OGH befasst sich mit erster Verurteilung von René Benko wegen betrügerischer Krida
Wien, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Oberste Gerichtshof befasst sich am Donnerstag mit der ersten Verurteilung von René Benko wegen betrügerischer Krida. Die Generalprokuratur empfiehlt, den Schuldspruch zu bestätigen und den teilweisen Freispruch aufzuheben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich am Donnerstag mit der Verurteilung des Signa-Gründers René Benko wegen betrügerischer Krida, gegen die sowohl der Angeklagte als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt haben.
Hintergrund des Verfahrens
Im Zentrum der Verhandlung steht das erstinstanzliche Urteil gegen Benko, der im Oktober 2025 vom Landesgericht Innsbruck teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Anklage lautete auf betrügerische Krida. Gegen dieses Urteil haben nun sowohl die Verteidigung als auch die WKStA den OGH angerufen. Angesetzt ist die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr. Im Anschluss ist bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zu rechnen.
Benkos Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verurteilung seines Mandanten. Er hatte im Vorfeld gegenüber der APA bestätigt, dass sein Mandant nicht zur Verhandlung nach Wien kommen werde. Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, wird nicht zur Verhandlung nach Wien kommen. Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben.
Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist. Bei Aufhebung des Freispruchs müsste das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Empfehlung der Generalprokuratur
Vor dem OGH geht es nun um die Rechtsmittel des Angeklagten sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Im Kern steht die Frage, ob die erstinstanzliche Verurteilung wegen betrügerischer Krida Bestand hat oder ob Teile des Urteils aufgehoben werden müssen. Die Generalprokuratur empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben.
Hintergrund der Anklage ist unter anderem der Vorwurf, Benko habe seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Dieser Vorwurf bildet einen wesentlichen Teil der erstinstanzlichen Verurteilung wegen betrügerischer Krida, also der vorsätzlichen Schädigung von Gläubigern in einem Insolvenzverfahren.
Die WKStA geht wiederum gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging. Hier war Benko in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will nun erreichen, dass dieser Freispruch aufgehoben und die Sache neu vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt wird.
Anklagepunkt Mietvorauszahlung
Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Damit folgt sie der Argumentation der WKStA zumindest teilweise. Sollte der OGH der Empfehlung folgen, wäre die erstinstanzliche Verurteilung wegen der Schenkung an die Mutter rechtskräftig, während die Frage der Mietvorauszahlung neu verhandelt werden müsste.
Der Signa-Gründer bestreitet sämtliche Vorwürfe. Er hatte bereits im erstinstanzlichen Verfahren jede Schuld von sich gewiesen. Auch im weiteren Verfahren bleibt es bei dieser Verteidigungslinie. Benkos Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verurteilung seines Mandanten.
Verteidigungslinie
René Benko ist der Gründer der Signa-Gruppe, die einst zu den größten Immobilien- und Handelskonzernen Österreichs zählte und nach finanziellen Schwierigkeiten in einem Insolvenzverfahren restrukturiert wurde. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Firmengeschichte beschäftigt die österreichische Justiz seit längerem.
Der Fall hat über die juristischen Fragen hinaus auch wirtschaftliche Bedeutung, da zahlreiche Gläubiger und Investoren von den Entwicklungen betroffen sind. Die Frage, ob Vermögenswerte vor dem Insolvenzverfahren beiseite geschafft wurden, steht im Zentrum der Ermittlungen gegen Benko.
Verfahrensrechtlich ist zu beachten, dass der OGH als höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen nicht selbst Beweise aufnimmt, sondern lediglich überprüft, ob das erstinstanzliche Urteil rechtmäßig zustande gekommen ist. Eine Aufhebung bedeutet daher nicht automatisch einen Freispruch, sondern lediglich die Notwendigkeit einer neuen Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck.
Verfahrensrechtliche Bedeutung
Die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts ist öffentlich, was bei Verfahren vor dem OGH eher die Ausnahme ist. Die Sitzung von 10 bis 12 Uhr ist auf wenige Stunden angesetzt, was darauf hindeutet, dass der Senat die Sache als überschaubar einstuft. Mit einer Entscheidung wird unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung gerechnet.
Für die österreichische Justiz ist der Fall Benko eine der prominentesten Wirtschaftsstrafsachen der vergangenen Jahre. Die betrügerische Krida, also die vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern im Insolvenzverfahren, gehört zu den Delikten, die in solchen Konstellationen regelmäßig angeklagt werden.
Mögliche Konsequenzen
Sollte der OGH den Schuldspruch bestätigen, wäre die Haftstrafe von zwei Jahren aus dem Oktober 2025 rechtskräftig. Sollte er hingegen den Schuldspruch aufheben, müsste die gesamte Sache neu vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt werden. Bei einer Bestätigung des Schuldspruchs und einer Aufhebung des Freispruchs im zweiten Anklagepunkt wäre mit einer weiteren Verhandlung in Innsbruck zu rechnen.
Die Beobachter des Verfahrens rechnen damit, dass der OGH den Empfehlungen der Generalprokuratur folgt, die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist. Eine Entscheidung wird noch am Donnerstag erwartet.
Benko selbst wird die Verhandlung nicht persönlich verfolgen. Er sitzt in Innsbruck in Untersuchungshaft. Eine Überstellung nach Wien war nicht vorgesehen, wie sein Verteidiger Norbert Wess der APA bestätigte. Die Verteidigung konzentriert sich offenbar darauf, die juristische Argumentation schriftlich vorzulegen.
Die WKStA als zuständige Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hatte bereits nach der erstinstanzlichen Verurteilung angekündigt, das Urteil in einzelnen Punkten anzufechten. Nun liegt also der Ball beim Obersten Gerichtshof, der in den kommenden Stunden eine Grundsatzentscheidung treffen wird.
Fragen & Antworten
Worum geht es bei der Verhandlung am OGH im Fall Benko?
Der OGH überprüft die erstinstanzliche Verurteilung von René Benko wegen betrügerischer Krida aus dem Oktober 2025, gegen die sowohl die Verteidigung als auch die WKStA Rechtsmittel eingelegt haben.
Was empfiehlt die Generalprokuratur in diesem Fall?
Die Generalprokuratur empfiehlt, den Schuldspruch gegen Benko zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch im zweiten Anklagepunkt um die Mietvorauszahlung von 360.000 Euro aufzuheben.
Was passiert, wenn der OGH den Freispruch aufhebt?
Bei Aufhebung des Freispruchs müsste das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln, wie es in der Berichterstattung der APA heißt.
OGH entscheidet über Benko-Urteil: Krida-Prozess am | nachrichten360