Koalition verschärft Regeln für Krankschreibungen und plant Lockerung des Kündigungsschutzes
Berlin, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
CDU/CSU und SPD haben in einem Koalitionsausschuss ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket beschlossen, das unter anderem die telefonische Krankschreibung abschafft und den Kündigungsschutz für Hochverdiener lockert. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem guten Tag für Deutschland, während Gewerkschaften und Hausärzte Kritik üben.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am späten Vorabend ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket beschlossen, das unter anderem die telefonische Krankschreibung abschafft und Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Fehltag zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet.
Die schwarz-rote Koalition hat in Berlin ein weitreichendes Reformpaket vorgelegt, das Beschäftigte, Unternehmen und das Gesundheitssystem gleichermaßen betrifft. Wie aus dem am Donnerstag vorgestellten Beschluss hervorgeht, sollen die Maßnahmen in mehreren Stufen und über verschiedene Rechtsbereiche hinweg umgesetzt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach in einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen von einem guten Tag für Deutschland und betonte, mit den Reformen zeige die politische Mitte, dass sie die Kraft habe, das Land zu modernisieren.
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Krankschreibung. Künftig ist der gesetzliche Regelfall, dass verpflichtend ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt vorgelegt werden muss. Bisher galt üblicherweise, dass die Krankschreibung nur dann vorgelegt werden muss, wenn die Abwesenheit länger als drei Tage dauert, wie es in Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Strengere Regeln bei der Krankschreibung
Bundeskanzler Merz begründete die Verschärfung mit der aus seiner Sicht zu hohen Zahl an Krankmeldungen in Deutschland. Er sprach von exorbitant gestiegenen Krankenständen nach der Corona-Pandemie. Die Änderung zur Krankschreibung sei eine harte Entscheidung, sagte der CDU-Chef laut dem Beitrag von 02.07.2026, hob aber hervor: Die Betriebe können davon abweichen und über Einzelfall, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eigene Regeln treffen. Außerdem soll die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft werden.
Gleichzeitig soll die seit Ende 2023 bestehende Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung vollständig abgeschafft werden. Patientinnen und Patienten können damit nicht mehr ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen. Die Regelung galt bislang unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Die Nicole Blumenthal-Beier kritisierte die Entscheidung scharf: Union und SPD nähmen eine Überlastung der Praxen billigend in Kauf, erklärte Blumenthal-Beier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Alle Statistiken belegten zweifelsfrei, dass die telefonische Krankmeldung nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe.
Neben den Änderungen im Krankmeldungsrecht sieht das Reformpaket substanzielle Eingriffe ins Arbeitsrecht vor. Im Zentrum steht eine Lockerung des Kündigungsschutzes für sogenannte Hochverdiener, Start-ups und Kleinbetriebe. Das Kündigungsschutzgesetz ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht. Kündigungen sind in Deutschland nur dann zulässig, wenn sie unter einen von drei festgelegten Gründen fallen. Sie müssen entweder personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Ursachen haben.
Kündigungsschutz: Drei Gründe, drei Schwellen
Bei Fehlverhalten eines Beschäftigten müssen wiederholte Pflichtverletzungen und Abmahnungen vorliegen. Typisch sind hier zum Beispiel massives Fehlverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen oder Kunden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können mit den personenbezogenen Gründen Kündigungen aussprechen, wenn dem Beschäftigten die persönliche Eignung oder Fähigkeit fehlt. Ein typischer Kündigungsgrund ist eine dauerhafte Krankheit. Auch ein massiver Auftragsrückgang oder eine strukturelle Neuaufstellung des Unternehmens kann ein betriebsbedingter Grund sein.
Beim betriebsbedingten Grund gilt ein besonderer Schutz für Arbeitnehmer. Der Betrieb muss bei den Kündigungen eine sogenannte Sozialauswahl treffen. Dazu zählen Faktoren wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter. Bei den geplanten Reformen soll dies für eine bestimmte Gruppe nicht mehr im selben Umfang gelten.
Der Maßstab für die Gruppe der Hochverdiener: Es geht laut Papier um Personen, die mehr als das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen. Diese liegt derzeit bei 101.400 Euro Einkommen pro Jahr. Somit fallen Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 177.450 Euro unter die neue Regelung. Die Union hatte im Vorfeld eine deutlich niedrigere Grenze vorgeschlagen, von 100.000 Euro war im Vorfeld des Gipfels die Rede. Das war mit der SPD offenkundig nicht zu machen. Für diejenigen, die betroffen sind, soll der Kündigungsschutz nicht einfach entfallen, sondern es soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden.
