Nationalrat beschließt strengere Regeln für E-Zigaretten und Nikotinbeutel
Wien, 08 Juli 2026
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Kurzfassung
Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz novelliert und unter anderem ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Jahresende sowie ein Abgabeverbot von Nikotinbeuteln an Minderjährige beschlossen. Verstöße können ab 20. August mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Wien, 08 Juli 2026
Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen eine Novellierung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen, die unter anderem Einweg-E-Zigaretten ab Jahresende verbietet und den Verkauf von Nikotinbeuteln an unter 18-Jährige untersagt.
Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Die Abgeordneten des Nationalrats verabschiedeten am Dienstag die Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes, die in mehreren Bereichen neue Verbote und Kennzeichnungspflichten vorsieht. Neben dem Verbot von Einweg-E-Zigaretten – sowohl mit als auch ohne Nikotin – werden auch nikotinfreie Erzeugnisse mit stimulierenden Zusätzen wie Koffein oder Guarana künftig rechtlich wie Tabakerzeugnisse behandelt. Ziel sei es, so die Begründung, Jugendliche und Kinder besser zu schützen.
Herzstück der Reform ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten, das zum Jahresende in Kraft tritt. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) bezeichnete die Produkte als "bunt, schmecken süß, seien leicht verfügbar und für junge Menschen attraktiv". Sie warnte zudem vor einem Sicherheitsrisiko: "Einweg-E-Zigaretten würden außerdem ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deren Lithiumbatterien würden weggeschmissen und auf Deponien Brände verursachen."
Strengere Regeln für Nikotinbeutel
Ebenfalls neu geregelt wird der Umgang mit Nikotinbeuteln und verwandten Produkten. Deren Verkauf an unter 18-Jährige wird künftig ausdrücklich verboten. Darüber hinaus sieht die Novelle Höchstmengen für Nikotin, Meldepflichten, gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie Kennzeichnungsvorschriften vor. Auch ein Werbe- und Sponsoringverbot sowie ein Versandhandelsverbot sind Teil des Pakets.
Laut Königsberger-Ludwig schließe die Reform eine bestehende Lücke im Jugendschutz: "Damit schließen wir eine wirkliche Lücke im Jugendschutz." Besonders hob sie das Werbe- und Sponsoringverbot sowie das Versandhandelsverbot hervor. In einer weiteren Stellungnahme sagte sie: "Da müssen alle Alarmglocken schrillen. Nikotin bleibt Nikotin – es macht abhängig. Deshalb verbieten wir Einweg-E-Zigaretten, setzen klare Regeln für neue Nikotinprodukte und stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Strafen und Vollstreckung
Auch die Vollstreckung wird mit der Novelle erleichtert. Künftig sind etwa Mystery-Shopping-Kontrollen möglich, insbesondere im Versandhandel. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen werden ab dem 20. August mit Verwaltungsstrafen geahndet, die in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Euro betragen können. Die Mindeststrafe liegt bei 500 Euro.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf dem Umweltschutz. Da die Lithiumbatterien von Einweg-E-Zigaretten bei unsachgemäßer Entsorgung in der Abfallwirtschaft Brände auslösen können, sieht die Novelle strengere Regeln für die Sammlung und Verarbeitung vor. Außerdem wird das Wegwerfen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Kinderspielplätzen ausdrücklich verboten und mit hohen Strafen belegt.
Kritik der FPÖ
Die FPÖ lehnte die Novelle ab und verwies unter anderem auf den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand. Der freiheitliche Abgeordnete Christoph Steiner kritisierte die Regelung zum Entsorgen der Produkte als zu eng gefasst: "Wenn ich das Tabakerzeugnis, das E-Liquid, dann wegwerfe irgendwo im Volksgarten oder so, ist es dann wieder wurscht."
Inhaltlich greift die Novelle zudem europäische technische Vorgaben auf, etwa zu elektronischen Zigaretten und Warnhinweisen, und setzt sie in nationales Recht um. Öffentliche Spielplätze werden in dem Gesetz als abgegrenzte und entsprechend gekennzeichnete Flächen definiert, die dauerhaft der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Hintergrund: Konsum unter Jugendlichen
Daten, die im Vorfeld der Debatte eine Rolle spielten, zeigen die Dimension des Problems: Rund jeder vierte 15-Jährige hat demnach in den vergangenen 30 Tagen E-Zigaretten konsumiert. Bei rund 1.500 in österreichischen Spitälern aufgenommenen Patientinnen und Patienten mit Nikotinvergiftungen waren 58 Prozent jünger als vier Jahre. Zudem wurden bei Kontrollen von E-Zigaretten teils deutlich überschrittene Nikotingrenzwerte festgestellt; Einwegprodukte können zudem schädliche Substanzen wie Formaldehyd, Acrolein und Schwermetalle enthalten.
