Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die am Freitag in Kraft getretene Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) begrüßt, mit der tabakfreie Nikotinerzeugnisse erstmals ausdrücklich vom Gesetz erfasst werden.

Mit der Novelle werden „erstmals tabakfreie Nikotinerzeugnisse wie Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher oder Nikotinschnupfpulver ausdrücklich erfasst“, wie die ÖGK in einer Aussendung betonte. Die Krankenkasse sieht darin einen wichtigen Schritt, um eine seit Jahren bestehende regulatorische Lücke zu schließen.

Bisher waren solche Produkte in einer Grauzone gehandelt worden, da sie keinen Tabak enthalten und daher nicht unter die klassischen Tabakgesetze fielen. Die neuen Bestimmungen stellen sie nun unter denselben rechtlichen Rahmen wie herkömmliche Nikotinprodukte und ziehen insbesondere Abgabe- und Werbebeschränkungen nach sich.