Bonn, 07 August 2026

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat beim Deutschen Sportschiedsgericht eine Sperre von vier Jahren gegen den Sprinter Owen Ansah beantragt, weil dieser eine Dopingkontrolle verweigert haben soll.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur hat beim Deutschen Sportschiedsgericht in Köln einen Antrag auf eine Vier-Jahres-Sperre gegen Owen Ansah gestellt. Hintergrund ist nach Angaben der NADA die Weigerung des Sprinters, eine Dopingkontrolle vornehmen zu lassen. Die Sperre ist bislang nicht rechtskräftig, ein Verfahren vor dem Schiedsgericht steht aus.

Bis zu einer Entscheidung ist Owen Ansah nach Angaben aus dem Umfeld der NADA weiterhin startberechtigt. Damit könnte der Athlet an den am 10. August beginnenden European Athletics Championships in Birmingham teilnehmen, die bis zum 16. August dauern. Sollte das Schiedsgericht dem Antrag stattgeben, würden rückwirkend auch alle in diesem Zeitraum erzielten Ergebnisse gestrichen.

Mögliche Teilnahme in Birmingham

Unterstützung erhält die NADA durch den Investigativjournalisten Hajo Seppelt, der sich seit Jahren mit Doping im internationalen Sport befasst. In einer Stellungnahme erklärte Seppelt: "Allerdings ist nach meinem Kenntnisstand der Athlet in der Situation genau und mündlich wie schriftlich darüber informiert worden, welche Konsequenzen bis hin zu einer mehrjährigen Sperre eine verweigerte Dopingkontrolle nach sich ziehen würde". Damit widerspricht er der Darstellung, Ansah habe die Tragweite seines Verhaltens nicht gekannt.

Aus dem Umfeld des HSV-Athleten war zuvor verlautbart worden, Ansah habe die Konsequenzen einer Kontrollverweigerung nicht vollständig überblickt. Diese Darstellung wird durch die Aussage Seppelt in Frage gestellt, der zufolge der Leichtathlet sowohl mündlich als auch schriftlich auf mögliche Sanktionen hingewiesen worden sei.

Rechtliche Grundlage der Sperre

Die NADA folgt mit ihrem Antrag dem Reglement der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), das bei einer verweigerten Kontrolle eine Mindestsperre von vier Jahren vorsieht. Eine kürzere Sanktion ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Athlet nachweisen kann, dass sein Verschulden gering war oder besondere Umstände vorlagen.

Sollte das Schiedsgericht dem Antrag der NADA folgen, wäre für Owen Ansah eine Teilnahme an den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles ausgeschlossen. Bis dahin müsste der Sprinter zudem sämtliche Wettkampfergebnisse aus dem betroffenen Zeitraum zurückgeben, was seine sportliche Bilanz erheblich beeinträchtigen würde.

Auswirkungen auf die sportliche Karriere

Die Nationalen Anti-Doping-Agenturen sind international vernetzt und arbeiten eng mit der WADA in Montreal und entsprechenden Stellen in Monaco zusammen, wo der internationale Leichtathletik-Verband seinen Sitz hat. Diese Kooperation soll sicherstellen, dass dopingrelevante Verstöße einheitlich verfolgt werden.

Aus der deutschen Leichtathletik-Szene gibt es bislang keine offizielle Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem schwebenden Fall. Die finale Entscheidung über die Sperre liegt nun beim Schiedsgericht, das in den kommenden Wochen verhandeln wird.