Leihmutterschaft in der Debatte: Spahns Rückzug und die offene Frage nach einer Regulierung
Berlin, 21. Juli 2026
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Kurzfassung
Nach dem Rückzug von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union ist die Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht. Befürworter und Kritiker streiten über eine mögliche begrenzte Legalisierung, während die Praxis zunehmend ins Ausland verlagert wird.
Der Rücktritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn nach Bekanntwerden seiner Vaterschaft durch eine US-Leihmutter hat in Deutschland und der Schweiz eine breite Debatte über die Regulierung der Leihmutterschaft ausgelöst, in der Befürworter eine begrenzte Legalisierung und Kritiker einen klaren Verbotserhalt fordern.
Der CDU-Politiker Jens Spahn war nach Kritik an seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter in den USA als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Spahn vor dessen Rücktrittserklärung zum Rückzug aufgefordert und kündigte in einer Sitzung des CDU-Präsidiums eine Sondersitzung der Fraktion am 29. Juli zur Nachfolge an. Spahn und sein Ehemann hatten in den USA mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen; das deutsche Strafrecht richtet sich jedoch nur gegen Vermittler und medizinisches Begleitpersonal, nicht gegen die Wunscheltern selbst.
In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Untersagt sind sowohl die Vermittlung als auch die ärztliche Behandlung sowie die Einbringung einer Eizelle und die gesamte medizinische Begleitung des Verfahrens. Auch die Eizellspende ist in Deutschland untersagt. Das Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten kaum verändert. Gleichzeitig ist es deutschen Staatsbürgern nicht verboten, solche Verfahren im Ausland durchführen zu lassen, weshalb viele Paare auf Angebote im Ausland ausweichen.
Spahns Rücktritt und die rechtliche Lage
Eine Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der damaligen Ampelkoalition 2024 eingesetzt worden war, hatte in ihrem Bericht festgestellt, dass Kinder nach einer Leihmutterschaft weitgehend unauffällig erscheinen. Das wörtliche Fazit: „Im Wesentlichen zeigen diese Studien, dass die Kinder nach Leihmutterschaft – ebenso wie die anderen Kinder – insgesamt als wenig auffällig erscheinen." Die Kommission empfahl zugleich, eine sogenannte altruistische Leihmutterschaft ohne Bezahlung in Betracht zu ziehen, sofern Wohlergehen der Leihmütter und Kinderschutz gewährleistet sind. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wies darauf hin, dass der unerfüllte Kinderwunsch im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht thematisiert wird.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) verwies in einer Stellungnahme auf ein signifikant erhöhtes Risiko für Frühgeburten und Präeklampsie bei Leihmutterschaften. Präeklampsie tritt typischerweise in der zweiten Schwangerschaftshälfte auf und geht mit Bluthochdruck und Organschäden einher; betroffene Frauen haben lebenslang ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Barbara Schmalfeldt, Expertin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und zweite Vizepräsidentin der DGGG, betonte, dass bislang keine Langzeitstudien zur Leihmutterschaft existieren und die Fachgesellschaft die Praxis kritisch sehe.
Befürworter einer begrenzten Legalisierung
Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, mahnte eine gesellschaftliche Debatte an. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben", sagte er. Der unerfüllte Kinderwunsch sei für viele existenziell und könne das Lebensglück bedrohen, es sei „kein Lifestyle-Problem". Frister forderte zugleich, auch die Frage der Eizellspende anzugehen, da „die gesamte Gesellschaft da das Problem ins Ausland verlagert". Er verwies zudem auf deutlichen Modernisierungsrückstand in der Reproduktionsmedizin in Deutschland.
Befürworter einer begrenzten Legalisierung verweisen auf die gelebte Praxis. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge erklärte: „Ich persönlich bin deshalb für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland." Sie kritisierte zugleich, dass Leihmutterschaften im Ausland häufig in einem rechtlichen Umfeld stattfänden, das Frauen nur unzureichend vor gesundheitlicher und finanzieller Ausbeutung schütze. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sprach sich dafür aus, die Debatte im Parlament zu führen. Familienrechtler Marko Oldenburger, der viele durch Leihmutterschaft im Ausland Eltern gewordene Personen begleitet hat, forderte: „Es wird dringend Zeit, die gelebte Praxis anzuerkennen und einen sicheren Rahmen in Deutschland zu schaffen."
