Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) kommt in einer ersten Schnellanalyse zum Schluss, dass die seit 1. Juli geltende Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel weitgehend an die Verbraucher weitergegeben wird.

Die Analyse der Notenbank stützt sich auf hochfrequente Preisdaten aus den Online-Angeboten großer österreichischer Supermarktketten, die mittels eines Webscraping-Tools erhoben wurden. Dieses Tool beobachte täglich "einige Tausend Lebensmittelpreise österreichischer Supermärkte", heißt es im aktuellen "OeNB Policy Brief". Verglichen wurden dabei Produkte, die von der Senkung betroffen sind, mit solchen, die nicht darunter fallen.

Datengrundlage der Analyse

Das Ergebnis fällt für die Konsumenten grundsätzlich positiv aus. "Der Vergleich der Preisentwicklung von der Steuerermäßigung betroffener und nicht betroffener Produkte zeigt, dass die Steuerermäßigung in der ersten Juli-Woche in erheblichem Ausmaß an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurde", schreibt die Nationalbank. Die durchschnittliche Preisreduktion entspreche "nahezu einer vollständigen Weitergabe der Steuerermäßigung" an die Verbraucher:innen.

Gleichzeitig weist die OeNB jedoch auf Grenzen des Effekts hin. Die von der Steuerermäßigung betroffenen Lebensmittel machen nur einen geringen Anteil der Gesamtausgaben der Haushalte aus – konkret rund 2,9 Prozent der Ausgaben eines durchschnittlichen Haushalts. Im Juli ergibt sich ein dämpfender Effekt von 0,15 Prozentpunkten auf die Inflationsrate. Für das Gesamtjahr 2026 beträgt das Minus demnach 0,075 Prozentpunkte – vorausgesetzt natürlich, die Senkung wird weiterhin an die Verbraucher weitergegeben.

Begrenzter Effekt auf die Inflation

Durch die Steuersenkung wird die Nahrungsmittel- und Gesamtinflation laut OeNB "vorübergehend geringfügig gedämpft". Die Notenbank betont, dass es sich um einen temporären Effekt handelt, dessen Wirkungen im weiteren Jahresverlauf abnehmen dürften.

Rechtliche Grundlage für die Weitergabe ist das österreichische Preisgesetz. Das Preisgesetz sieht eine "Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen" vor. Entfallen Steuern "ganz oder teilweise", so "sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen", heißt es im Gesetz.

Bereits im Juni hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) analysiert, ob die Steuerbefreiung für Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Kondome bei den Konsumenten ankommt – diese Befreiung gilt seit Anfang des Jahres. Die Branchenuntersuchung habe gezeigt, dass die Umsatzsteuerbefreiung "insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde", erklärte die Behörde.

Kontrolle durch die Wettbewerbsbehörde

Die Analyse habe zudem gezeigt, dass die Handelsspannen bei den meisten Unternehmen zurückgingen, "was auf eine tatsächliche Weitergabe der steuerlichen Entlastung hindeutet". BWB-Chefin Natalie Harsdorf wies allerdings darauf hin, dass eine wirksame Kontrolle mit zunehmendem Zeitabstand schwieriger werde: Es gebe einen Punkt, ab dem man die Entlastung "nicht mehr von anderen Marktentwicklungen abgrenzen kann". Das könne bereits nach drei oder sechs Monaten der Fall sein. Schließlich ändern sich die Preise entlang der Lieferkette ständig.

Die OeNB kündigte an, die weitere Entwicklung laufend zu überprüfen. Man werde die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auch in Zukunft weiter analysieren, hieß es aus der Notenbank. Im aktuellen "Policy Brief" hat die OeNB Online-Preise der zwei größten österreichischen Supermarktketten und eines reinen Onlinesupermarkts ausgewertet.

Die seit 1. Juli geltende Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von zehn auf 4,9 Prozent betrifft Produkte wie Eier, Milch, Weizenmehl, Reis und Äpfel. Die Senkung gilt vorerst befristet und soll dazu beitragen, die Teuerung bei Lebensmitteln abzufedern. Sollte die Weitergabe in den kommenden Monaten nachlassen, könnte der ohnehin kleine Inflationseffekt weiter sinken.

Ausblick: weitere Beobachtung

Insgesamt bewerten die Expertinnen und Experten der OeNB die bisherige Wirkung als positiv, sehen aber nur eine vorübergehende Entlastung. Die Beobachtung bleibt damit eine Momentaufnahme – mit der Möglichkeit, dass sich das Bild bei längerer Beobachtung relativiert, wenn Rohstoff- und Weltmarktpreise sich ändern.

Fazit der OeNB: Erste Preisdaten würden darauf hindeuten, dass die Mehrwertsteuersenkung weitgehend weitergegeben wird. Bei den betroffenen Produkten zeigen die Daten einen klaren Rückgang, bei den nicht betroffenen Produkten bleibt das Preisniveau laut Analyse weitgehend stabil. Damit liefert die Notenbank eine erste empirische Bestätigung dafür, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Steuersenkungen im Lebensmittelbereich tatsächlich greift.