Das Berufungsgericht in Wellington hat am Mittwoch den Einspruch von Kim Dotcom gegen den Beschluss zur Auslieferung an die USA zurückgewiesen und damit ein früheres Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Mit der Entscheidung wird der Weg für eine Überstellung des Internetunternehmers an die US-Justiz weiter geebnet. In den Vereinigten Staaten drohen ihm nach Angaben der zuständigen Behörden jahrzehntelange Haftstrafen. Ihm wird gemeinsam mit drei weiteren früheren Managern der 2012 abgeschalteten Datentauschbörse Megaupload zur Last gelegt, Filmstudios und Plattenfirmen massiven wirtschaftlichen Schaden zugefügt zu haben.

Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, lebt seit 2010 in Neuseeland. Die neuseeländischen Behörden hatten auf Betreiben des FBI im Jänner 2012 eine Razzia auf seiner Villa durchgeführt. Seither läuft ein langwieriges Rechtsverfahren um die Frage, ob der Gründer von Megaupload an die USA ausgeliefert werden soll.