Schweizer Paralleldebatte um Stiefkindadoption
In der Schweiz, wo Leihmutterschaft ebenfalls ausdrücklich verboten ist – die Bundesverfassung untersagt Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft –, hatte die Debatte schon vor dem deutschen Fall an Fahrt aufgenommen. Im Kanton Zürich wurden zwischen 2012 und 2023 statistisch 82 Fälle erfasst, eine kantonale Erhebung zählte für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 144 Fälle. Die meisten Wunschelter in Zürich sind laut Statistik zwischen 31 und 40 Jahre alt und heterosexuell. Die Kosten für internationale Leihmutterschaften reichen von mehreren zehntausend bis zu 200.000 Franken; in den USA lagen die Gesamtkosten bereits 2022 bei bis zu 200.000 Dollar, in der Ukraine bei rund 50.000 Euro.
Der Ständerat hatte im Juni die Schweizer Revision zur Erleichterung der Stiefkindadoption gestoppt und den Bundesrat beauftragt, das Thema mit weiteren Fragen des Abstammungsrechts zu bündeln. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann aus Zürich erklärte, „es brauche eine Legalisierung der Leihmutterschaft, auch wenn er persönlich einige Vorbehalte habe". Sein Luzerner Kollege Michael Töngi (Grüne) sagte ebenfalls: „Die Debatte sei überfällig." Dagegen äußerte SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel auf X: „Leihmutterschaft sei zu Recht auch in der Schweiz verboten." Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder argumentierte, die Vorlage diene Wunscheltern, „die sich in vollem Bewusstsein über das Schweizer Verbot der Leihmutterschaft hinwegsetzten" und über die Erleichterung der Stiefkindadoption eine nachträgliche Legalisierung ihres Verhaltens erzwingen wollten.
Kritiker warnen vor Ausbeutung
Kritiker einer Öffnung verweisen auf globale Ungleichgewichte. CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil bezeichnete Leihmutterschaft als „ausbeuterisches System zwischen Kaufeltern und Leihmüttern". Die Linken-Politikerin Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, warnte: „Unter kapitalistischen Bedingungen droht die Schwangerschaft zur Ware zu werden." Sie sieht auch bei altruistischen Formen gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiären Druck. Die Gay-Organisation Pink Cross fordert hingegen, im Ausland durch Leihmutterschaft begründete Eltern-Kind-Beziehungen in der Schweiz unbürokratisch anzuerkennen.
Ein vom Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung 2024 veröffentlichter Bericht mit dem Titel „Mapping Global Surrogacy" untersucht, wie rechtliche Schlupflöcher im Bereich Leihmutterschaft ausgenutzt werden. Amina Nolte, Beraterin für reproduktive Gerechtigkeit am Institut, erklärte: „Immer dann, wenn ein Land Leihmutterschaft verbietet, verschiebt sich das Geschäft in ein anderes Land, mit anderen nationalen Regelungen - oder noch nicht bestehenden Regelungen." In Georgien, wo Leihmutterschaft für heterosexuelle Paare aus dem Ausland erlaubt ist, sorgte kürzlich ein Skandal Aufsehen: 24 Leihmütter erhielten nach der Geburt die versprochene Vergütung nicht; die betroffenen Frauen stammten überwiegend aus Drittstaaten wie Russland oder Zentralasien und hatten kaum Zugang zu juristischer Hilfe.
Globale Praxis und Anerkennung im Inland
Die deutsche Rechtspraxis hat sich durch die Anerkennung ausländischer Entscheidungen teilweise geöffnet. Deutsche Behörden erkennen Entscheidungen amerikanischer Gerichte an, die beide Ehepartner als Eltern feststellen; diese Praxis geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 zurück. Deutsche Botschaften im Ausland geben Paaren Checklisten mit den Dokumenten, die für die legale Einreise eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes nötig sind. Die Schweiz dagegen verweigerte in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts die Anerkennung einer in Kalifornien begründeten Vaterschaft; dort gilt die gebärende Frau zunächst als Mutter, ein verheirateter Leihmutter-Ehemann wäre dem Bericht der Kommission zufolge der Vater.
