Marius Borg Høiby bleibt in U-Haft: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Haftentlassung ein
Oslo, 09. Juni 2026
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Kurzfassung
Die norwegische Staatsanwaltschaft hat gegen die Haftentlassung von Marius Borg Høiby Berufung eingelegt. Der 29-Jährige, der wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagt ist, bleibt damit vorerst in Untersuchungshaft, obwohl ein Gericht in Oslo seine Freilassung wegen der schweren Erkrankung seiner Mutter Kronprinzessin Mette-Marit genehmigt hatte. Das Urteil im Strafprozess wird für den 15. Juni erwartet.
Ein Gericht in Oslo hatte am Montagabend der Freilassung von Marius Borg Høiby aus der Untersuchungshaft zugestimmt, doch die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung mit aufschiebender Wirkung ein, sodass der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit vorerst hinter Gittern bleibt.
Der Fall und die Anklage
Marius Borg Høiby ist 29 Jahre alt und der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit aus einer Beziehung vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon im Jahr 2001. Er gehört formal nicht zum norwegischen Königshaus. Gegen ihn liegen 40 Anklagepunkte vor, darunter vier Fälle von Vergewaltigung an vier Frauen sowie Gewalt gegen eine ehemalige Freundin. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten; die mögliche Höchststrafe beträgt 16 Jahre.
Der Prozess am Bezirksgericht Oslo dauerte vom 3. Februar bis zum 19. März. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch von den schwersten Vorwürfen, insbesondere den vier Vergewaltigungsvorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft Høiby laut eigenen Angaben vor, die vier Frauen vergewaltigt zu haben, während diese schliefen oder bewusstlos waren. Høiby bestreitet die schwersten Vorwürfe und sieht keine Wiederholungsgefahr.
Das Urteil soll am 15. Juni verkündet werden. Høiby befindet sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Grund für die Inhaftierung war unter anderem der wiederholte Verstoß gegen ein Kontaktverbot zugunsten einer Ex-Freundin, die im Verfahren zugleich als mutmaßliches Opfer aussagte. Die Verteidigung bestreitet die von der Staatsanwaltschaft angenommene Wiederholungsgefahr.
Vorangegangene Freilassungsanträge
Am vergangenen Freitag hatte Høiby einen erneuten Antrag auf Haftentlassung gestellt und auf die sich zunehmend verschlechternde Gesundheit seiner Mutter verwiesen. Bereits im Mai hatten seine Anwälte einen Antrag auf Freilassung mit elektronischer Fußfessel gestellt, der nach nur zehnminütiger Beratung abgelehnt wurde. Auch das Borgarting-Berufungsgericht und der Oberste Gerichtshof Norwegens hatten die Freiassung zuvor verweigert.
Am Montag durfte Høiby für wenige Stunden das Gefängnis verlassen, um an einer Informationsveranstaltung zum Gesundheitszustand seiner Mutter auf dem Anwesen Skaugum teilzunehmen. Skaugum ist der Wohnsitz des Kronprinzenpaares. Bei seiner Rückkehr in das Bezirksgericht Oslo schilderte er die Begegnung mit deutlichen Worten. "Mama zu Hause zu sehen war ein ganz anderes Erlebnis, als sie im Gefängnis in Oslo zu sehen. Das war eine ganz andere Mama, das war unglaublich gut zu sehen."
Vor Gericht erklärte Høiby zudem: "Eingesperrt zu sein, während meine Mutter so krank ist, ist unerträglich." Er fügte hinzu, niemals etwas tun würde, dass die Situation verschlimmert. "Das ist undenkbar für mich." In einer Gastkolumne in der Zeitung Nettavisen hatte er zuvor die "enormen psychischen Belastungen" beschrieben, die er ertragen müsse.
Persönliche Worte vor Gericht
Am Sonntag hatten Mette-Marit und Kronprinz Haakon Høiby gemeinsam in der Haft besucht. Høiby sagte mit Blick auf diese wöchentlichen Treffen: "Jeder Sonntag, an dem wir uns sehen, kann das letzte Mal sein, dass wir uns sehen." Auch über die Wochenendbesuche hinaus hatte er dem Gericht zuvor geschildert, in Isolation zu sitzen und nur zwei bis drei Besuche pro Woche zu erhalten: "Ich sitze in Isolation im Gefängnis und habe extrem wenig menschlichen Kontakt – zwei, drei Besuche pro Woche".
