Wien, 07 Juli 2026

Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin beschlossen und das Tabak- und Nichtraucherinnenschutzgesetz entsprechend geändert.

Mit der Novelle, die mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen angenommen wurde, während die FPÖ die Zustimmung verweigerte, werden Einweg-E-Zigaretten bis Jahresende aus dem Verkauf genommen. Der Beschluss zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche besser vor den Produkten zu schützen, die in den vergangenen Jahren verstärkt auf den Markt gedrängt wurden.

Begründung der Regierung

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begründete das Verbot mit dem Einstiegsverhalten junger Menschen. „Jugendliche würden nicht mehr mit klassischen, sondern mit E-Zigaretten mit dem Rauchen beginnen, sagte Königsberger-Ludwig. Sie beschrieb Einweg-E-Zigaretten als Produkte, die bunt seien, süß schmeckten und leicht verfügbar seien. „Diese seien bunt, schmecken süß, seien leicht verfügbar und für junge Menschen attraktiv.

Zusätzlich wies die Staatssekretärin auf ein konkretes Sicherheitsrisiko hin: „Einweg-E-Zigaretten würden außerdem ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deren Lithiumbatterien würden weggeschmissen und auf Deponien Brände verursachen. Daher sei der legislische Schritt zugleich Umwelt- und Verbraucherschutz.

Werbe- und Versandhandelsverbot

Neben dem Verbot von Einweg-E-Zigaretten umfasst die Novelle ein Werbe- und Sponsoringverbot sowie ein Versandhandelsverbot für betroffene Produkte. Königsberger-Ludwig erklärte: „Besonders wichtig seien das Werbe- und Sponsoringverbot sowie das Versandhandelsverbot. Damit werde der Zugang für Minderjährige über Onlinekanäle unterbunden.

Die Novelle stellt Nikotinbeutel (sogenannte Pouches) künftig rechtlich Tabakerzeugnissen gleich. Damit gelten für sie künftig dieselben Regeln für Verkauf, Werbung und Vertrieb. Die SPÖ-Politikerin wies darauf hin, dass „Gleichzeitig mit dem Verbot der Abgabe von Pouches an Jugendliche schaffe man für solche Produkte auch die Möglichkeit von Nikotinhöchstgrenzen und Warnhinweise, sagte die Staatssekretärin.

Neue Regeln für Nikotinbeutel

Auch nikotinfreie Erzeugnisse, die häufig anregende Stoffe wie Koffein oder Guarana enthalten, werden künftig gleich behandelt. Damit soll verhindert werden, dass Hersteller durch das Austauschen des Nikotinanteils die Schutzregelungen umgehen.

Wer Tabakerzeugnisse auf Kinderspielplätzen wegwirft, muss künftig mit hohen Strafen rechnen. Königsberger-Ludwig betonte: „Damit schließen wir eine wirkliche Lücke im Jugendschutz. Die Maßnahme solle verhindern, dass auf Spielplätzen Zigarettenstummel und ähnliche Produkte achtlos entsorgt würden.

Kritik der FPÖ und Strafrahmen

Die FPÖ lehnte die Novelle ab und kritisierte mehrere Punkte. „Wenn ich das Tabakerzeugnis, das E-Liquid, dann wegwerfe irgendwo im Volksgarten oder so, ist es dann wieder wurscht, sagte der FPÖ-Abgeordnete Christoph Steiner. Er kritisierte zudem, dass die Strafnorm für das Wegwerfen auf Kinderspielplätzen zu eng gefasst sei, und verwies auf zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Für Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sieht die Novelle ab dem 20. August 2026 Verwaltungsstrafen in Höhe von 500 Euro vor. Bei Wiederholungstaten können die Strafen bis zu 2.000 Euro betragen. Damit tritt die Sanktionsregelung bereits vor dem eigentlichen Verbot der Einwegprodukte in Kraft.

Das Verbot von Einweg-E-Zigaretten tritt nach derzeitigem Stand bis Ende des Jahres in Kraft. Mit dem Maßnahmenbündel aus Verkaufsverbot, Werbe- und Versandhandelsbeschränkungen sowie strengeren Regeln für Nikotinbeutel verfolgt die Regierung das Ziel, den Einstieg junger Menschen in den Nikotinkonsum einzudämmen.