Milliardenpaket: Bund entlastet Länder und Kommunen mit 4 Milliarden Euro
Berlin, 10. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Bundestag hat ein Finanzpaket im Umfang von vier Milliarden Euro verabschiedet, mit dem Länder und Kommunen bis 2029 jährlich rund eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten sollen. Das Gesetz setzt ein Vorhaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD um und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Bund Länder und Kommunen in den kommenden Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro entlasten will.
Das Gesetz sieht für die Jahre 2026 bis 2029 einen jährlichen Zuschuss von jeweils etwa einer Milliarde Euro vor, wie aus dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf hervorgeht. Damit fließen in diesem Zeitraum kumuliert rund vier Milliarden Euro an die Länder und die besonders klammen Kommunen. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD stimmten am Donnerstagabend für das Vorhaben, obwohl auch sie eigene Haushaltslücken schließen müssen. Das Gesetz soll rückwirkend zu Anfang 2026 in Kraft treten und für die Amtszeit der Bundesregierung bis 2029 gelten.
Wohin die Milliarden fließen
Der größte Einzelposten sind 400 Millionen Euro pro Jahr, die in den Länderfinanzausgleich fließen sollen. Davon profitieren die finanzstarken Geberländer im Finanzausgleich, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Vorgesehen sind 400 Millionen Euro für finanzstarke Länder, also die Geberländer im Finanzausgleich wie Bayern.
Ein weiterer Block von 350 Millionen Euro pro Jahr ist nach Angaben aus dem Verfahren für die ostdeutschen Länder vorgesehen, um diese bei den Kosten bestimmter DDR-Zusatzrenten zu unterstützen – etwa für ehemalige Beschäftigte von Volksarmee und Volkspolizei. Damit übernimmt der Bund einen Teil der historisch gewachsenen Sonderlasten.
Zusätzlich sollen 250 Millionen Euro an Länder fließen, in denen viele überschuldete Kommunen sind. Das sind vor allem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Ein Viertel der Gesamtsumme – also 250 Millionen Euro pro Jahr – soll direkt an klamme Kommunen gehen, um dort Kitas, Schwimmbäder oder Bibliotheken zu finanzieren.
Hintergrund: Die Lage der Kommunen
Hintergrund ist die seit Jahren angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden in Deutschland. Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuletzt vor einem Kollaps gewarnt und für die kommenden Jahre ein Finanzierungsdefizit von knapp 30 Milliarden Euro pro Jahr prognostiziert. Die Ausgaben der Kommunen, vor allem im Sozialbereich, sind deutlich gestiegen, während die Einnahmen nicht im selben Maße gewachsen sind.
Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bezeichnete den Beschluss als ein klares Signal des Bundes an die Adresse der Länder und Kommunen. Das ist ein ganz starkes Zeichen der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen, sagte der SPD-Politiker. Schwarz-Rot setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Reaktionen und politische Einordnung
Der Entlastung liegen getrennte Regelungen zugrunde, die in einem Sammelgesetz zusammengeführt wurden. Für hochverschuldete Städte und Gemeinden ist über die gesamte Laufzeit ein jährlicher Zuschuss von rund einer Milliarde Euro vorgesehen, der direkt in die Haushalte der Kommunen fließen soll. Damit sollen vor allem freiwillige Leistungen in den Bereichen Bildung, Freizeit und Infrastruktur abgesichert werden.
Ausblick: Zustimmung im Bundesrat
Bevor das Gesetz wirksam wird, muss noch der Bundesrat zustimmen. Dort verfügen die Länder über eine eigene Mehrheit, sodass mit Anpassungen im Vermittlungsverfahren zu rechnen ist. Sollte die Länderkammer das Paket bestätigen, könnten die Mittel rückwirkend zum 1. Januar 2026 fließen.
Insgesamt reagiert der Bund damit auf eine Haushaltskrise, die inzwischen mehrere Ebenen des Staates erfasst hat. Neben den Kommunen weisen auch zahlreiche Länder hohe strukturelle Defizite auf, weshalb die Milliardenhilfe zugleich als Signal an die föderalen Partner verstanden wird.
Wirtschaftlich ist das Paket ein Mittelweg: Es verteilt Mittel nach drei klaren Kriterien – Geberländer im Finanzausgleich, ostdeutsche Länder mit DDR-Sonderlasten und Länder mit vielen überschuldeten Kommunen. Mit dem Direktanteil für Schwimmbäder, Bibliotheken und Kitas nimmt der Bund zugleich die Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger in den Blick.
Beobachter werten den Beschluss als politisch notwendig, aber finanziell begrenzt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten ein jährliches Defizit von knapp 30 Milliarden Euro benannt – das neue Programm deckt davon nur einen Bruchteil ab. Es bleibt daher offen, ob weitere Hilfen folgen werden.
Die Quellen für diesen Bericht sind unter anderem Reuters und ein am 10.07.2026 im Deutschlandfunk gesendeter Beitrag. 400 Millionen Euro fließen in den Länderfinanzausgleich und sollen den finanzstarken Geberländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zugutekommen.
Fragen & Antworten
Wie viel Geld erhalten Länder und Kommunen vom Bund?
Länder und die besonders klammen Kommunen sollen zusammen eine Milliarde Euro pro Jahr vom Bund bekommen – insgesamt rund vier Milliarden Euro bis 2029.
Welche Länder profitieren besonders von dem Paket?
Geberländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg erhalten 400 Millionen Euro über den Länderfinanzausgleich; 250 Millionen Euro fließen an Länder mit vielen überschuldeten Kommunen wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland; weitere 350 Millionen Euro sind für die ostdeutschen Länder vorgesehen.
Warum brauchen die Kommunen zusätzliche Hilfen?
Die kommunalen Spitzenverbände warnen vor einem Kollaps und haben für die kommenden Jahre ein Finanzierungsdefizit von knapp 30 Milliarden Euro pro Jahr prognostiziert, weil die Ausgaben vor allem im Sozialbereich deutlich gestiegen sind, während die Einnahmen nicht im selben Maße gewachsen sind.
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