Die staatliche Förderbank KfW hat am 21. Juli 2026 neue Förderregeln für den Heizungstausch in Kraft gesetzt, die den Zuschuss für mittlere und höhere Einkommen senken und stärker nach Einkommen staffeln.

Startschuss nach zweiwöchigem Umbau

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist neu aufgesetzt. Wie die KfW mitteilte, gelten auf der Webseite ab sofort die neuen Förderbedingungen, nachdem die Seite knapp zwei Wochen lang umgebaut wurde. Hintergrund ist der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages, der am Vortag des Antragsstops die Leitlinien für eine Reform vorgegeben hatte: sozialer staffeln und das Programm über die Zeit finanziell entlasten. Der bisherige Stopp für KfW-Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe vom 9. Juli ist damit beendet, neue Anträge sind wieder möglich.

Im Kern bleibt die Grundförderung für den Heizungstausch zunächst bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit eines Hauses von bislang 30.000 auf 28.000 Euro. Pro weitere Wohneinheit reduziert sich der Höchstbetrag ebenfalls. Hinzu kommen mehrere schrittweise Kürzungen: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche. Im August 2030 liegt der Förderhöchstbetrag damit nur noch bei 22.000 Euro.