Wien, 01 Juli 2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhandelt am Donnerstag im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr über ein erstinstanzliches Urteil im Signa-Verfahren gegen René Benko, mit einer Entscheidung noch im Anschluss.

Die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts ist laut Terminplan von 10 bis 12 Uhr angesetzt. Im Anschluss wird bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichter gerechnet. Es ist zugleich das erste Mal, dass sich der OGH überhaupt mit einem Sachverhalt in der Causa Signa befasst.

Update vom 1. Juli 2026: Was ist neu seit dem Vortag

Update vom 1. Juli 2026: Was ist neu seit dem Vortag? Am Mittwoch wurden die Details der mündlichen Verhandlung am OGH bekannt: die genaue Uhrzeit, die Ankündigung der WKStA, gegen den Freispruch in einem zweiten Anklagepunkt weiter vorzugehen, sowie die Mitteilung des Verteidigers, dass Benko der Reiseaufwand aus Innsbruck zu groß sei. Am Donnerstag trat Benko dann nicht persönlich im Gerichtssaal auf.

Der Ausgangspunkt: Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck

Im Zentrum steht das Strafverfahren wegen des Verdachts der betrügerischen Krida, in dem Signa-Gründer René Benko Mitte Oktober am Landesgericht Innsbruck teilschuldig gesprochen worden war. Das Erstgericht sah es als erwiesen an, dass der Immobilieninvestor seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und damit seinen Gläubigern vorenthalten habe. Die Rede ist außerdem von einer Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg kurz vor der Signa-Pleitewelle, die in einem zweiten Anklagepunkt behandelt wurde.

Der erste Strafprozess am Landesgericht Innsbruck endete mit einer Verurteilung Benkos zu zwei Jahren Haft wegen betrügerischer Krida. In einem weiteren Verfahren am selben Gericht im Dezember 2025 wurde Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Damit steht er nunmehr in mehreren Teilaspekten der Krida-Vorwürfe vor Gericht.

Standpunkte von Verteidigung und WKStA

Verteidiger Norbert Wess bekämpft nach Angaben aus der Verhandlung die Verurteilung seines Mandanten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht ihrerseits gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor. In diesem zweiten Punkt geht es um die erwähnte Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

Benko kam am Tag der OGH-Verhandlung nicht in den Gerichtssaal. Sein Verteidiger erklärte laut der Verhandlung: „Der Reiseaufwand aus Innsbruck wäre zu groß“. Wess verwies damit auf den derzeitigen Aufenthaltsort seines Mandanten. Benko befindet sich nach Angaben aus den Ermittlungsverfahren seit Jänner 2024 in Untersuchungshaft.

Breitere Ermittlungen rund um die Signa-Pleite

Mit der Signa-Pleitewelle befasst sich die WKStA inzwischen in 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Diese Breite der Ermittlungen zeigt, dass die Causa Signa über den persönlichen Fall Benkos hinausreicht und ein ganzes Geflecht aus Immobiliengeschäften, Gesellschaftsstrukturen und Finanzströmen betrifft.