenlos Hausarbeit verrichten, durften ihre Religion nicht ausüben und wurden nach Überzeugung des Gerichts schwer misshandelt und sexuell missbraucht.
Schicksal der beiden Mädchen
Das ältere Mädchen soll zudem zum Erlernen islamischer Gebete gezwungen worden sein. Asia R.A. habe die Hand der Kleinen einmal mit heißem Wasser verbrüht, hieß es. Der Mann vergewaltigte die Mädchen mehrfach. Die inzwischen erwachsene Frau sagte im Prozess als Zeugin aus und berichtete dabei von Vergewaltigungen und Schlägen. Sie sagte wörtlich: "Ich wünschte mir, tot zu sein."
Im Jahr 2014 hatte die Terrormiliz Islamischer Staat das Siedlungsgebiet der Jesiden im Nordirak angegriffen. Dabei wurden tausende Frauen und Mädchen verschleppt und vergewaltigt. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden. Erklärtes und offen propagiertes Ziel des IS ist unter anderem die Vernichtung der Jesiden. Der IS diffamiert sie als „Ungläubige" und „Götzenanbeter".
Nach Darstellung der Anklage schloss sich Twana H.S. im Frühjahr 2015 in Syrien und im Irak dem IS an. Zuvor war er als Asylbewerber Anfang der 2000er Jahre nach München gekommen und hatte dort als Friseur in Schwabing gearbeitet. Dann aber soll er sich in einer Moschee zunehmend radikalisiert haben. Als Twana H.S. Asia R.A. heiratete, war diese gerade 19 Jahre alt.
Aussagen der Angeklagten
Im Verfahren äußerte sich Twana H.S. nicht zum Tatvorwurf. Twana H.S. nutzte sein letztes Wort nur, um zu wiederholen, dass er nichts sagen möchte. Er war zuvor bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Asia R.A. hingegen entschuldigte sich im Schlusswort. Sie sagte „Es tut mir leid" und später nochmals „Es tut mir leid, was passierte." Über den Dolmetscher ließ sie ausrichten, sie sei traurig über das Geschehene.
Die Taten endeten nach Überzeugung des Gerichts Ende 2017, als das Paar die Mädchen an andere IS-Kämpfer weitergab. Vor ihrer späteren Ausreise aus Syrien gaben die Angeklagten die Mädchen an andere IS-Anhänger weiter. Die Ältere konnte, wie sie selbst erzählte, im Januar 2018 durch ihre Familie befreit werden. Das Schicksal der Jüngeren bleibt unklar.
Festnahme und Rückkehr nach Deutschland
Das Paar soll im Mai 2018 nach Deutschland zurückgekehrt sein, inzwischen ist es getrennt. Im April 2024 wurden beide festgenommen – er im Landkreis Roth, sie in Regensburg, diesmal wegen der Völkermord-Vorwürfe.
Ein Vertreter des Generalbundesanwalts führte in seinem Plädoyer aus, die Gewalt sei so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheine. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint." All das habe dem Ziel gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft.
Strafanträge und Urteil
Die Bundesanwaltschaft hatte für beide Angeklagten lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung dagegen verneint eine Völkermordabsicht und plädiert auf sieben Jahre Jugendstrafe für Asia R.A. beziehungsweise neun Jahre und sechs Monate für Twana H.S. Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft beim Mann vollständig; bei Asia R.A. wich es davon ab und verhängte eine Jugendstrafe.
Das Oberlandesgericht München verhandelte den Fall unter anderem mit Blick auf das Weltrechtsprinzip. Deutsche Gerichte können bestimmte Völkerrechtsverbrechen auch dann verfolgen, wenn sie tausende Kilometer entfernt stattgefunden haben. Deutschland hat die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird.
Hintergrund: Völkermord an den Jesiden
Über den Prozess berichtete unter anderem Petra Neubauer aus dem ZDF-Studio in München. Der Beitrag wurde am 13. Juli 2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet und von der Nachrichtenagentur dpa verbreitet. Traditionell am Mittwoch Mitte April begehen die Jesiden ihr Neujahrsfest. Auch für nach Deutschland Geflüchtete ist dies ein Höhepunkt des Jahres.
Das Urteil ist nicht das erste Völkermordverfahren, das deutsche Gerichte wegen der Verbrechen des IS an den Jesiden führen. Erst Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine IS-Anhängerin wegen Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch in München waren bereits frühere Verfahren gegen zurückgekehrte IS-Kämpfer wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation verhandelt worden. Die jesidische Gemeinde in Deutschland und international hatte den Prozess aufmerksam verfolgt und ihn als wichtiges Signal für die Aufarbeitung der Verbrechen gewürdigt.
Beobachter wiesen darauf hin, dass das Verfahren erneut zeige, wie wichtig die justizielle Aufarbeitung schwerster internationaler Verbrechen auch Jahrzehnte nach den Taten sei. Die jesidische Gemeinschaft weltweit zählt die Opfer des IS-Angriffs von 2014 bis heute nach Tausenden; viele Frauen und Kinder galten jahrelang als vermisst. Mit dem Münchner Urteil ist zumindest ein Teil der Taten nun auch gerichtlich festgestellt.
Fragen & Antworten
Wessen Schuld hat das Oberlandesgericht München festgestellt?
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein aus dem Irak stammender Mann und seine frühere Partnerin als Mitglieder des Islamischen Staats zwei jesidische Mädchen versklavt und sexuell missbraucht haben. Der Mann wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die Frau erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.
Wie sollen die beiden jesidischen Mädchen in die Gewalt des Paares geraten sein?
Laut Bundesanwaltschaft kauften die Beschuldigten im Jahr 2015 auf einem Basar im Irak ein fünfjähriges jesidisches Mädchen und erwarben später ein weiteres, damals zwölfjähriges Mädchen. Beide Mädchen wurden demnach zur Hausarbeit gezwungen, durften ihre Religion nicht ausüben und wurden sexuell missbraucht.
Warum kann ein deutsches Gericht über Verbrechen urteilen, die im Irak begangen wurden?
Deutschland hat die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt; damit können deutsche Gerichte bestimmte Völkerrechtsverbrechen auch dann verfolgen, wenn sie tausende Kilometer entfernt begangen wurden. Das Oberlandesgericht München hat in diesem Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip geurteilt.
OLG München: Lebenslange Haft für IS-Paar im | nachrichten360