Die Pläne sollen Unternehmer motivieren, neue Geschäftsmodelle auszuprobieren. Die Lockerungen des Kündigungsschutzes sollen zum Beispiel Start-ups mehr Flexibilität in ihrer Personalgestaltung geben und so das Gründen risikoärmer machen. Die bisherige Debatte bezieht sich erst einmal nur auf Spitzenverdiener ab einem Bruttojahresverdienst von 100.000 Euro, Start-ups und Kleinbetriebe. Wie die Lockerungen konkret aussehen sollen, steht bisher noch nicht fest. Deutschland gilt momentan nicht gerade als gründerfreundlich. Im aktuellen Papier steht nicht explizit, dass der Reformplan der Kommission eins zu eins und ohne Abstriche umgesetzt werden soll. Das könnte bedeuten, dass man sich offenhält, an einzelne Punkte doch noch einmal ranzugehen.
Lockerungen bei Befristungen und Sonntagszuschlägen
Auch bei den Regeln für befristete Arbeitsverträge plant die Koalition deutliche Veränderungen. Insgesamt sollen bis zu 48 Monate und eine sechsmalige Verlängerung erlaubt sein. Bisher waren es nur 24 Monate und drei Verlängerungen. Das Ganze soll befristet bis Ende 2030 gelten. Es soll künftig leichter möglich sein, Arbeitnehmer befristet einzustellen, auch ohne dass es dafür einen konkreten Grund wie etwa eine Elternzeitvertretung gibt. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird möglich sein.
Zusätzlich sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil soll dabei umso größer sein, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Auch bei den Sonntags- und Feiertagszuschlägen sind Anpassungen geplant. Wer unter einen Tarifvertrag fällt, für den soll der steuerfreie Zuschlag künftig vollständig beitragsfrei gestellt werden. Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sollen diese Obergrenzen ab Januar 2027 angehoben werden, wenn der Stundenlohn 75 Euro nicht übersteigt. Derzeit gilt beispielsweise, dass ein Sonntagszuschlag steuerfrei ist, wenn er 50 Prozent des regulären Lohns für den Tag nicht übersteigt.
Weitere Punkte betreffen Ladenöffnungszeiten: Bäckereien und Konditoreien sollen länger öffnen dürfen als bisher. Wie viel länger, ist noch nicht bekannt. Bibliotheken soll grundsätzlich ermöglicht werden, am Sonntag zu öffnen. Das Rentenpaket soll bis Ende des Jahres in Gesetze umgesetzt werden. Unternehmen sollen vom Bürokratieabbau profitieren, unter anderem sollen kleine und mittlere Einkommen bei der Steuer entlastet werden.
Reaktionen aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Zum Thema Acht-Stunden-Tag sagte Merz: Noch keine endgültige Entscheidung ist laut Merz bei der Flexibilisierung des Acht-Stunden-Tags gefallen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Auch die von der Kommission vorgeschlagene Abschaffung von Mini-Jobs könnte noch auf die Tagesordnung kommen, wie Kanzler Merz und CSU-Chef Markus Söder in der Pressekonferenz am Donnerstag andeuteten.
Die Reaktionen auf das Reformpaket fallen gespalten aus. Während aus dem Arbeitgeberlager die Pläne befürwortet werden, kritisieren Gewerkschaftsvertreter sie. Oliver Stettes, Leiter des Themenclusters Arbeitswelt und Tarifpolitik am arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sagte: Es geht darum, den Kündigungsschutz gegebenenfalls ganz neu zu organisieren, sodass er auf der einen Seite den Interessen der Beschäftigten gerecht wird und gleichermaßen den Flexibilitätsanforderungen von Unternehmen. Stettes, der das deutsche Kündigungsrecht als wenig effizienzorientiert beschreibt, sagte weiter: Wir haben uns lange nicht mit dem Kündigungsschutz auseinandersetzen müssen, weil wir ja insbesondere in den 2010er-Jahren einen anhaltenden Aufschwung hatten. In einem Umfeld, in dem wir uns heute bewegen, wo wir grundlegende strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft haben, ganze Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand stehen oder neu gedacht werden müssen, ist der Flexibilisierungsbedarf wieder angestiegen.
