Koalition einigt sich auf Verschärfung der Krankschreibung: Kritik von Ärzten, Gewerkschaften und SPD-nahen Politikern
Berlin, 04. Juli 2026
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Kurzfassung
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf eine Verschärfung der Krankschreibungsregeln geeinigt. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel ab dem ersten Krankstag vorgelegt werden müssen, die telefonische Krankschreibung soll entfallen. Hausärzte, der Patientenbeauftragte und Teile der SPD warnen vor volleren Praxen und mehr Kranktagen.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat in dieser Woche Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart; künftig sollen Beschäftigte diese bereits ab dem ersten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber vorlegen und die telefonische Krankschreibung soll ersatzlos gestrichen werden.
Die Bundesregierung hatte die Pläne am Donnerstag mitgeteilt. Ziel der Koalition ist es nach eigenen Angaben, den hohen Krankenstand zu senken und die Wirtschaft zu stärken. Die Koalition setzt dabei auch auf ein Primärarztsystem: Hausärzte sollen Patienten gezielter an Fachärzte vermitteln und so Wartezeiten verkürzen. Außerdem ist eine sogenannte Termingarantie Fachärzte Teil des Reformpakets.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht in der Reform eine Rückkehr zu den Regelungen, die vor der Corona-Pandemie galten. „Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten“, sagte Merz. Derzeit ist das Attest erst ab dem dritten Tag erforderlich, ein Krankenschein kann vom Arzt ausgestellt werden. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich schon für den ersten Krankheitstag erforderlich sein.
Beschluss des Koalitionsausschusses
Merz wies zugleich darauf hin, dass Arbeitnehmer nicht zwingend am ersten Tag in die Praxis müssten: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“ Ärzte könnten eine Arbeitsunfähigkeit schon heute in Ausnahmefällen rückwirkend bescheinigen, maximal für drei Tage. Auch kann per Videosprechstunde weiterhin eine Krankschreibung ausgestellt werden; fest steht bislang nur, dass die Videosprechstunde erhalten bleiben soll.
Unternehmen können bereits heute nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom ersten Tag an eine Bescheinigung verlangen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Zudem können Beschäftigte über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bereits jetzt zur Vorlage ab dem ersten Tag verpflichtet werden. Mit der Neuregelung würde dieser Schritt für alle verbindlich.
Gegenwind kommt sowohl aus der Koalitionspartei SPD als auch von Hausärzten und Gewerkschaften. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sagte der Funke Mediengruppe: „Das Aufsuchen einer Arztpraxis sei bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöhe die Ansteckungsgefahr“. Er fürchte, „dass sich noch mehr Arbeitnehmende krank zur Arbeit schleppten, nicht genäsen und letztendlich aufgrund langwieriger Verläufe mehr Krankheitstage aufwiesen“. Schwartze forderte die Politik auf, digitale und telemedizinische Angebote weiter auszubauen.
Kritik aus der Ärzteschaft und vom Patientenbeauftragten
Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, sprach im Gespräch mit der Rheinischen Post (Samstagsausgabe) von „reiner Symbolpolitik“. „Die geplante Neuregelung werde weder den Krankheitsstand reduzieren noch Missbrauch verhindern“, sagte sie. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte sich ähnlich.
Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, warnte: „Es werden in dieser Kombination mehrere Millionen mehr Patientinnen und Patienten in unsere sowieso schon sehr vollen Praxen drängen.“ Außerdem werde es in Kombination mit dem geplanten Primärarztmodell voraussichtlich schwieriger, kurzfristige Termine zu bekommen. Buhlinger-Göpfarth fordert daher, eher gegen unseriöse Anbieter von Videosprechstunden vorzugehen, statt die telefonische Krankschreibung zu streichen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit mindestens 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr durch die Reform. Hintergrund ist auch, dass die telefonische Krankschreibung nach Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer zuletzt nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausmachte. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die telefonische Krankschreibung ein wesentlicher Treiber höherer Fehlzeiten sei.
Rolle der telefonischen und Videosprechstunden-Krankschreibung
Blumenthal-Beier formulierte es so: „Mit der telefonischen Krankschreibung hat das alles gar nichts zu tun.“ Die telefonische Krankschreibung war während der COVID-19-Pandemie als Sonderregelung eingeführt worden, um Ansteckungsrisiken in Praxen zu reduzieren, und gilt inzwischen regulär – aktuell ist sie bis zu fünf Tage möglich.
Aus der SPD kommt offene Kritik an dem eigenen Koalitionskompromiss. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf und Parteichef Lars Klingbeil verwiesen darauf, dass die Union ursprünglich einen Karenztag ohne Lohnfortzahlung gefordert habe; dies habe die SPD abgelehnt. Klingbeil verteidigte den Kompromiss zwar grundsätzlich, machte aber im ZDF deutlich, dass die konkrete Umsetzung noch offen sei: „Natürlich müssen wir das jetzt so machen, dass niemand krank zur Arbeit geht ... Nun müsse man ‚gute, pragmatische Lösungen finden‘.
