Salzburg, 07 Juli 2026
Ein Anästhesist hat sich vor dem Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung einer 55-jährigen Patientin verantworten müssen, die im Oktober 2024 während einer Kieferoperation in einer Zahnarztpraxis unter Vollnarkose gestorben sein soll.
Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt betroffen und sprach den Hinterbliebenen sein Beileid aus. Er führte aus, er habe die Narkose „streng nach dem standardisierten Prozedere eingeleitet“ und den Arbeitsplatz „für alle Eventualitäten vorbereitet“. Es habe „in keiner Weise Bedenken gegeben“, betonte der Anästhesist, der nach eigenen Angaben auch eine Ausbildung zum Notarzt absolviert hat. Inzwischen führe er im ambulanten Setting keine Vollnarkosen mehr durch.
Ablauf der Narkose aus Sicht des Angeklagten
Im Zentrum des Verfahrens steht eine 55-jährige Frau, die sich in der Zahnarztpraxis einer komplizierten Kieferoperation unterziehen sollte. Nach Darstellung der Anklagebehörde habe das Vorgehen des Angeklagten einen Kreislaufstillstand und eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns bewirkt, was letztlich zum Tod der Frau führte. Der Angeklagte wies die Verantwortung für den weiteren Verlauf zurück.