Aus dem gewerkschaftlichen Lager kam hingegen deutliche Kritik. Isabell Eder, Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt beim Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB, warnte: Denn die Debatten würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend verunsichern. Das trägt nicht zu der erhofften Entspannung der Wirtschaft bei. Eder fürchtet zudem die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte: Wenn die Politik die Attraktivität unserer Arbeitsbedingungen absenkt, riskiert sie, dass sich Fachkräfte auf anderen Arbeitsmärkten umschauen und abwandern. Diese entscheidenden Kräfte fehlen dann hier, um Transformation und Zukunftsprozesse zu gestalten. Zur geplanten Lockerung des Kündigungsschutzes ergänzte Eder: Und wenn die Politik nun auch noch an den Kündigungsschutz rangeht, also an den Bestandsschutz für das Arbeitsverhältnis, dann verschärft dies die Lage zusätzlich. Dann halten die Menschen im Zweifel alles Geld zusammen und Adieu Wirtschaftswachstum, weil dann keiner mehr Geld ausgeben wird.
Bedeutung für die Beschäftigten und den Wirtschaftsstandort
Die Nicole Blumenthal-Beier sieht in der Abschaffung der telefonischen Krankmeldung vor allem eine Belastung für die Praxen. Union und SPD nähmen eine Überlastung der Praxen billigend in Kauf, erklärte Blumenthal-Beier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Alle Statistiken belegten zweifelsfrei, dass die telefonische Krankmeldung nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe. Sie sieht die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch den Wegfall der telefonischen Option gefährdet.
Die Diskussion um die Reformen ist noch nicht abgeschlossen. Veit Medick vom Stern forderte eine positivere Darstellung der Reformen in der öffentlichen Debatte. Anna Lehmann von der taz warnte bei Markus Lanz angesichts der Reformen vor Ausbeutung von Beschäftigten und sprach von Ausbeutung in Reinform. Bundeskanzler Merz selbst zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden und sprach von einem guten Tag für Deutschland. Ob und wie die Pläne letztlich umgesetzt werden, hängt nun von den weiteren Verhandlungen in den zuständigen Ministerien und vom parlamentarischen Verfahren ab.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte das Reformpaket am späten Vorabend im Koalitionsausschuss beschlossen. Der Koalitionsausschuss hatte gestern Abend ein insgesamt 34 Punkte umfassendes Reformpaket beschlossen. Die Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Zuvor hatte bereits am 01.07.2026 WDR 5 in der Sendung Das Wirtschaftsmagazin um 13:34 Uhr über die geplanten Änderungen berichtet.
Die Bundesregierung will mit dem Reformpaket auf wirtschaftliche Herausforderungen reagieren. Dazu zählen stagnierende Wachstumsprognosen, der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftemangel. Mit Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen, dem Bürokratieabbau für Unternehmen und flexibleren Arbeitsregeln soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Die Reformen berühren dabei sowohl das Arbeitsrecht als auch das Gesundheitssystem, den Handel und die Rentenpolitik.
Welche konkreten Auswirkungen die Reformen auf den Alltag der Beschäftigten haben werden, ist noch offen. Fest steht, dass die telefonische Krankmeldung wegfällt und Beschäftigte künftig grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Beim Kündigungsschutz sollen nur Personen mit einem Bruttojahresverdienst oberhalb der neuen Schwelle die Lockerungen erfahren, während die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen im Übrigen bestehen bleibt. Die nächsten Schritte werden nun in den Fachministerien vorbereitet, bevor die Gesetzentwürfe in Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Fragen & Antworten
Welche Änderungen plant die Koalition bei der Krankschreibung?
Künftig soll gesetzlich der Regelfall gelten, dass Beschäftigte bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, und die seit Ende 2023 mögliche telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
Für wen soll der Kündigungsschutz gelockert werden?
Die Lockerungen sollen nach den bisherigen Plänen für sogenannte Hochverdiener mit einem Bruttojahresverdienst oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, also oberhalb von rund 177.450 Euro im Jahr, sowie für Start-ups und Kleinbetriebe gelten.
Was kritisieren Gewerkschaften und Hausärzte an den Reformen?
Der DGB sieht durch die Debatte um den Kündigungsschutz eine Verunsicherung der Beschäftigten und die Gefahr der Abwanderung von Fachkräften, während Nicole Blumenthal-Beier den Wegfall der telefonischen Krankschreibung mit einer stärkeren Belastung der Praxen verbindet.
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