Königsberger-Ludwig betonte, junge Menschen würden heute nicht mehr mit klassischen Zigaretten, sondern zunehmend mit E-Zigaretten in den Konsum einsteigen: "Jugendliche würden nicht mehr mit klassischen, sondern mit E-Zigaretten mit dem Rauchen beginnen, sagte Königsberger-Ludwig."
Mit der Reform verfolge die Regierung einen grundsätzlichen Kurswechsel im Umgang mit Nikotinprodukten, erklärte die Staatssekretärin: "Wir drehen die Logik um: Entscheidend ist nicht, wie ein Produkt heißt. Entscheidend ist, ob es schädlich sein kann und Kinder oder Jugendliche gefährdet. Gesundheitsschutz darf nicht langsamer sein als die Marketingabteilungen der Nikotinindustrie."
Die Novelle trat nicht in allen Teilen sofort in Kraft: Während die Strafbestimmungen bereits ab 20. August gelten, wird das Verbot von Einweg-E-Zigaretten erst zum Jahresende wirksam. Damit soll Handel und Konsumenten ausreichend Übergangszeit eingeräumt werden.
Zeitplan und nächste Schritte
Mit der Neuregelung wird der Kreis der nikotinhaltigen Produkte, die dem Tabakgesetz unterliegen, deutlich erweitert. Künftig fallen auch nikotinfreie Erzeugnisse, die stimulierende Stoffe wie Koffein oder Guarana enthalten, unter die entsprechenden Werbe-, Sponsoring- und Versandhandelsverbote sowie unter die Jugendschutzbestimmungen.
Die Regierungsparteien und die Grünen stimmten der Novelle mehrheitlich zu. Die FPÖ verweigerte ihre Zustimmung und begründete dies unter anderem mit dem Argument eines erhöhten bürokratischen Aufwands. Damit ist die Reform parlamentarisch beschlossen und tritt – mit den genannten Übergangsfristen – in den kommenden Monaten in Kraft.
Begleitend zu den Verboten werden in den kommenden Monaten auch die Kontrollbehörden ihre Arbeit aufnehmen. Die Möglichkeit anonymer Testkäufe, insbesondere im Onlinehandel, soll die Einhaltung des Versandhandelsverbots und des Mindestalters sicherstellen. Verstöße werden mit mindestens 500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 2.000 Euro geahndet.
Insgesamt verfolgt die Novelle zwei zentrale Anliegen: Sie soll den Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche stärken und gleichzeitig Umwelt- sowie Sicherheitsprobleme durch die wachsende Zahl an Einwegprodukten verringern. Dazu gehören Brandrisiken durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien ebenso wie die Belastung von Deponien.
Die Novelle ist Teil einer breiteren europäischen Entwicklung: Mehrere EU-Staaten haben in den vergangenen Monaten ähnliche Schritte eingeleitet, um den Verkauf und Konsum von Einweg-E-Zigaretten einzudämmen. Mit der Umsetzung der technischen EU-Vorgaben in österreichisches Recht bringt die Regierung den nationalen Rahmen auf den aktuellen Stand.
Fragen & Antworten
Was hat der Nationalrat genau beschlossen?
Der Nationalrat hat am Dienstag das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz novelliert und unter anderem Einweg-E-Zigaretten ab Jahresende sowie den Verkauf von Nikotinbeuteln an unter 18-Jährige verboten. Die Novelle wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sind ab dem 20. August mit Verwaltungsstrafen von mindestens 500 Euro und bis zu 2.000 Euro im Wiederholungsfall sanktioniert. Auch das Wegwerfen von Tabakprodukten auf Kinderspielplätzen fällt unter diese Strafen.
Warum argumentiert die Regierung mit dem Jugendschutz?
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) verwies auf Daten, wonach rund jeder vierte 15-Jährige im vergangenen Monat E-Zigaretten konsumiert habe und 58 Prozent der in Spitälern behandelten Nikotinvergiftungen Kinder unter vier Jahren betrafen. Zudem würden Jugendliche zunehmend mit E-Zigaretten statt mit klassischen Zigaretten in den Konsum einsteigen.