Widerstand aus der SPD
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis forderte eine belastbare wissenschaftliche Grundlage: „Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen.“ Auch der Berliner SPD-Chef Steffen Krach übte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung scharfe Kritik: „Das ist komplett absurd, das muss jeder in der Union verstehen, der noch bei Verstand ist.“ Das Paket sei „ein Widerspruch in sich“, denn es wolle Bürokratie abbauen, „aber damit belaste man das Gesundheitssystem in einer unfassbaren Form zusätzlich“. Krach kündigte an, als SPD-Spitzenkandidat für die im September anstehende Berlin-Wahl weiter für Änderungen zu kämpfen.
Auch innerhalb der Union wird mit unterschiedlichen Akzenten für die Reform geworben. Unionsfraktionschef Jens Spahn verwies auf rund 18 Krankheitstage pro Arbeitnehmer im Jahr im Durchschnitt und sagte, die neue Regelung helfe Beschäftigten, sich für die Arbeit zu entscheiden, und sei „auch fairer gegenüber den Kollegen“. Wer morgens krank aufwache, „sitzt auf der Bettkante und überlegt: Passt das heute?“. Unionsfraktion und Kanzler sehen in der Maßnahme ein Signal gegen einen aus ihrer Sicht zu hohen Krankenstand.
Bei den gemeldeten Arbeitsunfähigkeitstagen je versichertem Beschäftigten verzeichnet die Betriebskrankenkasse BKK einen Anstieg von 18 Tagen im Jahr 2016 auf 22 Tage. Nach Angaben der DAK waren DAK-Versicherte 2025 im Durchschnitt an 19,5 Kalendertagen krankgeschrieben. Atemwegserkrankungen nahmen dabei deutlich zu: 2016 waren es 2,7 Kranktage pro beschäftigtem Versicherten, 2024 bereits 4,4 Tage.
Zahlen zum Krankenstand
Experten schätzen, dass 40 bis 60 Prozent des Anstiegs seit 2022 auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) zurückgehen, die jede Krankschreibung automatisch an die Krankenkassen übermittelt. Eine IGES-Befragung für die DAK ergab zudem, dass 92,2 Prozent der Beschäftigten angaben, nie „blauzumachen“; 7 Prozent sagten, sie täten dies eher selten.
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland nach IGES-Daten mit 3,6 Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit pro Jahr im Mittelfeld. Norwegen führt den Vergleich mit knapp sechs Wochen an, gefolgt von Finnland und Spanien mit jeweils fünf Wochen. Allerdings, so das IGES-Institut, erlauben Selbstangaben eine bessere internationale Vergleichbarkeit als die reinen Verwaltungsdaten.
Internationaler Vergleich und Strafverschärfung
Parallel verschärft die Koalition die Strafen nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs, der das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe ahndet. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte in Berlin, dass die Reform noch konkret ausgestaltet werden müsse: „Das heißt nicht, dass man am ersten Tag zum Arzt gehen sollte.“ Damit solle verhindert werden, dass sich Beschäftigte schon bei leichten Beschwerden in eine volle Praxis begeben müssten.
Die Hausärzteverbände reagieren auf diese Zusicherung zurückhaltend. Die geplante Streichung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag würden in der Praxis unweigerlich zu mehr Patientenkontakten führen – und dies in einem System, in dem nach Angaben der Techniker Krankenkasse mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin wartet.
Fragen & Antworten
Was hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD bei der Krankschreibung beschlossen?
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich diese Woche darauf geeinigt, dass Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen müssen; zugleich soll die telefonische Krankschreibung ersatzlos gestrichen werden.
Warum kritisieren Hausärzte und der Patientenbeauftragte die Pläne?
Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, nennt die Pläne „reine Symbolpolitik“; der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze fürchtet, dass sich Beschäftigte künftig noch häufiger krank zur Arbeit schleppen, um den Praxisbesuch zu vermeiden, und länger ausfallen.
Könnten die Pläne der Regierung noch gekippt werden?
Innerhalb der SPD wächst der Widerstand – SPD-Chef Lars Klingbeil spricht von noch offener, pragmatischer Umsetzung, der Berliner SPD-Chef Steffen Krach nennt das Paket „komplett absurd“; auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf verweist darauf, dass die Union ursprünglich weitergehende Forderungen wie einen Karenztag ohne Lohnfortzahlung durchsetzen wollte.
Krankschreibung ab erstem Tag: Koalitionspläne und Kritik | nachrichten360