Das Bezirksgericht Oslo kam am Montagabend zu dem Schluss, dass eine Fortsetzung der Haft für Høiby und seine Mutter in deren ohnehin schwieriger Lage eine unzumutbare Härte darstelle. "Die Fortsetzung der Inhaftierung wäre nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schwierigen Lage, in der sie sich befinden, sehr belastend", begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Richter erkannten ein grundsätzliches Wiederholungsrisiko, hielten die Haft bis zum Urteil aber im Lichte der Erkrankung der Mutter für unverhältnismäßig.
Begründung des Gerichts
Die Staatsanwaltschaft legte noch in der Nacht Berufung gegen die Freilassung ein. Ihrer Auffassung nach reiche der Gesundheitszustand der Mutter nicht aus, um das Wiederholungsrisiko ausreichend zu reduzieren. Bis das Berufungsgericht den Fall geprüft hat, muss Høiby in Untersuchungshaft bleiben. Spätestens am Mittwoch wird mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts gerechnet.
Kronprinzessin Mette-Marit ist 52 Jahre alt. Bei ihr wurde 2018 eine seltene Form der Lungenfibrose diagnostiziert. Die unheilbare Krankheit führt zu Vernarbungen in der Lunge und dadurch zu einer unzureichenden Sauerstoffaufnahme im Blut. Im Alltag ist die Kronprinzessin inzwischen auf ein Sauerstoffgerät angewiesen.
Kronprinzessin Mette-Marits Gesundheitszustand
Am Freitag hatte der norwegische Hof mitgeteilt, dass Mette-Marit auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt worden sei. Nach Einschätzung der Ärzte bleiben ihr ohne ein Spenderorgan schätzungsweise nur noch etwa ein Jahr. Das Königshaus erklärte, der Gesundheitszustand der Kronprinzessin habe sich zuletzt deutlich verschlechtert.
Mette Yvonne Larsen, die Anwältin der Ex-Freundin, sagte gegenüber der Zeitung Aftenposten, mehrere Personen aus dem Umfeld Høibys hätten in letzter Zeit versucht, ihre Mandantin zur Aufhebung des Kontaktverbots zu bewegen. "Sie hat gesagt, dass sie das Kontaktverbot aufrechterhalten möchte", erklärte Larsen.
Streit um das Kontaktverbot
Im Mai hatte die Verteidigung unter anderem vorgeschlagen, Høiby mit elektronischer Fußfessel in ein leerstehendes Haus auf dem Gelände von Skaugum zu entlassen, mit einem Mietvertrag, in dem Høiby als Mieter und Mette-Marit als Vermieterin auftreten sollten. Auch dieser Vorschlag wurde von den Gerichten abgelehnt.
Insgesamt zeigt der Fall eine schwierige Abwägung zwischen dem Recht eines Angeklagten auf Haftentlassung, dem Schutz möglicher Opfer und den persönlichen Umständen des Beschuldigten. Mit Spannung wird nun erwartet, wie das Berufungsgericht am Mittwoch entscheidet und ob Høiby die wenigen Tage bis zum Urteil am 15. Juni möglicherweise doch an der Seite seiner schwer kranken Mutter verbringen kann.
Unabhängig vom Ausgang der Haftfrage bleibt der Ausgang des eigentlichen Strafverfahrens offen. Sollte das Gericht am 15. Juni Schuldsprüche in den schwersten Anklagepunkten fällen, droht Høiby eine mehrjährige Haftstrafe. Bei einem Freispruch auf den Vorwurf der Vergewaltigung blieben dennoch weitere Anklagepunkte bestehen, darunter die Vorwürfe wegen Gewalt gegen die Ex-Freundin.
Fragen & Antworten
Wer ist Marius Borg Høiby?
Marius Borg Høiby ist der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit aus einer Beziehung vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon im Jahr 2001. Er gehört formal nicht zum norwegischen Königshaus und ist unter anderem wegen vierfacher Vergewaltigung angeklagt.
Warum ordnete das Gericht die Freilassung an?
Das Bezirksgericht Oslo entschied am Montagabend, dass die Fortsetzung der Untersuchungshaft angesichts der schweren Erkrankung von Kronprinzessin Mette-Marit eine unverhältnismäßige Härte für Mutter und Sohn darstelle. Zwar wurde ein Wiederholungsrisiko festgestellt, dieses rechtfertige aber die Haft bis zum Urteil im Lichte der Familiensituation nicht.
Wie geht es nun weiter mit dem Verfahren?
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Freilassung eingelegt, sodass Høiby bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts, spätestens am Mittwoch, in Untersuchungshaft bleibt. Das Urteil im Strafprozess soll am 15. Juni verkündet werden.