Karin Prien, die selbst Mutter von drei Söhnen ist, zeigte sich offen für eine Überprüfung des Embryonenschutzgesetzes und der Altersgrenze von 40 Jahren für Adoptionen – jedoch nicht in der aktuell aufgeheizten Situation. Sie verwies auf einen im Februar gefassten Parteitagsbeschluss der CDU/CSU, demzufolge nicht nur kommerzielle, sondern auch sogenannte altruistische Leihmutterschaft mit den Werten der CDU unvereinbar sei. Eine Kurskorrektur der Partei könne sie sich „kaum vorstellen". Bundeskanzler Merz erklärte mit Blick auf Spahns Fall: „Wir haben dazu in Deutschland eine klare Rechtslage" und sah keinen Änderungsbedarf.
Die Juristin und ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, warf der Union vor, Frauen mit dem Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende das Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen und einen „paternalistischen Staat" zu wollen. Bundesfamilienministerin Prien wiederum betonte: „In den neun Monaten einer Schwangerschaft baue man eine starke Bindung zu dem Kind auf. Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen." Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD hat nach Angaben ihrer Co-Vorsitzenden Ulrike Häfner bislang noch keine Position zur Leihmutterschaft bezogen.
Internationaler Vergleich und Ausblick
International zeigt sich ein heterogenes Bild: Leihmutterschaft ist in mehreren US-Bundesstaaten und in Ländern wie der Ukraine erlaubt; in Georgien ist die rechtliche Grundlage mit nur einem einzigen Absatz, der das Geschäft reguliert, ausgesprochen dünn. Im türkisch besetzten Teil Zyperns existiert eine Grauzone. Schätzungen aus deutschen Behördenkreisen zufolge gehen die meisten deutschen Paare inzwischen nach Georgien, gefolgt von Mexiko. Amina Nolte forderte, die Debatte weniger an der Person Spahn und mehr am Thema Leihmutterschaft selbst auszurichten.
Der Schweizerische Bundesrat hatte fünf Jahre nach der Einführung der Ehe für alle vorgeschlagen, die Stiefkindadoption zu erleichtern; die Vorlage wurde vom Nationalrat im Frühjahr angenommen, teilweise mit weitergehenden Bestimmungen. Der Ständerat stoppte sie im Juni. In der Schweiz kann ein lediger genetischer Vater die Vaterschaft anerkennen, während Wunschmütter oder -väter im Allgemeinen nur über die Stiefkindadoption Eltern werden können; dabei verlangt das Gesetz heute mindestens drei Jahre gemeinsamen Haushalts mit dem rechtlichen Elternteil und ein Jahr Betreuung des Kindes vor Adoption. Das Zürcher Zivilstandsamt prüft nach Angaben aus der Debatte rund 2.000 Geburten mit Auslandsbezug pro Jahr.
Die Auseinandersetzung über Leihmutterschaft bleibt damit sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ein ethisches Dilemma zwischen Kinderwunsch, Selbstbestimmung, Schutz der Leihmütter und Kindeswohl. Während die CDU auf ihrem Parteitag im Februar das Verbot bekräftigt hat, sehen Ethikrat, SPD-Abgeordnete, Grüne und Teile der FDP einen Regulierungsbedarf. Über die künftige Linie wird nicht zuletzt die Sondersitzung der Unionsfraktion am 29. Juli entscheiden, in der ein Nachfolger für Jens Spahn gewählt werden soll.
Die Debatte bleibt offen: Bundeskanzler Merz und Bundesfamilienministerin Prien sehen keinen akuten Handlungsbedarf, Ethikrat, Fachgesellschaften und Teile des Parlaments drängen hingegen auf eine breite gesellschaftliche Diskussion. Klar ist, dass die Realität der Leihmutterschaft bereits heute stattfindet – nur außerhalb der deutschen und Schweizer Rechtsordnung, mit allen Risiken für Frauen und Kinder.
Fragen & Antworten
Warum trat Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender zurück?
Der CDU-Politiker Jens Spahn war nach Kritik an seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter in den USA als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte ihn zuvor zum Rückzug aufgefordert.
Ist Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt?
Nein, in Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Strafbar machen sich Vermittler und medizinisches Personal, nicht aber die Wunscheltern, die solche Verfahren im Ausland durchführen lassen.
Welche Länder sind die häufigsten Ziele für Leihmutterschaft aus Deutschland?
Schätzungen aus deutschen Behördenkreisen zufolge gehen die meisten deutschen Paare inzwischen nach Georgien, gefolgt von Mexiko. Weitere häufige Ziele sind die USA und die Ukraine, wo kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist.
Leihmutterschaft: Spahn-Rückzug und Regulierungsdebatte | nachrichten360