Im Verfahren gegen eine Wiener Hebamme, die im Februar 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, hat das Landesgericht Wien ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Hebamme war im Februar 2025 vom Landesgericht Wien zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau hat Rechtsmittel ergriffen. Im laufenden Verfahren wurde nun ein neuer Sachverständiger bestellt, der die medizinischen Fragen rund um die Hausgeburt nochmals prüfen soll.
Hintergrund der Anklage
Hintergrund der Anklage ist der Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital gestorben war. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte die 43-jährige Hebamme dafür verantwortlich gemacht. Im Strafantrag hieß es, die Angeklagte habe im Rahmen einer Hausgeburt "die gebotene Handlungspflicht" außer Acht gelassen und dadurch den Tod des Babys bewirkt.
