Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit 7. Juni 2026 auch in Österreich anwendbar, obwohl die nationale Umsetzung im Parlament noch aussteht; Arbeiterkammer und Gleichbehandlungsanwaltschaft haben am Freitag in Wien betont, dass zentrale Bestimmungen unmittelbar wirken.

Hintergrund: Was die EU-Richtlinie vorsieht

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit dem 7. Juni 2026 in Kraft, doch Österreich hat sie bis heute nicht in nationales Recht überführt. Bei einer Pressekonferenz der Arbeiterkammer (AK) in Wien erinnerten AK-Präsidentin Renate Anderl und Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, am Freitag daran, dass ausgewählte Bestimmungen der Richtlinie dennoch unmittelbar gelten. „Wir haben zwar keine nationale Umsetzung, aber es ist ein EU-Gesetz“, sagte Anderl. „Die verspätete Umsetzung bedeutet nicht, dass die Rechte der Beschäftigten auf Eis liegen“, ergänzte Konstatzky.